Aktienverkauf

  • Ich habe noch immer Altaktien im Depot (vor 2009 gekauft), die mächtige Verluste aufweisen, wenn ich sie nun verkaufe. Wenn ich sie nun (2020) verkaufe, kann ich dann diese Verluste mit Gewinnen in 2020 steuerlich geltend machen?

    Und wie mache ich einen Totalverlust (Thomas Cook) aus dem letzten jahr steuerlich geltend? Die Bank möchte dazu nichts ausstellen/ bescheinigen!

  • Hallo Heikot , willkommen im Finanztip-Forum.


    Steuerberatung findet hier nicht statt, daher bitte an einen sachkundigen Berater wenden.


    Private Meinung:

    Die Verrechnung von Altverlusten war mMn nur bis Ende 2013 möglich. Es gibt wohl noch eine Möglichkeit mit privaten Veräußerungsgeschäften sowie wenn in Vergangenheit ein Eintrag in der Steuererklärung vergessen wurde.

    Lt. anderen Quellen ist die Geltendmachung von Totalverlusten nach Ausbuchung wertloser Aktien möglich. Da scheint es allerdings weiter Probleme mit der Finanzverwaltung zu geben und es muss wohl zwischen den Jahren vor und ab 2020 unterschieden werden. Bis einschließlich 2019 konnte man sich wohl auf ein BFH-Urteil berufen, jetzt gilt §20 Abs. 6 Satz 6 https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html . Zur konkreten "wie" schweigt sich mein WIso aus. Ich würde die Steuerbescheinigung der Depotbank nehmen und in der Anlage KAP Zeile 8 rechts den um den Totalverlust korrigierten Betrag ausweisen.


    Wie oben schon gesagt: beraten lassen, speziell wenn es um höhere Beträge geht. Wenn der Steuerberater zu teuer ist beim Finanzamt vorbeigehen.

  • danke für die Antwort. Bei Steuerberatern bekommt man da offensichtlich leider keine vernünftige Antwort, nur die Standardformel, dass sich das ab 2009 geändert hat und man Altverluste nur bis Ende 2008 geltend machen konnte. Aber das ist nicht die Frage, es ist ja eigentlich kein "Altverlust", wenn ich die heute verkaufe, sondern ein ganz aktueller Verlust!

  • Da ist es mMn so, dass weiter altes Recht gilt, d,h, kein Verlustabzug möglich ist so wie auch keine Gewinnbesteuerung erfolgt. Im Depot steht bei mir der Anschaffungswert 0. Finde leider gerade keine externe vertrauenswürdige Quelle.


    Nachtrag:

    Mein Wiso 2020 sagt in der Hilfe

    Falls Sie die Aktien vor dem 1.1.2009 erworben haben, können Veräußerungsgewinne nicht mehr steuerpflichtig werden, da eine Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten im Steuerjahr nicht mehr erfolgen kann. Verluste werden dementsprechend auch nicht berücksichtigt.