'Und' Konto m. Depot - wer bietet sowas an??

  • Hallo,


    Ich suche ein 'und' Konto für meine Kinder und es scheint unmöglich zu sein solch ein Konto zu finden. Hintergund: Geschieden, Ersparnisse der Kids sollen angelegt werden und voran vor Scheidung auch auf den Namen der Kinder angelegt d.h. benötige diese 'und' Konten, damit beide Eltern nur gemeinsam Entscheidungen hinsichtlich der Esparnisse der Kinder tätigen. Mißtrauen ist vorhanden, daher die 'und Konto' Variante.


    Wer kann hier Tips geben. Am liebsten wäre mir eine Bank incl. Depots. Ungern über Broker und nochmal zusätzlich bei einer anderen Bank ein Referenzkonto einrichten. Danke.

  • Sam

    Hat den Titel des Themas von „'Und' Konto m. Depot - wer biette sowas an“ zu „'Und' Konto m. Depot - wer bietet sowas an??“ geändert.
  • Ich würde an Deiner Stelle mal bei der Sparkasse oder der Volksbank Deines Vertrauens anklopfen, sonst bei anderen Filialbanken. Das "junge Konto" wird ja meist noch kostenlos geführt und mit etwas Glück bekommst Du die gewünschte Geldanlage dort auch zu akzeptablen Konditionen. Und erwarte keine Jubelschreie, wenn Du damit kommst...


    Das Problem dahinter ist wahrscheinlich, dass das viel Handarbeit ist bzw. für Online-Banking sehr aufwändig zu implementieren. Und das für eine Kundschaft, die tendenziell eher nervt und wenig Marge bringt. X/

  • Das Problem dahinter ist wahrscheinlich, dass das viel Handarbeit ist bzw. für Online-Banking sehr aufwändig zu implementieren. Und das für eine Kundschaft, die tendenziell eher nervt und wenig Marge bringt. X/

    Nun, ich bringe auch Geld mit, so ist das ja nicht ...


    Aber, kann mir wirklich niemand eine Bank mit einem 'Und' Konto nennen. Das find ich langsam wirklich lustig.

  • Wie stellst du dir denn die Nutzung des Kontos vor? Wie willst du Geld abheben? Karte am Geldautomaten scheidet aus, dann wäre es kein "Und" Konto. Also müsst ihr immer zum Schalter. Wollt ihr zu zweit hingehen? Soll eine Vollmacht genügen?


    Wenn ich Banker wäre, müsstest du mir für diese Leistung mindestens 100 Euro pro Monat zahlen, sonst wärst du für mich als Kunde uninteressant. Da wiederum 100 Euro für dich völlig uninteressant wäre, kämen wir nicht ins Geschäft.

  • Wie stellst du dir denn die Nutzung des Kontos vor? Wie willst du Geld abheben? Karte am Geldautomaten scheidet aus, dann wäre es kein "Und" Konto. Also müsst ihr immer zum Schalter. Wollt ihr zu zweit hingehen? Soll eine Vollmacht genügen?


    Wenn ich Banker wäre, müsstest du mir für diese Leistung mindestens 100 Euro pro Monat zahlen, sonst wärst du für mich als Kunde uninteressant. Da wiederum 100 Euro für dich völlig uninteressant wäre, kämen wir nicht ins Geschäft.

    :D


    Da wird nix abgehoben bis die Kids 18 sind. Es soll nur sicher geparkt werden incl. Depot, um Sparpläne anzulegen. 'Und' Konto, damit niemand der beiden Elternteile das Geld einfach so abhebt (bin geschieden).

  • Hallo,


    ich glaube, man sollte etwa die Perspektive wechseln. Aber erst einmal eine Frage:

    Ich suche ein 'und' Konto für meine Kinder und es scheint unmöglich zu sein solch ein Konto zu finden. Hintergund: Geschieden,

    Ich deute es so, dass für jedes Kind ein Konto auf seinen Namen eröffnet werden soll; richtig? Die Erziehungsberechtigten (egal ob verheiratet oder geschieden) sind beide Kontobevollmächtigte, allerdings im Standard jeweils allein. Das ist erst einmal kein Und- Konto zwischen zwei voll geschäftsfähigen Personen. (So ein Konnte hätte beispielsweise eine GbR.)


