Selbstbehalt bei Wahltarifen Vorsorgeaufwendungen

  • im Jahr 2019 erhielt ich eine Prämie von 270 Euro wegen der Nichtinanspruchnahme von Leistungen bei der Aok .

    Gleichzeitig wurde aber wegen einem Krankenhausaufenthalt dieser mit 270 Euro berechnet. Inder Steuererklärung von 2019 hat das Finanzamt die Prämie bei den Vorsorgeaufwendungen abgezogen, aber die Kosten für den Krankenhausaufenthalt

    garnicht gerücksichtigt. Die Antwort auf meinen Einspruch war, ich sollte diese als außergew. Leistungen ansetzen, was aber ohne Auswirkung ist, die die Grenzwerte nicht überschritten werden.

    Meine Vorstellung ist, eine steuerliche Lösung zu finden, die auch als Vorsorgeaufwendungen anerkannt werden.

    Können Sie mir weiterhelfen.

    Für eine möglichst schnelle Antwort danke ich im voraus.

    MfG erdmogos06Nov46