Wiederruf einer Fondsgeb. RV und der Stuerliche Aspekt

  • Hallo zusammen,

    ich möchte meine bereits beitragsfrei gestellte Fondsgebundene RV bezüglich Rückabwicklung von der VZ Hamburg prüfen lassen. Ich stelle mir jedoch die Frage wie das ist mit dem Finanzamt. Denn so lange ich die Beiträge gezahlt habe 2001-2015

    habe ich diese auch als Sonderausgaben bei der EstErkl. angegeben.

    Muß ich im Falle einer Rückabwicklung die Steuerersparnisse wieder erstatten ?, das ist zwar nicht schlimm, ich würde es machen, würde aber wenn es für mich haufenweise Schreibkram ist ( jede Steuererklärung 2001-2015) neu machen? es wohl sein lassen.

    Laut der ersten Online Berechnung würd ich ca. 6500,00 € mehr bekommen als bei einer ordentlichen Kündigung.

    Leider rechnet der Rechenservice diese Aspekte nicht aus.


    Vielleicht ist ja schon einer diesen Weg gegangen und hat sich die Steuerbegünstigten Verträge rückabwickeln lassen.


    VG

  • Hallo.


    Die Beiträge in der Steuererklärung zu erwähnen, heißt nicht automatisch, dass diese auch die Steuerlast senken. Ggf. waren durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die entsprechenden Beträge schon ausgeschöpft.

  • Hallo hknbln, Deine Frage ist nach meiner Kenntnis nicht von hier aus im voraus vollständig, richtig und zweifelsfrei zu beantworten.


    Es kommt darauf an, wie Dein Finanzamt das sieht. Da gibt es augenscheinlich keine bundesweit klare Linie.


    Es gab wohl schon die Auffassung, dass Widerrufe in der Auszahlung genauso wie Kündigungen zu behandeln sein. Also steuerfrei. Aber das Horrorszenario, die Steuererklärungen der letzten 10 (?) Jahre durchsehen und ggf. korrigieren und nachzahlen zu müssen, steht ebenso im Raum wie die Frage, wer eigentlich für die Erklärung zuständig ist. Reicht es, wenn ich den Sachverhalt heute ans Finanzamt melde und lasse die dann machen?


    Man könnte versuchen, mit einer Voranfrage an das zuständige Finanzamt die Entscheidung abzusichern. Dabei aber auf die Verbindlichkeit achten: https://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/


    Bei 6500 € lohnt es sich aber auf jeden Fall, weiter zu forschen.


    Es wäre klasse, wenn Du hier im Forum weiter berichtest!


    Viel Erfolg, Guido

  • So, heute kan eine Antwort von der VZ HH.

    Es heist einfach " leider können und dürfen wir nicht zu Steuredingen beraten. Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater."


    Ich denke das hier die VZ sich schon vorab über diese Frage informieren sollte.

    Es ist ja kein individueller sondern ein allgemeiner Aspekt, und sie bieten eine Dienstleistung an wo sie Ihren Auftraggebern anraten ob sie kündigen(beitragsfrei stellen) oder wiederrufen sollen. Da müssen die den Leuten doch sagen, das beim Wiederruf eventuell Steuern nachzuzahlen sind.

  • Es ist nun einmal so, dass es einen Katalog gibt, wer sich in Steuersachen beratend äußern darf. Da steht die Verbraucherzentrale nicht drin.


    Allerweltsaussagen kann jeder äußern, aber beraten dürfen nur wenige.


    Daher ist es ebenso verständlich wie frustrierend, dass die Verbraucherzentrale nichts dazu sagen mag.

  • Ich hatte die Frage einem gestellt der Rückabwicklungen als Dienstleistung anbietet, der sagte das die Gewinne aus den Versicherungen die er bisher abgewickelt hat nachversteuert werden mussten. Wenn die Sonderausgaben aus den mon. Beiträgen die ich bei der EStErkl. geltend gemacht habe auch zurückgerechnet werden macht die Sache langsam weniger Sinn.

    Zumal ich bei meiner vorab Berechnung auch einen kleinen Fehler gemacht habe und der mögl. Mehrbetrag auch etwas geschrumpft ist habe ich die Rückabwicklung erstmal gestrichen.


    Da die Fonds auch gut Gewinne abgeworfen haben überlege ich jetz 2 Optionen


    1. ich behalte die Versicherung und schichte kostenlos innerhalb der Versicherungsgesellschaft auf andere Fonds ( alle samt ETF)

    - ich warte auf Antwort von der Versicherung über laufende Kosten

    - ich muß rausfinden ob der Verbleib in der Versicherung weitere Vorteile hat wie z.B. Steuerfreie Rente, Überschußanteile...

