Krankenkassenbeitrag Auszahlung private Kapitallebensversicherung

  • Hallo,

    ich bekomme mit 60 eine private Kapitallebensversicherung (keine Direktversicherung mit Beteiligung), die 1994 abgeschlossen wurde und ich die Beiträge bezahlt habe, als Einmalbetrag ausbezahlt. Ich arbeite noch und bin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Somit fallen nach meinen Informationen keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Kapitalauszahlung an, korrekt?


    Wie sieht es aber dann mit 63 aus, wenn ich vorgezogen Altersrente beziehe und leider nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sein kann, sondern in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, weil ich in der zweiten Hälfte meines Erwerbslebens nicht zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war.


    In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wird ja ein 1/120 der Kapitalzahlung zur Berechnung des monatlichen Krankenversicherungbeitrags herangezogen.


    Wird dann ab 63 ein 1/120 der Kapitalzahlung zur Berechnung meines Krankenversicherungbeitrags berücksichtigt, die ja schon mit 60 ausbezahlt wurde als ich noch in der GKV war? Wenn ja, wird 1/120 ab 63 noch für 10 Jahre oder nur noch für 7 Jahre berücksichtigt?


    Danke für Eure Hilfe...Viele Grüße Uwe