    Auf den Namen eines Kindes angelegtes Geld darf nicht für den Lebensunterhalt oder normale Anschaffungen des Kindes und erst recht nicht der Erziehungsberechtigten, egal ob verheiratet oder nicht, verwendet werden. Natürlich gibt es eine Grauzone (Führerschein?) und wenn das Geld weg ist, ist es erst einmal weg. Da der andere Erziehungsberechtigte aber jederzeit Zugriff auf die Kontoinformationen hat, kann er den vermeintlich untreuen anderen zur Rede stellen und müsste notfalls klagen.


    Ich hoffe, mit dem Wissen im Hinterkopf, bei Entnahmen muss man sich abstimmen, könnte man auch bei geschiedenen Eltern mit einen Standardkonto auf den Namen des Kindes klar kommen. Falls nicht, bleibt m.E. nur die Variante, jeder Elternteil legt sich auf den eigenen Namen ein Konto zu, das er einmal dem Kind schenken will.


    Gruß Pumphut

  • Danke Pumphut.


    Nun, im günstigsten Fall sollten das zwei Konten sein d.h. je Kind eins.

    Ein Konto, wo jeder Elternteil nicht unabhängig von dem anderen, irgendwas 'anstellen' kann wäre am günstigsten d.h. ein 'und' Konto.

    Ich würde diese Frage nicht stellen, wenn es keine Kommunikationsschwierigkeiten geben würde.

  • Mein Gefühl sagt mir, dass das ein weiterer Konfliktpunkt in Eurer Elternschaft sein wird. Ich würde die schon existierenden Gelder trennen (1000 Euro von "meiner" Mutter=Oma zur Geburt verwalte ich) und kein Und Konto erstellen, sondern jeder wirtschaftet für sich, so wie bei Geschiedenen üblich.

  • Mein Gefühl sagt mir, dass das ein weiterer Konfliktpunkt in Eurer Elternschaft sein wird. Ich würde die schon existierenden Gelder trennen (1000 Euro von "meiner" Mutter=Oma zur Geburt verwalte ich) und kein Und Konto erstellen, sondern jeder wirtschaftet für sich, so wie bei Geschiedenen üblich.

    Würde ich sehr gerne genauso machen. Problem: Die Gelder waren vorab auf die Namen der Kinder angelegt d.h. die Erwartungshaltung ist, dass das genauso weiterläuft. Zudem ist alles nur von beiden Elternteilen angespart, nix von Oma, Opa, etc.

  • Dann würde ich mich darauf einigen, wie das Geld getrennt wird. 50:50 ist immer ein diskutabler Vorschlag. Und wenn der Partner seine Kinder verarscht, werden die ihn entsprechend behandeln. Sagen wir es gibt 1000 Euro. Mann verwaltet 500, Frau verwaltet 500. Und mit 18 heißt es dann "nix mehr da", dann ist das zwar schade, aber es ist deine Chance gut da zu stehen.

  • Hallo Sam,

    Ein Konto, wo jeder Elternteil nicht unabhängig von dem anderen, irgendwas 'anstellen' kann wäre am günstigsten d.h. ein 'und' Konto.

    auch wenn es spitzfindig kling, Sie suchen kein Und- Konto in der Bankersprache. Suchen Sie nach einem normalen Kinder/Jugendkonto mit der einen Besonderheit, dass beide Erziehungsberechtigten nur gemeinsam Abhebungen veranlassen können. Einzahlungen sollen ja wohl getrennt möglich sein? Ganz spannend wird es natürlich mit einem geplanten Depot. Zeitrelevantes Traden scheidet wohl aus. Über die Anlage z.B. eines ETF- Sparplanes können Sie sich hoffentlich einigen.


