Übernahme Kreditvertrag bei Trennung, Untervermietung

  • Hallo, wie verhält es sich wenn im Zuge einer Trennung einer der beiden Ehepartner die Immobilie und damit auch den Finanzierungskredit übernehmen möchte. Berücksichtigt die Bank (z.B. die Ing) bei der Bonitätsrechnung grundsätzlich auch eine Untervermietung einzelner Zimmer? (Beispielsweise aus der ehelichen Wohnung eine WG machen).


    Details: Der Kredit besteht noch auf gut zwei Dritteln des Kaufpreises, die übernehmende Person verfügt über den weitaus größeren Anteil des ursprünglich berechneten Haushaltsnettos.


    Danke schön und liebe Grüße, M.

  • Moin,


    was sagt denn die „Ing“ dazu? Falls sie noch gar nix gesagt hat, weil sie von der (eventuellen) Änderung nix weiß, würde ich doch einfach mal mit deinem Berater/Sachbearbeiter telefonieren/reden und die neue Situation schildern. Möglicherweise lässt sich so schnell und unkompliziert eine vernünftige Lösung finden.

  • ... aber... da schießen noch andere Gedanken durch die Rübe...


    Wie ist es mit einem „Vermögensausgleich“, den die zukünftige Ex evtl. beanspruchen könnte?

    Oder... was wäre wenn die Finanzierung so bestehen bleibt und du ihr eine „Miete“ zahlst, die du wiederum über Mieteinnahmen aus der WG finanzierst?

  • Hallo Michael, da ihr schon ein Drittel getilgt habt und wenn der Wert des Objektes sich seit dem Kauf nicht gravierend vermindert hat - unwahrscheinlich, aber wenn ihr einen Neubau mit exotischen Extras in eine wenig gefragte Ecke gesetzt habt, nicht undenkbar - dann dürfte sich die Ing da eher entspannt zeigen.


    So eine Machtposition ist allerdings auch immer eine gute Gelegenheit, dem Kunden eine "passende" Versicherung aufzudrängen oder Klauseln im Vertrag zu "verbessern"...

  • Moin,


    Hast du das Problem bereits gelöst? Ich mache gerade das Gleiche durch und suche nach Antworten. "Gemeinsame Schulden, die bei einer Scheidung noch bestehen, werden im Güterstand der Zugewinngemeinschaft normalerweise hälftig aufgeteilt. Zahlt nur einer der Ehepartner nach der Scheidung die Schulden, etwa fürs Haus, zurück, so kann er den halben Betrag in Form einer Ausgleichszahlung von seinen Ex-Partner verlangen." quelle: https://www.schuldnerberatung.…idung/?highlight=trennung

    aber wir führen keinen 50/50 Haushalt. Was sollen wir also tun? Ich denke an Gläubigervergleich dar, die Schulden neu zu ordnen. Ist das möglich?


    LG