Erwerbs­minde­rungs­rente

  • Hallo Zusammen,

    zur Vermeidung von Abschlägen habe ich "Freiwillige Beiträge " in die Rentenversicherung eingezahlt.

    Aus gesundheitlichen Gründen muss ich volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

    Meine Frage dazu ist; was passiert mit meinen Sonderzahlungen?


    Danke

  • Hallo.


    Also ich bekomme davon nix, nur dass das Gerücht aus der Welt kommt. :saint:


    Ansonsten richtig vermutet, die Einzahlungen werden nicht erstattet, sondern die daraus ermittelten Entgeltpunkte wirken sich in der zu zahlenden Rente aus.


    Genaueres kann man später dem Rentenbescheid entnehmen.


    Bis dahin etwas Lesestoff:


    https://rvrecht.deutsche-rente…_p_0187a.html#Beispiel_11


    Über die Reiter kann man zwischen den Erläuterungen und den Beispielen wechseln.


    Das jetzt auf die Schnelle, ansonsten gerne noch einmal nachfragen.

  • Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die Rückantworten. Ich fasse mal zusammen.
    Die Sonderzahlungen erfolgten zur Vermeidung von Rentenkürzung bei vorzeitiger
    Inanspruchnahme der Rente, da ich sonst mit 0,3 % Abschlägen pro Monat in Rente gehen könnte.
    Jetzt sieht es so aus, dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann.
    Aus der jährlichen Renteninformation entnehme ich, dass ich die Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge erhalte. Dass heißt; bei einer Rente wegen Erwerbsminderung erhalte ich zusätzliche Entgeldpunkte bist zur Vollendung meiner Regelaltersrente gutgeschrieben, ohne dass ich hierfür Beiträge gezahlt habe.


    Wie ich Euren Kommentaren entnehme, wirken sich meine Sonderzahlungen damit erhöhend aus?

  • Aus der Renteninformation kann man nicht ersehen, ob die Erwerbsminderungsrente Abschläge enthält oder nicht.

    Allerdings ist das auch zweitrangig, da die Erwerbsminderungsrente in Sachen Rentenberechnung (Ich erspare uns hier die Details.) günstiger ist als eine Altersrente, egal ob mit oder ohne Abschläge.


    Bei der Berechnung der Rentenhöhe wirken sich sämtliche Entgeltpunkte aus, egal ob "normal" oder aus Sondereinzahlungen.