Krank während bezahlter Freistellung

  • Hallo zusamen

    Ich werde für einige Monate bezahlt freigestellt um mir eine neue Arbeit suchen zu können.

    Ist mit 59 nicht ganz einfach.

    Was passiert wenn ich während der Zeit länger Krankgeschrieben bin oder gar ins Krankenhaus komme.

    Bekomme ich da das Krankengeld nach den 6Wochen zusätzlich ?Oder fällt der Lohn für diese Zeit weg?

    Wie verhält es sich dann wenn ich dadurch nach Ende (Aufhebungsvertrag) der Freistellung in ALG1 reinrutsche?

    Bekommt man dann weiter Krankengeld oder ALG bis zur Genesung?

    Beste Grüße Fab

  • Hi!


    Wurde ein Aufhebungsvertrag bereits geschlossen, greift eine 12-wöchige Sperre bei der Arbeitsagentur. Grund: die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde wissentlich im Einverständnis des Arbeitnehmers herbeigeführt.


    Hinzukommt, dass Du wohl ursprünglich nicht wegen Erkrankungen die Beschäftigung beendest, sondern ein Aufhebungsvertrag bereits VOR Erkrankungen geschlossen wurde. So ganz klar ist der Sachverhalt aber bei Deiner formulierten Frage nicht.


    Auch greift ALG1 grundätzlich nicht, wenn man VOR dem Beschäftigungsende (letzter Tag des Arbeitsverhältnisses) erkrankt ist und beim Übergang in die Arbeitslosigkeit krank bleibt. Dann wird statt ALG1 das Krankengeld ausgezahlt. Daher müssen ZWINGEND die AU-Bescheinigungen bei der Krankenversicherung eingereicht werden und der Eintritt in die Arbeitslosigkeit muss frühzeitig der Krankenversicherung gemeldet werden.

    Zitat

    Bekomme ich da das Krankengeld nach den 6Wochen zusätzlich ?Oder fällt der Lohn für diese Zeit weg?

    Krankengeld ist eine ENTGELTERSATZLEISTUNG. Wie der Name schon sagt, wird entweder Krankengeld ODER Entgelt bezahlt, niemals aber beides zusammen. Auch bei bezahlter Freistellung greift die LFZ Lohnfortzahlung. Auf sechs Wochen Gehalt folgt das Krankengeld.


    Mit letzter Sicherheit kann ich aber nicht sagen, ob Dir nach dem Beschäftigungsende bei Aufhebungsvertrag überhaupt Krankengeld zusteht. Möglich ist auch, dass die Krankenversicherung dann kein Krankengeld überweisen wird, weil dem Grunde nach KEIN Anspruch auf ALG1 besteht.


    Wenn man wegen Erkrankungen die Arbeit aufgeben muss und das der Arbeitsagentur per Ärztlichem Attest nachweisen kann, hat man einen Anspruch auf ALG1. Du kannst einem Aufhebungsvertrag aber keine Kündigung mehr hinterschicken .... .


    Am besten wendest Du dich direkt mit den Fragen an die Krankenversicherung. Deine Fallkonstellation ist so heikel, dass Du dafür sorgen musst, nach dem Beschäftigungsende NICHT in HartzIV zu rutschen.