    Zum praktischen Aspekt: Online wird es da wohl keine Möglichkeit geben. Ein extra Programm schreibt keiner. Es bleiben also nur Filialbanken, wo dann im Abhebungsfall beide Erziehungsberechtigten persönlich erscheinen müssen. Keine Ahnung, ob eine Bank sich darauf einlässt.


    Gruß Pumphut

  • Fortsetzung


    Ich bin irritiert:


    Die Gelder waren vorab auf die Namen der Kinder angelegt d.h. die Erwartungshaltung ist, dass das genauso weiterläuft.

    Wieso waren? Wo ist es jetzt? Geld auf den Namen der Kinder gehört den Kindern und wird von den Erziehungsberechtigten nur verwaltet. Wenn sie es einfach auf eines ihrer Konten umbuchen, begehen sie formal Diebstahl. (Ich weiß, wo kein Kläger…)


    Der von chris2702 vorgeschlagene Weg wird nicht gehen, wenn man kein Minimum an Kommunikation mehr zustande bringt. Soweit ich weiß, braucht es zur Eröffnung eines Kontos auf den Namen des Kindes immer die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter (vollkommen egal ob verheiratet, nicht mehr oder noch nie).


    Gruß Pumphut

  • Wieso waren? Wo ist es jetzt? Geld auf den Namen der Kinder gehört den Kindern und wird von den Erziehungsberechtigten nur verwaltet. Wenn sie es einfach auf eines ihrer Konten umbuchen, begehen sie formal Diebstahl. (Ich weiß, wo kein Kläger…)

    Nur ruhig mit den wilden Pferden. Das ist mein Geld, dass ich für die Kinder angelegt habe. Seit Auflösung der Konten damals ist es erstmal bei mir und nun will ich es sicher wieder anlegenm aber so, dass beide darauf Zugriff haben können, aber nicht ohne den anderen.

  • Hallo Sam,


    ich habe Ihre letzte Nachricht so verstanden, dass es bereits Konten gab, die auf die Namen Ihrer Kinder liefen und dass Sie die Konten Ihrer Kinder (womöglich ohne Einverständnis der Kindesmutter) aufgelöst haben, so dass das Geld sich gegenwärtig auf einem ausschließlich auf Ihren Namen lautenden Konto befindet.


    Sofern ich das nicht falsch verstanden habe, haben Sie damit schon genau das gemacht, was Pumphut völlig richtig als "formalen Diebstahl" an Ihren Kindern bezeichnet hat.

    Und Nein, es ist eben nicht mehr Ihr Geld, das Sie für Ihre Kinder angelegt haben, es ist ab dem Moment, in dem Sie es auf ein Konto überweisen, das auf den Namen Ihrer Kinder lautet, das Geld des jeweiligen Kindes.


    Wenn Sie die Konten tatsächlich ohne Einverständnis der Kindesmutter aufgelöst haben sollten und die Kommunikation zwischen der Mutter Ihrer Kinder und Ihnen tatsächlich so schwierig ist, haben Sie spätestens dann ein eklatantes Problem, wenn die Mutter Ihrer Kinder von Ihrer Aktion erfährt - Sie sind dann derjenige, der den Kindern das Geld geklaut hat.

    Meine Empfehlung in diesem Fall: Denken Sie nicht mehr darüber nach, wie Sie das Geld vor einem möglichen Zugriff der Mutter Ihrer Kinder schützen können. Sehen Sie zu, dass das Geld schnellstmöglich zu Ihren Kindern zurückkommt, damit Sie wenigstens glaubhaft mit Ihrer Aussage bleiben, sich das Geld nicht tatsächlich selbst aneignen zu wollen (ich glaube Ihnen das sehr wohl - aber glauben Sie, dass die Mutter Ihrer Kinder Ihnen das glaubt?).


    Herzliche Grüße


    BSHKunde