Stromanbieter widersprecht Löschung meiner personenbezogenen Daten

  • Hallo,


    ich habe den Musterbrief von Stiftung Warentest genutzt (https://www.test.de/Energiever…-ablehnt-5493684-5493820/) und erhielt folgende Antwort von der Energie.Manufaktur aus Dresden:


    "Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeiten, z.B. um gegebenenfalls rechtliche Ansprüche geltend machen zu können, erfolgt dies unter besonderer Abwägung Ihrer schutzwürdigen Interessen. Gegen diese Abwägung steht Ihnen das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu, welches jedoch voraussetzt, dass besondere Gründe vorliegen. Wir bitten Sie deshalb, Gründe darzulegen, die sich aus Ihrer

    besonderen Situation ergeben und gegen die Verarbeitung im Rahmen unseres berechtigten Interesses sprechen."


    Was antworte ich denn da?


    Freue mich über einen Tipp.


    Gruß,

    Erkan

  • Vielleicht so?


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ihr Schreiben vom 01.11.2020 habe ich erhalten.


    Sie schreiben, dass Ihnen trotz meiner Aufforderung zur Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten das Recht zustehe, diese aus Ihrem berechtigten Interesse aufzubewahren.


    Allerdings führen Sie kein berechtigtes Interesse an. Sie führen zwar beispielhaft die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche an, aber diese Behauptung erachte ich für nicht haltbar. Unser Vertragsverhältnis wurde am _______ beendet und es gibt keine weiteren Forderungen Ihrerseits. Eine zu zahlende Nachforderung gemäß Endabrechnung wurde am _______ durch Lastschrifteinzug von Ihnen beglichen.


    Ich gehe also davon aus, dass Sie nach Ablauf der achtwöchigen Aufbewahrungsfrist der Schlussrechnung in Ihrem Online-Portal keine weiteren Gründe habe, meine Daten bei Ihnen zu speichern. Und fordere Sie unter Verweis auf mein Schreiben vom ______ daher erneut zur Löschung meiner gespeicherten Daten auf.


    Ihrer Stellungnahme sehe ich bis Ende kommender Woche entgegen. Sollte ich von Ihnen bis dahin keine Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses und keine Bestätigung erhalten, dass meine Daten Anfang Dezember wie von mir verlangt gelöscht werden, sehe ich mich gezwungen, mein Anliegen als Verstoß gegen die DSGVO bei meiner Landesdatenschutzbehörde anzuzeigen."

  • Antwort heute. Vom berechtigten Interesse ist keine Rede mehr. Aufbewahrungsfristen nach HGB sehe ich als plausibel an.


    Rest the case?


    "Wir sind teilweise verpflichtet, gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu erfüllen.

    Die einschlägigen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)

    sowie § 147 Abgabenordnung (AO) von 6 bzw. 10 Jahren. Hieraus folgt, dass wir zur Erfüllung

    unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten die dafür erforderlichen Daten gem.

    Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO verarbeiten dürfen und, bezogen auf die Voraussetzung des

    Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO, diese für die Dauer der Aufbewahrungsfrist noch nicht erfüllt ist.

    Alle anderen Daten, die zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung nach

    Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO nicht mehr erforderlich sind, werden regelmäßig automatisiert

    gelöscht. Alle anderen Sie betreffenden Daten, die für den Zweck der Erfüllung der rechtlichen

    Verpflichtung gespeichert sind, werden zunächst für eine weitere Verwendung gesperrt und

    nach Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfrist ebenfalls automatisiert gelöscht.

    In der Zwischenzeit ist die Frist von 8 Wochen nach Vertragsende, in der Sie Ihre Daten und

    auch die Schlussrechnung im Kundenportal einsehen und herunterladen können, abgelaufen."