Gehaltskosten absetzen (Ausbildung)

  • Guten Tag liebe Community,


    Trotz den Erklärungen in den Videos, sind mir ein paar Fragen zum Thema „Kosten absetzen“ geblieben.


    Kurz zu mir: Ich bin 19 Jahre alt, befinde mich derzeit im 3. Ausbildungsjahr zum Kaufmann zu Versicherungen und Finanzen und komme mit dem Auto zur Arbeit.

    Da es vor meinem Büro keinen Parkplatz gibt, habe ich einen Parkplatz in einem Parkhaus gemietet. Von meinem Chef bekomme ich pauschal 100 €

    „Reisekosten“ auf mein Gehalt. Von mir zuhause habe ich durchschnittlichen Hinweg von 14 Kilometern, von meiner Freundin aus sind es schon ca. 26 Kilometer.


    Meine Frage: Wie läuft die Steuererklärung ab, was kann ich überhaupt absetzen und wie rechne ich es genau aus? In einem deiner Videos meintest du, dass man je Kilometer Arbeitsweg 30 Cent absetzen kann. Aber was ist eigentlich der Arbeitsweg? Nur hin oder auch zurück. In meinem Fall zum Parkhaus oder doch zum Büro?

    Wie verhält es sich von dem Weg, wenn ich bei meiner Freundin bin und deutlich mehr Kilometer fahren muss? Ich fahre genauso oft von meiner Freundin zur Arbeit, wie von daheim.

    Was ist mit der Strecke, die ich dann vom Parkhaus mit meinem E-Scooter ins Büro fahre und dann schließlich wieder am Abend zurück (ca. 1 Kilometer)?

    Was ist mit den Tagen, an welchen ich Berufsschule habe (diese befindet sich lustiger Weise fast neben meinem Büro, somit parke ich im selben Parkhaus)?

    Und kann ich überhaupt Fahrtkosten absetzen, da mein Chef mir die 100 € pauschale auf mein Gehalt zahlt?

    Was kann ich noch in meiner Ausbildung von den Steuern absetzen?

    Meine monatlichen Parkhaus kosten? Meine Autoleasing kosten (das Leasing läuft in dem Fall über meinen Papa, aufgrund eines Mitarbeiterleasings).

    Beim Leasing ist allerdings noch zu beachten, dass ich die Kosten mit meinem Papa teile, obwohl eigentlich nur ich das Auto nutze, zumindest für die Arbeit.


    Ich tanke 3 mal im Monat für insgesamt ca. 150 € (natürlich sind hier auch private Fahrten beinhaltet), das Parkhaus kostet mich 70 € im Monat und für das Leasing zahle ich 200 € monatlich.


    Auch wenn ich sehr gutes Ausbildungsgehalt verdiene, läppern sich die Kosten verständlicher Weise doch zusammen und da wäre es schön, wenn man etwas Geld zurück bekommen könnte.


    Auf das Thema bin ich gekommen, da eine Mitschülerin meinte, dass Sie Ausbildungskosten steuerlich absetzten würde und das hat mich dann doch neugierig gemacht.


    Vielen Dank im Voraus.



    Beste Grüße


    Fabian

  • Hallo Fabian,


    Gut dass du dich mit dem Thema beschäftigst.

    Du kannst 14km vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle absetzen an 250 Tagen minus Urlaubstage minus Krankheitstage. Die Distanz zu deiner Freundin spielt keine Rolle. Würde sie in Shanghai leben, könntest du trotzdem den Flug nicht als Weg zur Arbeit absetzen.


    An Arbeitstagen kannst du den Weg zur Arbeit absetzen, an Schultagen den Weg zur Schule. 1km dürfte dem Finanzamt egal sein. Also kannst du das schätzen und brauchst nicht Buch führen.


    Parkhaus zahlt dein Arbeitgeber, kannst du nicht absetzen.


    Wenn du einen Laptop brauchst, kannst du den beruflich genutzten Anteil absetzen. Wenn du Fortbildungen selbst zahlst, kannst du die Kosten absetzen. Und wenn dir weitere Kosten einfallen, die beruflich notwendig sind, kannst du sie eventuell auch absetzen.

  • Die 1200€ Fahrtkosten, die dein Chef zahlt, werden natürlich von deiner Fahrtkostenberechnung abgezogen.


    Beschäftige dich mal grundsätzlich mit dem Thema Steuererklärung.

    Es gibt viel Literatur z.B Finanztip,Finanztest oder die Website vom Lohnsteuerhilfeverein.

    Dort findest du viele und verständliche Erläuterungen, vorallem auch dazu, was für dich alles absetzbar ist.


    Wenn es darum geht die Steuererklärung zu machen, gibt es auch PC Programme, die eine Hilfestellung sein können. Vielleicht gibt es auch Leute im Familien oder Freundeskreis, die schon einige Erfahrungen gesammelt haben (Vater zum Beispiel.)


    Außerdem kannst du die Einkommenssteuererklärung für 4 Jahre rückwirkend noch machen, sprich für deine vorherigen Ausbildungsjahre noch nachholen, wenn du das willst.

    Das liegt daran, dass du keine Abgabepflicht hast.

  • Außerdem kannst du die Einkommenssteuererklärung für 4 Jahre rückwirkend noch machen, sprich für deine vorherigen Ausbildungsjahre noch nachholen, wenn du das willst.

    Das liegt daran, dass du keine Abgabepflicht hast.

    Hier eine kleine Ergänzung. Dies lohnt sich bei einer Erstausbildung, ich gehe in deinem Fall davon aus, nur wenn du in den Jahren davor Steuern gezahlt hast oder deine Werbungskosten (abzugsfähige Kosten im Rahmen deiner Tätigkeit) deinen Lohn überstiegen haben. Sollte regelmäßig nicht der Fall sein.


    Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Ich überleg mal grob:

    Ansetzbar ist die grds. kürzeste Straßenentfernung von Haustür zur Haustür. Für jeden Tag, den du zum Arbeitsplatz fährst, würde ich 14 km ansetzen. Die 26km Wegstrecke von der Wohnung der Freundin sind nur ansetzbar, wenn sich in dieser Wohnung dein Lebensmittelpunkt befindet.


    Bei den Fahrten zur Berufsschule handelt es sich grundsätzlich um Reisekosten. Die sind an sich doppelt (also beide Wege) ansetzbar - aber nicht, wenn du dieselbe Strecke wie für die Fahrten zum Arbeitgeber nutzt.


    Die tatsächlichen Kosten (tanken, Leasing, Parkplatzmiete, TÜV, Reparaturen, ... Strafzettel) spielen keine Rolle.


    Ich käme da auf ungefähr 230 Tage x 14km x 0,30€ = 966€ Werbungskosten.


    Die Fahrtkostenerstattung mindert die abziehbaren Werbungskosten. Meiner Ansicht nach beinhaltet die Fahrtkostenerstattung steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit sie die abziehbaren Werbungskosten überschreitet.


    Abziehbar sind außerdem pauschal 110€ z.B. für Büromaterial und 16€ Kontoführungsgebühr. Außerdem kannst du alle die Kosten abziehen, die du zur Erzielung der Einnahmen sonst noch hattest.

    Hast du z.B. Berufskleidung, die du wäscht? Im letzten Lehrjahr könnte ich mir auch vorstellen, dass du dir ein Buch zur Prüfungsvorbereitung gekauft hast oder dass du einen Prüfungsvorbereitungskurs bezahlt hast. Hast du vll. Bewerbungskosten gehabt?

    All das ist abziehbar, wenn du es wirtschaftlich getragen hast.