Arbeitszimmer Lehrer bei 100% Fernunterricht (Betretungsverbot der Schule wegen Schwangerschaft)

  • Hallo zusammen,


    Lehrer können ja unter den bekannten Voraussetzungen ein Arbeitszimmer bis 1250 Euro im Jahr absetzten.


    Folgende Frage wozu ich Hilfe benötigen würde:

    Was ist wenn der Lehrer bedingt durch die aktuellen Corona-Bestimmungen und einer Schwangerschaft ein "Beschäftigungsverbot" hat. Genauer gesagt, darf der Lehrer nicht mehr in die Schule, hat aber sei Unterricht über Fernunterricht von zuhause aus zu organisieren.


    Zählt in dieser Zeit das Arbeitszimmer möglicherweise als Mittelpunkt der Tätigkeit und damit für diese Zeit nicht die Grenze von 1250 Euro. Wie würde es sich wohl mit Anschaffungen in diesem Zeitraum für das Arbeitszimmer verhalten, die kleiner als 800 Euro sind (keine laufende Abschreibung) sind. Werden die dann eventuell unabhängig von der 1250 Euro Grenze berücksichtigt?


    Was denkt Ihr über so einen Fall?

    Danke!

  • Hallo :)

    also ich denke, dass wenn die Bedingungen zum häuslichen Arbeitszimmer erfüllt sind, es durchaus sein könnte, dass die Kosten anerkannt werden. Es wird ja Anfang nächsten Jahres neue Empfehlungen für die Finanzämter geben, gerade in Bezug auf Corona (Stichwort Homeoffice) könnte ich mir gut vorstellen, dass es da mit etwas Glück ein paar Möglichkeiten mehr gibt, Dinge abzusetzen. Aber verlassen würde ich mich darauf auch nicht. Freu dich doch einfach, wenn dein Versuch von Erfolg gekrönt wird und ansonsten nicht auf das Geld verlassen.

    In jedem Fall drücke ich dir die Daumen.

    Liebe Grüße