Bausparvertrag, Zahlungen aussetzen

  • Hallo,

    ich befasse mich derzeit mit meinem Bausparvertrag, welchen ich mit Beginn meiner Ausbildung abgeschlossen habe (Summe 5000 Euro, Laufzeit 2 Jahre). Ich habe bereits durchgerechnet, dass sich ein VL-ETF deutlich mehr lohnt und auch zu mir passt. Ich bin Beamter und erhalte vom Land monatlich 6,65 Euro vermögenswirksame Leistungen, welche bis dato in diesen Vertrag geflossen sind. Bei Abschluss des Vertrages wurde eine vereinbarte Besparung von 6,65 Euro/mtl. eingetragen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese Zahlung auch einfach auslassen kann, bzw. dies beim Arbeitgeber anrege. Ist die vereinbarte Besparung vertraglich verpflichtend oder kann ich den Bausparvertrag bis zur Ablauf der Sperrfrist einfach auslaufen lassen ohne jegliche Einzahlungen zu tätigen?

    Aus den Vertragsunterlagen der Signal Iduna werde ich nicht ganz schlau.


    Beste Grüße

  • Die Zahlung ist freiwillig und du kannst deinen Arbeitgeber (Dienstherren in deinem Fall) beauftragen in einen VL-ETF zu sparen.


    Lediglich bei "hochverzinsten" Alt-Bausparverträgen fordern Bausparkassen teilweise eine Regelbesparung des Vertrags.


    Generell würde ich einen Bausparvertrag nicht mit einem ETF vergleichen wollen.


    Bausparen - geringe Rendite (aktuell) - dafür kein Risiko

    Aktien-ETF - hohe Rendite - höheres Risiko


    Ich würde, wenn du die Abschlussgebühr bereits gezahlt hast, den Vertrag einfach mal liegen lassen. Je nach Verzinsung ist die Nutzung als sichere Anlagemöglichkeit evtl. eine Idee.


    Eine klassische Laufzeit gibt es aus meiner Sicht bei einem Bausparvertrag eh nicht.

    -entweder man bringt seinen Vertrag in die Zuteilung

    -kündigt mit einer Kündigungsfrist

    -oder ohne Einhaltung und dafür mit einer "Gebühr"


    So ist es zumindest bei den meisten Anbietern.


    Hoffe ich konnte etwas helfen.


    VG Micha

  • Hallo snickers1057 , wo kommen die 2 Jahre Laufzeit her? Bei 80 € Einzahlung im Jahr müssten es 20 Jahre oder mehr sein, bis der Vertrag zuteilungsreif ist und noch viel länger, wenn Du ihn vollsparst.


    Die vereinbarte Rate ist der Regelsparbetrag. Wenn Du den nicht (oder weniger) zahlst, passiert entweder nichts oder die Bausparkasse rührt sich und fordert Dich auf, wieder (zumindest) den Regelsparbetrag zu leisten. Was in Deinem Fall passiert, hängt davon ab, welches die Problem die Bausparkasse gerade für sich zu lösen hat.


    Das könnte z.B. sein, dass viel hereingespart wird, weil die Sparzinsen der alten Verträge relativ attraktiv sind und gleichzeitig zu wenig abgerufen wird, weil die Darlehenszinsen am freien Markt niedriger sind als die Kunden sie über ihren zuteilungsreifen Bausparer bekommen. So ist es gerade. Und von Deinem Vertrag hängt es auch ab: Ist er (aus heutiger Sicht) hochverzinst, wird die Bausparkasse froh sein, wenn Du wenig einzahlst, weil sie Dir denn weniger teure Zinsen zahlen muss.


    Es gibt noch eine Variante: Die Kasse sagt erst nichts, fordert Dich dann zur Nachzahlung der Summe aller ausstehenden Beträge auf einen Schlag auf und droht ansonsten mit Kündigung. https://www.mayerlaw.de/2019-0…eitraege-oder-kuendigung/

  • Ist er (aus heutiger Sicht) hochverzinst, wird die Bausparkasse froh sein, wenn Du wenig einzahlst, weil sie Dir denn weniger teure Zinsen zahlen muss.

