Hallo,
derzeit laufen meine Aktien-ETFs gut in der Gewinnzone, Stand heute ein Gewinn von ca. 26k Euro. Nun überlege ich, noch dieses Jahr meine ETF´s umzustrukturieren, weniger ausschüttende, mehr thesaurierende.
Dieses Jahr habe ich kein weiteres Einkommen erzielt. Könnte sich daher eine Nichtveranlagungsbescheinigung für mich lohnen? Und sollte ich mein fehlendes Einkommen dieses Jahr nutzen, um noch umzuschichten? Bei Finanztip habe ich schon Folgendes dazu gefunden:
"Sofern Sie mit Ihrem insgesamt zu versteuernden Einkommen nicht über den Grundfreibetrag (2019: 9.168 Euro, 2020: 9.408 Euro) kommen, müssen Sie keine Steuern darauf zahlen – auch nicht auf Kapitalerträge. Dies betrifft insbesondere Studenten, Rentner, Minijobber und andere Geringverdiener.
Falls Sie darunter fallen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre; Sie müssen sie der Bank vorlegen. Diese zieht dann von Ihren Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer ab. Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen. Dann verliert die sogenannte NV-Bescheinigung ihre Gültigkeit.
Mit einem Freistellungsauftrag oder einer NV-Bescheinigung können Sie den Abzug der Abgeltungssteuer im Vorhinein verhindern."
Vielen Dank für Eure Meinungen,
Fabian