PKV - Konstellation Versicherung Kinder

  • Hallo,


    leider werde ich im Netz nicht fündig.


    Folgende Konstellation:


    Beide Ehepartner sind in der PKV, wobei ein Ehepartner Beamter ist, der andere angestellt.


    Beide Ehegatten sind auch bei der gleichen Gesellschaft versichert. Der angestellte Ehegatte verdient mehr als der verbeamtete.


    Jetzt wird Nachwuchs erwartet. Frage: Bei welchem Ehegatten wird der Nachwuchs versichert? Oder kann man es sich in diesem Fall aussuchen? Wäre es ohne oder mit Beihilfe theoretisch auch bei einer anderen Gesellschaft möglich?

  • Dem Artikel ist zu entnehmen, dass man die freie Auswahl hat zwischen Mamaversicherung, Papaversicherung und Drittversicherung (dann mit Gesundheitsprüfung).


    Welches die beste Versicherung für die Kinder ist, hängt ab von den zur Auswahl stehenden Versicherungen und den eigenen Ansprüchen daran ab. Dabei spielt eine mögliche Beitragsersparnis in der Zeit bis 25 sicher auch eine Rolle. Ob sie das entscheidende Auswahlkriterium sein sollte?

  • Hallo Comandante , beantwortet der Artikel Deine Fragen? https://www.online-pkv.de/pkv-…borene-versichert-werden/

    Danke!


    Allerdings wird hier nicht - wie auch tom70794 schreibt - auf den speziellen Umstand eingegangen, bei welchem Ehegatten das Kind dann versichert wird.


    Ich konnte das dem Link nicht entnehmen.

    Wäre die Mitversicherung des Kindes bei der beamteten Mutter aufgrund der Beihilfe Situation nicht das beste?

    Ja, das würde absolut Sinn machen und wäre auch erklärtes Ziel. Meine Frage ist allerdings, ob das a) so einfach geht aufgrund der Einkommenssituation und b) ob mit Beihilfe das Kind auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert werden könnte.

  • Zitat

    "ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist"

    Das ist aus der Perspektive der Versicherung geschrieben. Wenn beide Elternteile privat und bei unterschiedlichen Versicherern versichert sind, haben beide Elternteile jeweils bei ihrem Versicherer das Recht. Es ist nicht automatisch die Mutter und auch nicht automatisch das besserverdienende Elternteil. Und automatisch sowieso nicht.

  • Das ist aus der Perspektive der Versicherung geschrieben. Wenn beide Elternteile privat und bei unterschiedlichen Versicherern versichert sind, haben beide Elternteile jeweils bei ihrem Versicherer das Recht. Es ist nicht automatisch die Mutter und auch nicht automatisch das besserverdienende Elternteil. Und automatisch sowieso nicht.

    Ok, dann hat man wahrscheinlich Wahlfreiheit. Danke. Und ja, natürlich nimmt man die Beihilfe gerne "mit" :S


    Doch, "automatisch"gilt meines Wissens bei der Kombi GKV (angestellt) und PKV. Hier wird das Kind beim Besserverdienenden mitversichert.

  • Wie kann man aus einer so einfachen Fragestellung etwas so Kompliziertes machen!

    1. Anspruch auf Kindernachversicherung besteht bei beiden Elternteilen soweit die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Drei Monate Vorversicherung ist kann, nicht muss!

    2. Soweit bei de Versicherer beihilfekonforme Tarife und auch für diese Beihilfe-VO anbieten.

    3. Man kan theoretisch die ganze Familie über den markt verteilen - müsste dann aber noch ein paar Kinder zeugen!

    P.S.: Um "ein Elternteil ist GKV" geht es gar nicht

  • Danke. Alles gut.


    P.S: admin: Thread kann gelöscht werden, da Thema gelöst.