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    Das stimmt leider so nicht ganz.

    Sie fordern die Kunden u.a. auch deswegen zur Regelbesparung auf (bei vielen Altverträgen) da dadurch die Zinslast für die Bausparkasse langfristig sinkt.

    Die Verträge werden so eher voll (durch eigene Pflichteinzahlungen) und der zu zahlende Zins für die Bausparkasse langfristig niedriger. Hoffe meine Erklärung war etwas verständlich.

    Kurzfristig gesehen, liegst du natürlich absolut richtig.

  • Sie fordern die Kunden u.a. auch deswegen zur Regelbesparung auf (bei vielen Altverträgen) da dadurch die Zinslast für die Bausparkasse langfristig sinkt.

    Die Verträge werden so eher voll (durch eigene Pflichteinzahlungen) und der zu zahlende Zins für die Bausparkasse langfristig niedriger.

    Du hast recht, das ist auch denkbar. Es kommt wahrscheinlich darauf an, in welcher Phase sich der Vertrag befindet: Wenn er nahezu vollgespart ist, wird die Kasse wie Du es gesagt hast auf die Zahlungen dringen, um den Vertrag so schnell wie möglich abzuschließen.


    Ansonsten könnte sie so spielen, die Nichtzahlung erst eine Zeitlang zuzulassen (Zinslast verringert sich dadurch leicht) und dann auf einen Schlag nachzufordern in der Hoffnung, dass der Kunde das nicht kann. Bei dem Spiel gewinnt sie immer: Entweder der Kunde kann nicht zahlen und sie ist die Verpflichtungen ganz los. Oder der Kunde schafft es. Dann hat sie zumindest etwas weniger Zinsen gezahlt und wird in der Folge auf Regelbesparung drängen, um es auf diese Weise so schnell wie möglich zu erledigen.


    Ziel ist es dabei immer, die Summe der zu zahlenden Zinsen zu minimieren. Das Ziel ändert sich dann, wenn das Geld für Darlehen verwendet werden kann und es eine positive Zinsdifferenz für die Kasse gibt.

  • Ich war beim Abschluss 19 Jahre alt. Der Vertrag hat einen Guthabenzins von 0,5 Prozent und ist aktuell mit 240 Euro bespart. Die Zuteilung ist ab 3200 Euro möglich. Die Regelungen in Bezug auf das Jugendbausparen sind mir bekannt. Ein Bausparvertrag hat meiner Kenntnis nach eine Speerfrist von 7 Jahren. Würde ich den Vertrag vorher kündigen, würde ich ja glaube ich die vom Arbeitgeber gezahlten Leistungen nicht mit ausgezahlt bekommen, sondern nur meine eigens eingezahlten Beträge oder liege ich da falsch?

  • Zudem ist zu ergänzen, dass ich ein paar Monate den Vertrag mit 40 Euro bespart habe, sodass der Kontostand von 240 Euro zustande kommt (Abschlussgebühr etc. schon abgezogen).

  • Ich war beim Abschluss 19 Jahre alt. Der Vertrag hat einen Guthabenzins von 0,5 Prozent und ist aktuell mit 240 Euro bespart. Die Zuteilung ist ab 3200 Euro möglich. Die Regelungen in Bezug auf das Jugendbausparen sind mir bekannt. Ein Bausparvertrag hat meiner Kenntnis nach eine Speerfrist von 7 Jahren. Würde ich den Vertrag vorher kündigen, würde ich ja glaube ich die vom Arbeitgeber gezahlten Leistungen nicht mit ausgezahlt bekommen, sondern nur meine eigens eingezahlten Beträge oder liege ich da falsch?

    Du darfst das Geld vom Arbeitgeber definitiv behalten. Es geht hier lediglich um die Prämien.