Verlustvortrag vor Pauschbetrag trotz Zinseinkünfte unter Freigrenze

  • Hallo, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe meine Freistellungsaufträge leider nicht richtig verteilt und deshalb bei einem Institut Kapitalertragsteuer abgezogen bekommen da der Freibetrag nicht ausgereicht hat. Insgesamt hatte ich Zinseinkünfte von 600€, also unter dem Freibetrag. Da ich unter dem Freibetrag liege habe ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben damit ich die Steuer wieder zurück bekomme.

    Beim Finanzamt habe ich noch einen Verlustvortrag von über 1000€. In meinem Steuerbescheid wurden mir diese 600€ vom Verlustvortrag abgezogen obwohl ich doch unter dem Freibetrag von 801€ liege.

    Ist es korrekt dass mir von meinem Verlustvortrag 600€ abgezogen werden obwohl meine Zinseinkünfte unter meinem Freibetrag von 801€ liegen?

  • Hallo,

    meine Google-Suche hat folgendes ergeben:

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass Verluste nach § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch in solche Veranlagungszeiträume vorzutragen sind, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG hat (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2009 IX B 207/08, BFH/NV 2009, 920, m.w.N.). Ob zugunsten des Steuerpflichtigen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausgestellt worden ist, spielt keine Rolle. Denn diese dient der Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2013 VI R 33/12, BFHE 241, 203, BStBl II 2014, 238, unter Rz 21; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 44a Rz 5 f.

    Das klingt erstmal nach rechtmäßig... Aber ich bin auch kein Jurist... ^^

    Viele Grüße
    Martin