Nichtveranlagungsbescheinigung

  • Hallo,


    derzeit laufen meine Aktien-ETFs gut in der Gewinnzone, Stand heute ein Gewinn von ca. 26k Euro. Nun überlege ich, noch dieses Jahr meine ETF´s umzustrukturieren, weniger ausschüttende, mehr thesaurierende.

    Dieses Jahr habe ich kein weiteres Einkommen erzielt. Könnte sich daher eine Nichtveranlagungsbescheinigung für mich lohnen? Und sollte ich mein fehlendes Einkommen dieses Jahr nutzen, um noch umzuschichten? Bei Finanztip habe ich schon Folgendes dazu gefunden:


    "Sofern Sie mit Ihrem insgesamt zu versteuernden Einkommen nicht über den Grundfreibetrag (2019: 9.168 Euro, 2020: 9.408 Euro) kommen, müssen Sie keine Steuern darauf zahlen – auch nicht auf Kapitalerträge. Dies betrifft insbesondere Studenten, Rentner, Minijobber und andere Geringverdiener.

    Falls Sie darunter fallen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre; Sie müssen sie der Bank vorlegen. Diese zieht dann von Ihren Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer ab. Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen. Dann verliert die sogenannte NV-Bescheinigung ihre Gültigkeit.

    Mit einem Freistellungsauftrag oder einer NV-Bescheinigung können Sie den Abzug der Abgeltungssteuer im Vorhinein verhindern."


    Vielen Dank für Eure Meinungen,
    Fabian

  • Kurze Antwort ja. Ich mache das bei meinen Kindern mit NV auch regelmäßig so, damit sie mit 18 ein steuerfreies Vermögen bekommen.


    Es ist nur schon ziemlich spät im Jahr, da zumindest mein FA einige Wochen braucht.


    Du könntest dann so viel verkaufen, dass der Grundfreibetrag + Pauschbetrag nicht überschritten wird. Dabei auf die Teilfreistellung achten und auf die Rechtsänderung seit 2018, da Kursgewinne bis Ende 2017 voll besteuert werden. Da FIFO gilt dürfte das vermutlich für den überwiegenden Teil gelten sofern Du schon länger anlegst. Dazu hast Du Anfang 2018 eine Abrechnung über einen fiktiven Verkauf bekommen, der dann jetzt realisiert wird.

  • Ich hätte noch eine Frage zur Krankenversicherung: Derzeit bin ich über meine Frau mitversichert. Ich habe nur Aussagen gefunden, dass Dividenden und Zinsen für die Bemessungsgrundlage des Einkommens des Partners (in diesem Falle ich) eine Rolle spielen. Über realisierte Aktiengewinne habe ich noch nichts finden können.

    Meine Überlegung ist also, wenn ich jetzt bis zu 9408 € Gewinn realisiere, könnte es sein, dass die Krankenversicherung (höhere) Beiträge von mir einfordert?