Bav vom Arbeitgeber

  • Hallo zusammen,


    ich bin bisher stiller Beobachter gewesen und finde das Forum hier wirklich gut!


    Mein Anliegen:


    Mein Arbeitgeber bietet eine bav für Führungskräfte an die über der Rentenbeitragsbemessungsgrenze verdienen an. Bisher bin ich schon seit Jahren mit zwei ETFs gut gefahren und wollte diese noch min. 20 Jahre fortführen.


    Ich bin eigentlich sehr skeptisch ggü. bav vor allem wegen der nachgelagerten Besteuerung und der Sozialversicherungsbeiträge. Das Produkt von meinem Arbeitgeber ist nicht von einem Versicherer sondern wird selbstständig verwaltet. Es gibt einen Garantiezins von 6 % und 2% on Top wenn Gewinnziele erreicht werden. Ist unter den Konditionen eine bav lohnenswert? Auszahlung ist auf einen Schlag möglich oder als lebenslange Rente.


    Danke!

  • Lipid3821

    Hat den Titel des Themas von „Baby vom Arbeitgeber“ zu „Bav vom Arbeitgeber“ geändert.
  • Moin,


    BAV ist nicht gleich BAV... Wovon reden wir hier? Gehaltsumwandlung?


    Was heißt hier „Produkt vom AG“? Vielleicht Pensionskasse oder -fonds, oder Versorgungswerk?


    Jedenfalls ist wichtig, dass das „Ding“ (deine Kohle) insolvenzsicher ist und deine Ansprüche (bei Gehaltsumwandlung) unverfallbar sind.


    Bei den ausgelobten 6% + Sahnehäubchen bei Erreichen der Gewinnziele gehen die Alarmglocken an! Welche Eigenkapitalrendite erzielt denn dein AG derzeit und welche erzielte er in den vergangenen Jahren?

  • Die Ansprüche sind unverfallbar und insolvenzsicher. Es geht um eine Bruttoentgeldumwandlung nur für Summen über der Beitragsbemessungsgrenze. Der Konzern ist solide und ein großes deutsches Unternehmen. Ich bin trotzdem recht skeptisch, ob ich mit den genannten Konditionen gut fahre oder einfach bei den ETFs bleiben soll.

  • Entgeltumwandlung nur oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze? Also spart man im Hier und Jetzt Steuern und richtet keinen Schaden bei den Rentenansprüchen an. Im Rentenalter zahlt man wahrscheinlich deutlich weniger an Steuern, also ist da nichts zu befürchten. Ggf. stören dann später die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung aus der bAV.


    Unter Steuersparaspekten lohnt ein genauerer Blick auf das Angebot.

  • Der Konzern ist solide und ein großes deutsches Unternehmen.

    Die Lusthansa und die Deutsche Krank sind auch „solide, große deutsche Unternehmen“ ?


    Will sagen, die Größe hat nix (nicht viel) zu sagen. Die Frage, die für die Skepsis entscheiden ist, ist die: Wie will der Laden 6% Garantiezins erwirtschaften?


    Daher die Betrachtung der Eigenkapitalrendite. Obwohl... für die künftigen Jahren ist die auch nicht soooo sicher?

  • Da nur sehr wenige Anspruch haben denke ich nicht das es ein Problem sein sollte die Zinsen zu erwirtschaften... aber sicher ist da natürlich nichts.

  • Wirkt sich der geringere Umfang an Lohnsteuer eigentlich später bei der Steuererklärung zusammen mit meiner Frau nachteilig aus? Soweit ich informiert bin, wird die Entgeldumwandlung garnicht ausgewiesen bei der Steuererklärung. Muss ich mit Nachzahlung rechnen?

  • Verstehe die Frage nicht ganz, versuche dennoch eine Antwort:


    Wenn es eine Entgeltumwandlung ist reduziert sich Dein Einkommen um den umgewandelten Betrag. Das gilt sowohl bei der Lohnsteuer als auch bei der Einkommensteuer. Es reduziert sich also das gemeinsam zu versteuernde Einkommen. Das ist im Grundsatz positiv, allerdings wirken über den dann geringeren Grenzsteuersatz Steuervorteile geringer, also das was man landläufig "bei der Steuer absetzen" nennt.

  • Hm, eigentlich nicht.


    Ohne Entgeltumwandlung hätte man z. B. 7100 Euro brutto, der AG führt darauf Lohnsteuer ab.

    Mit Entgeltumwandlung hat man 6900 Euro brutto und der AG führt darauf Lohnsteuer ab.


    Die Gefahr von Nachzahlungen bleibt so ziemlich gleich.

  • Die eigentliche Frage ist ja, was wird jetzt an Steuern gezahlt und was später (im Rentenalter). Also was spart man jetzt und was zahlt man später mehr. Dazu spielt rein, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist bzw. später sein wird.

    Am Ende muss man dann abwägen, ob die Steuerstundung durch die Entgeltumwandlung mit dem zu erwartenden niedrigeren Steuersatz im Alter und der ggf. Beitragspflicht der Auszahlung(en), den wahrscheinlichen Verlust an Rendite und definitiven Verlust an Flexibilität der bAV gegenüber dem privaten ETF-Sparen aufwiegen kann. Die Garantie und einen eventuellen Zuschuss durch den Arbeitgeber muss man ebenso mit ins Kalkül ziehen.

  • Top - ich habe es verstanden! Für die Berechnung muss ich spitz rechnen. Eine Frage zur Einmalauszahlung. Zählt dort die Fünftelregel + KV/PV. Ich bin in der gesetzlichen KV geblieben und bin dort freiwillig versichert, wollte dies auch eigentlich in der Zukunft bleiben.

  • Bei der Fünftelregelung bin ich mir nicht sicher und bleibe lieber skeptisch. Aber das sollte sich abklären lassen.


    Bei Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen Freibetrag bzw. eine Freigrenze von grob 160 Euro (oder wo ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße dann in Zukunft steht), die Rechenarbeit wird nicht einfacher. ;)