Hallo zusammen,
Lehrer können ja unter den bekannten Voraussetzungen ein Arbeitszimmer bis 1250 Euro im Jahr absetzten.
Folgende Frage wozu ich Hilfe benötigen würde:
Was ist wenn der Lehrer bedingt durch die aktuellen Corona-Bestimmungen und einer Schwangerschaft ein "Beschäftigungsverbot" hat. Genauer gesagt, darf der Lehrer nicht mehr in die Schule, hat aber sei Unterricht über Fernunterricht von zuhause aus zu organisieren.
Zählt in dieser Zeit das Arbeitszimmer möglicherweise als Mittelpunkt der Tätigkeit und damit für diese Zeit nicht die Grenze von 1250 Euro. Wie würde es sich wohl mit Anschaffungen in diesem Zeitraum für das Arbeitszimmer verhalten, die kleiner als 800 Euro sind (keine laufende Abschreibung) sind. Werden die dann eventuell unabhängig von der 1250 Euro Grenze berücksichtigt?
Was denkt Ihr über so einen Fall?
Danke!