abgelaufener Gutschein Flixbus

  • Hallo,

    habe in 2018 eine Flixbusreise storniert und über den Geldbetrag einen ein Jahr lang gültigen Gutschein bekommen. Habe leider vergessen ihn innerhalb der Jahresfrist einzulösen, so dass er nun laut Flixbus verfallen ist.


    Ich habe nach Recherche im Internet gelesen, dass man innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist das im Gutschein verbriefte Geld nun eigentlich nicht verliert, auch wenn der Gutschein bereits abgelaufen ist. Der Gutscheininhaber kann darauf bestehen, dass das Gutschein ausstellende Unternehmen den Geldbetrag abzüglich des entgangenen Gewinns, innerhalb der Dreijahresfrist erstattet. Tut das Unternehmen dies nicht liegt eine unzulässige Bereicherung gem. BGB seitens des Unternehmens vor.


    Habe das so bei Flixbus vorgetragen, aber sie bestehen darauf, dass der Gutschein abgelaufen ist bzw. reagieren nicht auf meine Anfragen.


    Daher 2 Fragen:

    1) Ist meine Sicht der Dinge korrekt?

    2) Was kann ich tun, wenn Flixbus sich nicht zuckt?


    Danke und Grüße Mummifiedpharao

  • ... wenn du den AGB zugestimmt hast, was außer Frage steht, ist es rechtens! Punkt!

    Unrecht wäre es, wenn die AGB gegen geltendes Recht verstoßen würden... und das scheint nicht der Fall zu sein.


    Dies ist meine Interpretation als Nicht-Jurist und ohne Gewähr ?

  • ... ääähhhh... nur noch mal zum besseren Verständnis...

    Muss da nicht differenziert werden zwischen Gutscheinen, die man selbst oder ein „Schenker“ (gegen Zahlung) erworben hat, und solchen, die man von einem Anbieter z.B. kulanterweise bekommen hat?


    Wegen dem Gutschein, den Mummifiedpharao nicht gekauft hat, müsste imho geklärt werden, welche Bedingungen diesem Vorgang zugrunde lagen.

  • ... dazu aus den AGB...


    5.3 Im Falle einer Stornierung wird ein sogenannter Storno-Gutschein ausgestellt. Dieser Storno-Gutschein ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und berechtigt den Fahrgast, innerhalb dieser Zeit in Höhe des Gutscheinwertes eine neue Buchung vorzunehmen. Liegt der Preis der neuen Buchung über dem Gutscheinwert, so ist der Differenzpreis zu entrichten. Liegt er darunter, so bleibt der Restbetrag des Storno-Gutscheins erhalten und kann bei einer anderen Buchung verwandt bzw. aufgebraucht werden. Bei zeitlich begrenzten Aktionsangeboten können Abweichungen von diesen Regelungen erfolgen. Näheres regeln die gesonderten auf den Webportalen abrufbaren Aktionsbedingungen.

    Storno-Gutscheine, die vor dem 09.11.2019 erstellt wurden unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

  • Die Bedeutung von AGB vor allem in der Beziehung zwischen Unternehmen und Verbrauchern wird ganz häufig falsch eingeschätzt und in aller Regel geht das zu Lasten der Verbraucher. JDS Du hast es geschafft, in der Passage "wenn du den AGB zugestimmt hast, was außer Frage steht, ist es rechtens" gleich beide großen Missverständnisse zu AGB in einen Satz zu packen. Manches Unternehmen freut sich über unwissende und dumm gehaltene Verbraucher, deren berechtigte Forderungen es damit abwimmeln kann und solche Aussagen können einen guten Beitrag zur Vernebelung leisten.


    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    • werden oft kein Vertragsbestandteil
    • enthalten häufig unzulässige und damit ungültige Klauseln

    Der Wikipedia-Artikelgibt einen Überblick, in dem auch auf die Personenbeförderung im Linienverkehr eingegangen wird.


    Zu dem Fall von Mummifiedpharao: Aus

    habe in 2018 eine Flixbusreise storniert

    und

    Storno-Gutscheine, die vor dem 09.11.2019 erstellt wurden unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

    ziehe ich den Schluss, dass nach den AGB von Flixbus der Gutschein aus 2018 noch der gesetzlichen Verjährung unterliegt und bis zum 31.12.2021 gültig bleibt.

  • In D gilt Vertragsfreiheit. Wenn die AGB nicht einbezogen werden gelten die Regelungen des BGB. Nun gibt es zum Verbraucherschutz Regelungen, von denen nicht abgewichen werden darf. Dann gilt diese AGB-Regelung nicht, die anderen dann (meist) schon. Ferner gibt es noch das Verbot überraschender Klauseln. Wenn also mit dem Anklicken der AGB für die WLAN-Nutzung eines Cafés die Übernahme der Reinigung der Räume vereinbart wird, wird diese Klausel wegen des Übertölpelungsversuchs nicht wirksam, der Ausschluss zur Nutzung für gesetzwidrige Handlungen aber schon.

  • Damit sich die Gemüter wieder ein wenig abkühlen, erlaube ich mir hier einen Link der Verbraucherzentrale zu posten:


    https://www.verbraucherzentral…ge-sind-sie-gueltig-13861


    Ich weiss ja nicht, von welchem Wert die stornierte Flixbus-Tour war, halte es aber durchaus für vorstellbar, das es sich kaum lohnen dürfte, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen um zu klären, ob ein Stornogutschein zu behandeln ist wie ein Geschenkgutschein. ;)