Anfechtung der Annahme der Erbschaft

  • Hallo,

    meine Schwester bezieht staatliche Unterstützung/Eingliederungshilfe. Sie ist schwerbehindert und lebt in einer betreuten Einrichtung. Sie wird rechtsanwaltich betreut, ist aber geschäftsfähig und darf Unterschriften leisten. Nun ist der Erbfall mit gesetzlicher Erbfolge eingetreten. Unser Vater ist verstorben und der Träger, der die Unterkunftskosten für meine Schwester zahlt, will auf den Erbteil zugreifen. Ich habe leider sehr spät erfahren, dass meine Schwester das Erbe hätte ausschlagen können (nicht wegen etwaiger Schulden, sondern, damit das Erbe in der Familie bleibt und eben nicht an den Träger übergeht). Die 6-Wochen-Frist ist verstrichen. Ein RA riet uns die Anfechtung der Erbschaft zu erklären. (Wenn ich das richtig verstanden habe). Gibt es jemanden in der Runde, der diesbzgl. irgendwelche Erfahrungen gesammelt hat? Mir ist bewusst, dass solcherlei Handhabung schon als "sittenwidrig" angesehen wurde, jedoch habe ich auch gelesen, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil erlassen, hat, nach dem ein behindertes Kind durchaus ein Erbe ausschlagen kann oder einen Pflichtteilsverzicht ausspricht. Alles höchstkompliziert. Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank. :)