    Das lesen/verstehen der Kleinstgedrucken ist recht mühsam und die Kundenbetreuer bei der Vers. haben am Telefon auch nur rumgeeiert.


    2. ich übertrage das Fondsguthaben (Kündigung der Vers.) auf mein Depot und verkaufe die akt. Fonds und kaufe dafür MSCI World ETF die ich später als Rente entspare.


    Wie gut das ich aktuell viel Zeit habe;)

  • Heute kam von der Nürnberger Vers. die Antwort.

    Eine Auskunft über laufende Kosten meiner Fondsgebundenen Versicherung bekomme ich nicht ! Betriebsgeheimnis.

    Bei Altverträgen ( vor Juli 2008) kann die Versicherung Auskünfte über Rechnungsgrundlagen und Kostenstrukturen verweigern.


    Irgendwelche Kosten müssen die mir abziehen, obwohl die Versicherung bereits seit 2015 beitragsfrei ist und das Fondguthaben selber schwankt, ändern sich auch die Anteile, das kann ja nach meiner Logik nur dann passieren wenn die Versicherung Anteile verkauft um Ihre Kosten zu bedienen oder denke ich hier falsch?

  • Eine Auskunft über laufende Kosten meiner Fondsgebundenen Versicherung bekomme ich nicht ! Betriebsgeheimnis.

    Kannst Du die nicht selbst ausrechnen aus Anfangsbestand, Kaufkursen und Endbestand? Das was am Ende fehlt, waren die Kosten. Das ist zugegebenermaßen etwas Fleißarbeit, vor allem wenn Du monatlich zahlst und 10 verschiedene Fonds besparst. Aber Du schreibst ja, dass Du aktuell viel Zeit hast. ;)

  • Kannst Du die nicht selbst ausrechnen aus Anfangsbestand, Kaufkursen und Endbestand? Das was am Ende fehlt, waren die Kosten. Das ist zugegebenermaßen etwas Fleißarbeit, vor allem wenn Du monatlich zahlst und 10 verschiedene Fonds besparst. Aber Du schreibst ja, dass Du aktuell viel Zeit hast. ;)

    Ja das werde ich auch machen, obwohl die Zeit wieder knapper ist, die Quarantäne ist vorbei.

    Ich werde berichten.

  • Ich muss allerdings hinzufügen, dass es insofern eine Milchmädchenrechnung ist als dass Du nur das Ergebnis für das jeweilige Jahr siehst und die verschiedenen Kostenblöcke - Fixkosten pro Jahr - variable Kosten auf den Bestand und variable Kosten auf den Neukauf- nicht aufgeschlüsselt bekommst. Damit kannst Du die Szenarien schlecht vergleichen. Wenn Du z.B. gute Fonds und einigermaßen geringe laufende Kosten, aber sehr hohe Neukaufkosten hättest, würde eine Beitragsfreistellung interessanter.


    Hast Du nicht auch eine Standmitteilung, in der die garantierten Ablaufwerte bei Weiterführung und bei Beitragsfreistellung bei angenommener Fondsrendite X, Y und Z stehen?

  • Dadurch das die Vers. seit 2015 beitragsfrei ist und somit keine Fondsanteile gekauft werden

    habe ich hier eine feste größe= Anteilsbestand der 5 Fonds, die Aufteilung (30%.30%,20%,10%10%) ist auch immer gleich.

    Wenn ich davon ausgehe das die Fonds Ihre Kosten innerhalb des Fonds abziehen also vor der bildung des Anteilspreises, können die Schwankungen am Anteilsbestand ja nur die Kosten der Nürnb. Vers. sein. Ich werde mal die Minderung des Anteilsbestands Anhand von den letzten 8 Monate ungefähr ausrechnen, diese Daten stellt mir die Vers. Online zur Verfügung.


    Ich kann kostenfrei innerhalb der Vers. auf andere Fonds wechseln, hier muß ich nur den Passus klären"kann ein Ausgabeaufschlag anfallen"

    Die Liste an möglichen Fonds ist auch nicht schlecht, gute iShares und Blackrock ETF

    Dadurch das die größten Kosten am Anfang angefallen sind, interessieren mich die laufenden gegengerechnet mit den Überschußanteilen wenn ich beitragsfrei dabei bleibe.