Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 15. Juni 2010 (Aktenzeichen 10 O 360/09).

  • Hallo Kutti112 willkommen im Finanztip-Forum.


    Welche neueren Informationen sind denn gemeint? Seit dem Urteil wurde das Statut neu gefasst. Den nicht vorhandene Rechtsanspruch, auf den sich der Artikel bezieht, gibt es weiterhin, jetzt in §6 Absatz 19. https://bankenverband.de/media…/200316_BDB_Statut_ca.pdf


    Ansonsten würde ich die Lektüre des Urteils empfehlen. Da ging es um ein Finanzierungsgeschäft einer Fondsgesellschaft mit einem Eigenkapital-Schuldübernahmevertrag. So etwas unterliegt grundsätzlich nicht der Einlagensicherung.


    Der Artikel an sich ist wahrscheinlich rechtlich nicht zu beanstanden und der Rechtsrat sich im Zweifel die Sicherung bei Überschreiten der gesetzlichen Grenze bestätigen zu lassen ist selbstverständlich richtig. Allerdings empfinde ich ihn so, dass die Entschädigung für private Kunde grundsätzlich in Zweifel gezogen wird. Dafür ist das Urteil mMn kein geeignetes Indiz.


    Ferner sollte man sich trotz allen Zusicherungen immer vor Augen halten, dass in den Sicherungseinrichtungen eher kleine Beträge vorhanden sind im Vergleich zum Gesamtgeschäft. Die hohen abgegebenen Garantien sind daher mit Vorsicht zu genießen für den Fall der Schieflage mehrerer großer Banken.


    Lesenswert immer auch hier https://www.bafin.de/DE/Verbra…gseinrichtungen_node.html

  • Welche neueren Informationen sind denn gemeint?


    Ich dachte, da das Urteil aus 2010 ist, hat sich evtl. in den 10 Jahren in der Sache etwas geändert.

    Danke für den Link zum bafin-Artikel. Da sieht es dann schon wieder beruhigender aus.

  • Ja, steht ja oben. Statut neu gefasst,

    Da ich aber nicht weiß was Dich interessiert kann ich nicht spezifisch antworten. Wenn Du Privatkunde bist hat sich nichts grundsätzlich zum Anspruch geändert - das war der Tenor der zitierten Webseite -, die Summen werden aber z.B. immer geringer.


    Um es spezifischer zu machen: Wenn Du z.B. 1 Mio. € angelegt hast mit einem 70:30-Ansatz gemäß Finanztip hast Du ja 300 T€ Fest-/Tagesgeld. Das würde ich nicht bei einer Bank halten, auch wenn sie die freiwillige Einlagensicherung hat. Ich würde mindestens auf drei Banken gehen, noch lieber auf mehr, um in die gesetzliche Regelung zu kommen. Da diese auf vier Sicherungssysteme aufgeteilt ist würde ich schauen auf diese vier und ggf. 1-2 ausländische zu verteilen, also z.B. 6*50T€. Wenn es noch mehr ist über Staatsanleihenfonds guter Bonität als Beimischung nachdenken.