Lebens / Rentenversicherung kündigen

  • Hallo,

    Ich habe ungekündigte Lebens und Rentenversicherungen.

    Soll ich vor der Kündigung den Widerspruch / Widerruf einlegen oder beides gleichzeitig oder ist der Widerruf dann gleichzeitig die Kündigung?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Ralf

  • Hallo RalfBass , Du hast Dich mit dem Thema erkennbar schon beschäftigt.


    Der erfolgreiche Widerspruch ersetzt die Kündigung, weil es danach nichts mehr zu kündigen gibt. Umgekehrt kannst Du nach einer Kündigung immer noch widersprechen (Verjährung beachten). Von wenigen wird auch der Rat gegeben, beides in einem Zug zu tun. Eigentlich sollte man eine zu widerrufende Versicherung möglichst wenig anfassen, um nicht der Einrede der Verwirkung Vorschub zu leisten.


    Widerspruch funktioniert nicht immer und selbst wenn ist er nicht immer auch die wirtschaftlichste Lösung. Welcher Weg in Deinem Fall der richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn Du einige Eckdaten nennst, wie Versicherungsbeginn, Typ, Versicherer, Summe der eingezahlten Beiträge und aktueller Rückkaufswert, kann man zumindest eine grobe Richtung nennen.


    Viel Erfolg! Guido

  • 1. Rentenversicherung , Beginn 01.07.2001, Monatlicher Betrag 55,23, Monatliche Rente 125,91, Rentenbeginn 01.07.2031, Leistung bei Kündigung 01.04.2020 11800€, Garantierte Kapitalabfindung 23780€


    2. Kapitalbildende Lebensversicherung, Beginn 01.11.1989, monatlicher Betrag 44,40€ Versicherungssumme 20436€, (Leistung bei Kündigung hab ich im Augenblick nur die 2018 Zahlen)

  • Zu 1: Die Versicherung kommt aus einem Zeitraum mit vielen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, sie ist nicht zu klein und Du bist noch "unter Wasser" (Rückkaufswert unter Summe der eingezahlten Beiträge). Hier lohnt sich auf jeden Fall eine tiefergehende Beschäftigung mit dem nächsten Schritt, das Ausmaß der Fehlerhaftigkeit der Belehrung und die Erfolgsaussicht im Klagefall abzuschätzen.


    Zu 2: Hast Du wirklich 44,40 € (86,84 DM) von Anfang an eingezahlt? Oder ging es mit geringeren Beiträgen los und gab eine Dynamik? Hier wären mehr Informationen sinnvoll (die von 2018 sind für den Anfang auch ok). 1989 liegt nicht unbedingt in der großen Zeit für Widersprüche. Wenn auf der anderen Seite die Versicherung nur noch wenige Jahre läuft, könnte man aber auch überlegen, sie doch bis zum Schluss durchzuhalten oder nur beitragsfrei zu stellen, statt zu kündigen.