PKV - Limit bei der Dauer bis zur Erstattung?

  • ... in den AVB (Musterbedingungen) steht:

    § 6 Auszahlung der Versicherungsleistungen (1) Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des Versicherers. (2) Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus § 14 VVG. (3) Der Versicherer ist verpflichtet, an die...


    Und der 14er folgt hier:

    § 14
    Fälligkeit der Geldleistung

    (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen.

    (2) 1Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. 2Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können.

  • Meine Erfahrung ist, dass es schwankt nach aktuellem Einreichungsvolumen und aktueller Personalbesetzung; z.B. zu Grippezeiten oder Urlaubszeiten dauert es eben mal 1-3 Tage länger. Normalerweise erhalte ich die Bearbeitung in 1 - 2 Tagen plus Postlaufzeit.

  • Ich bin bei der DKV privat versichert.


    In den letzten ca.zwei Jahren hat die DKV das elektronische Einreichen der Belege perfektioniert und den größten Teil der Bearbeitung auf "maschinell" umgestellt.

    Wartezeit 1-2 Tage(!!) plus 3 Tage für die Überweisung.


    Stichprobenartig(!!) wird aber auch manuell durch Sachbearbeiter gearbeitet;dann beträgt die Wartezeit bis zu zwei Wochen ohne die ca.3 Tage für die Überweisung.


    Ich habe erst vor ein paar Tagen mit der DKV telefonisch und schriftlich korrespondiert;dabei bin ich auch erst im dritten Anlauf über die Stichprobenregelung informiert worden.Die Zwei-Wochen-Zusage ist aber eingehalten worden.

  • Bin gerade dran nachzuhaken. Danke für euren Input. Wirklich beeindruckt sind sie vom §14 aktuell nicht. Warte aber auf den Rückruf.


    Aus deren Sicht ist die Feststellung erst beendet wenn sie alle Unterlagen haben und die Frist von 1 Monat gelte da nicht. So zumindest die Dame am Telefon. Denke so ist das Gesetz nicht gemeint ;)


    Die haben halt schon mehr als 4 Wochen gebraucht um mir zu sagen, dass Informationen fehlen.


    Das meinte ich aber mit längerem Hebel. Wenn die sich querstellen, bleibt dir am Ende nur der Weg zum Anwalt und das kostet mehr als du Verzugszinsen bekommst.


    Bleibt spannend.

  • Hat sich heute erledigt. Tatsächlich kam der Rückruf von einer sehr netten Dame, die sich entschuldigt hat, mir erklärt hat was da falsch gelaufen ist und mir versprochen hat, dass man jetzt ohne weitere Prüfung den Fall abschließen sprich erstatten wird.


    Danke euch für die Tipps ;)