Nachzahlen für Ausbildung - Das Zahlenwerk

  • Hallo zusammen,


    an dieser Stelle versuche ich mich daran, zu erläutern, was uns der Paragraph 207 SGB VI sagen will.


    Dieser besagt, dass man für bestimmte Zeiträume, die nach altem Recht einmal Anrechnungszeit gewesen wären, es nach heutigem Recht aber nicht mehr sind, freiwillige Beiträge nachzahlen kann.

    Böse Zungen behaupten: Man kann sich in den alten Rechtsstand "einkaufen".


    Regelmäßig geht es dabei um den Schulbesuch zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Dieser wäre früher als Anrechnungszeit berücksichtigt worden, aktuell wird er es nicht.


    Falls man beizeiten daran denkt, kann man auch mit 16 beantragen, laufend freiwillige Beiträge zahlen zu dürfen, es denkt nur regelmäßig keiner daran.


    Wenn aber jemand z. B. Jahrgang 1976 in 2020 Beiträge für 1992/1993 nachzahlen will, dann wird folgendermaßen gerechnet (Alles etwas verkürzt dargestellt, ohne Sekundär-Effekte.):


    Die Zahlung erfolgt in 2020, somit gelten rentenversicherungstechnisch die Werte für 2020.


    Es werden Mindestbeiträge gezahlt.

    12 × 450 EUR × 18,6% = 1004,40 EUR


    Daraus ergeben sich:

    5400 EUR ÷ 40.551 EUR = 0,1332 Entgeltpunkte


    In 2020 entspricht ein Entgeltpunkte 34,19 EUR, folglich ergibt sich eine monatliche Rentensteigerung von 4,55 EUR.


    In einer zinsfreien Welt ohne Steuern, Krankenversicherung oder Rentenanpassungen müsste man die Rente also 221 Monate beziehen, um den gezahlten Beitrag wieder im Portemonnaie zu haben.


    Mit den anderen Faktoren verändert sich die Rechnung dann etwas, allerdings kann man die freiwilligen Beiträge auch als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Wenn ich mir im Jahr 2020 also sage "Ich zahle lieber 1004,40 Euro Beitrag als 379 Euro (1004,40 × 90% × 42%) Steuern", dann ist der Paragraph 207 SGB VI etwas für mich.


    Würden mehr 16-Jährige Spitzensteuersatz zahlen, wäre die Zahlung von freiwilligen Beiträgen vielleicht verbreiteter. ;)


    Der Kniff dabei ist aber, dass man für die Frage, ob man später ggf. etwas früher (und das dann ggf. auch abschlagsfrei) in Rente gehen kann, dieses eine Jahr an Beiträgen unter Umständen ganz gut gebrauchen kann. Ob das wirklich relevant wird, muss man allerdings mit mindestens 20 Jahren Vorlauf versuchen zu antizipieren. (Der Antrag muss vor dem 45. Geburtstag gestellt werden.)


    Im Zweifel bei der DRV nachfragen, die Menschen in den Büros dort rechnen und reden gerne drüber. 8o

  • ... und 1000€ bringen, in einen gescheiten Fonds investiert, nach 20 Jahren (voraussichtlich) ein Kapital, das „ohne Zinsen“ für eine „Rente“ von ca. 45€ (für 221 KM) reicht.

  • Wenn man annimmt, dass zukünftige Rentenerhöhungen die Inflation nur ausgleichen (in der Vergangenheit waren sie höher), entspräche das einem Verrentungsfaktor von 45,3 = pro 10.000 € Kapital erhält man 45,30 € monatliche Rente. Das darf man gerne mit anderen Angeboten für Verrentung vergleichen.