bAV weiterführen, reduzieren oder gar kündigen?

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    zunächst vielen Dank für Eure tollen Videos, den wöchentlichen Newsletter und v. a.für die Beiträge hier im Forum mit wertvollen Tipps.


    Dadurch habe ich (36) in den letzten Monaten meine Versicherungen, Verträge und v. a. Sparverhalten komplett umgekrempelt.


    Nun stehe ich vor der Frage, ob ich meine bAV weiterführen soll oder das Geld lieber in mein ETF-Portfolio (verfolge den Portfolio-Ansatz von Gerd Kommer) stecke.


    Zum Hintergrund, ich bin 36 Jahre alt, gesetzlich versichert und mein Bruttogehalt ist >6.700€ mtl. Aktuell zahle ich mtl. 150€ in meine bAV (Versicherungsbeginn 1.1.2012) - DV mit Entgeltumwandlung - ein, mein AG legt rund 27€ drauf. Meine garantierte Altersrente zum 1.1.2051 beträgt 375€ oder ich erhalte eine Kapitalabfindung von ~110T€. Meinem Vertrag liegt derzeit eine Überschussbeteiligung von 1,75% zugrunde. Lt. Meinen Berechnungen komme ich auf einen Zinssatz <2%.


    Was tun, monatliche Rate reduzieren oder ganz kündigen, wenn möglich? Ich bin ratlos ?


    Viele Grüße & sonnigen Sonntag

    Christoph

  • Die AG-Zuzahlung ist leider nicht verhandelbar. Als Minimalbetrag habe ich im Vertrag keine Vorgaben gefunden. Somit sollte auch ein deutlich geringerer mtl. Beitrag als bisher möglich sein.

  • Naja, Entgeltumwandlung ist die Form der bAV, an der der AG sogar Gewinn machen kann, trotz Zuschuss. Es gibt aber auch Durchführungswege der bAV, bei denen der Mehrwert tatsächlich vom AG kommt, z. B. wäre die Direktzusage durch den AG zu nennen.

  • Hallo Christoph,


    ich stand kürzlich vor demselben Problem, einerseits ist die BAV eine renditearme Anlageform, auf der anderen Seite fördert mein Arbeitgeber ausschliesslich diese Anlageform durch einen AG-Beitrag.

    Ich habe es so gelöst, dass ich meinen Eigenbeitrag auf den minimal möglichen Betrag gekürzt habe, in meinem Fall EUR 13,41. Der AG-Anteil beträgt in dem Fall 66,47 %, und dann ist es fast schon egal, wie schlecht das Anlageprodukt ist. Hauptsache, du nimmst das geschenkte Geld vom AG mit.

    Die Differenz zu dem Anlagebetrag, den ich tatsächlich investieren möchte habe ich dann in einen klassischen ETF-Dauerauftrag gesteckt, in meinem Fall den Vanguard FTSE All-World UCITS ETF, den ich kostenlos bei Scalable Capital bespare.

  • Hallo Wolfgang,

    Danke für Deinen Kommentar, ich habe es im Laufe der Woche nun genauso gemacht und meine bAV auf den minimalsten Eigenbetrag von 20€ reduziert. Der Rest wandert nun mtl. in meinen Sparplan bei Onvista.

  • Die deutsche betriebliche Altersvorsorge, eine Geschichte kollektiven Versagens. In anderen Ländern um Welten besser gelöst, z. Bsp. in Norwegen, oder die Amis mit ihren 401K-Verträgen. Komplett steuerfrei in Wertpapiere sparen, und erst als Rentner mit niedrigem Satz besteuern. Wir haben die tolle Riesterrente oder Direktversicherungen ?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine ähnlich gelagerte Frage: der große Arbeitgeber bei mir gibt mir eine Direktzusage. Ich bekomme Rentenbausteine mit 3 Prozent mindestens pro Jahr auf jeden Fall, auch wenn ich nichts mehr dazu gebe. Ich kann aber noch die „ klassische“ Betriebsrente monatlich mit dazugeben. Aber auf diesen Anteil gibt es dann vom Arbeitgeber nichts mehr. Ich liege genau in dem Gehaltsbereich, in dem die brutto Abgaben mir keine großen Ersparungen mehr bringen.

    Ich zahle jetzt schon seit 5 Jahre dort ein, überlege aber nun, lieber Riester für das Geld zu machen (2 Kinder und steuerersparnis) und natürlich ETF ;). Was denkt Ihr? Dankeschön, viele Grüße Judith

  • Dankeschön!

    kann man die Beiträge des Unternehmens, die er so oder so zahlt, als Zugabe interpretieren? Ich bin an der Stelle verwirrt, auch wenn ich mich noch so sehr informiere.

    Es gibt 3 Säulen, zwei werden vom Arbeitgeber bezahlt, die dritte Säule ist freiwillig in Form der Bruttoabgaben. Die 3 Prozent mindestrendite gilt auf alle 3 Säulen. Insgesamt stellt das hier die Beteiligungsrente des Unternehmens dar…