Hilfe bei Riester Union Investment gesucht

  • Das hatte mich dann doch überrascht, weil ich davon ausgegangen war, dass man die erhaltenen Zulagen selbst an die ZfA überweisen muss, aber das macht Union Investment - Zitat Antwort:


    Guten Tag Herr xxx,

    richtig, im Zuge Ihrer schädlichen Auflösung wurde vor Auszahlung auf Ihr Girokonto die staatliche Förderung von der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eingefordert.

    Sie brauchen dahingehend nichts mehr zu unternehmen. Sie erhalten dann Anfang des nächsten Jahres eine Bescheinigung über die ausgezahlten Kursgewinne von uns. Diese ist relevant für Ihre Einkommenssteuererklärung.

  • Antwort von UI auf meine Frage:


    Die zurückgeforderten Steuerermäßigungen sind im Rückzahlungsbetrag der Förderungen in Höhe von xxx EUR enthalten. Dieser setzt sich aus zurückgeforderten Zulagen in Höhe von xxx EUR und zurückgeforderten Steuervorteilen in Höhe von xxx EUR zusammen.


    Heißt, zumindest der Anbieter UI führt alles direkt ab, bevor nach Kündigung der Anlagebetrag an den Kunden ausgezahlt wird. D.h., zahlungstechnisch kommt dann auf den Kunden "nur" noch die Versteuerung des Gewinns zu (mit der darauffolgenden Einkommenssteuererklärung). Das Geld sollte man dann parat haben.

  • Jetzt noch mal kurz für dumme, die aktuelle Situation bei mir

    Stand Einzahlungen etwa 15.000€

    Stand inkl. Zulage, Steuer und Wertsteigerung 30.000€

    Wenn ich kündige, dann habe ich (der Einfachheit halber 154€ als Zulage)
    von 2007 bis 2021 = 15 Jahre *154 € erhalten =2310€
    Steuer zwischen 100 und 400 Euro also pauschal 15*250€ = 3750€

    Steuer auf die Wertsteigerung 15000 * 20% Grenzsteuersatz = 3000€

    Würde bei mir durch die Wertsteigerung immer noch ein plus ergeben, auch wenn ich kündige?

    Andererseits

    Zulage 175

    Steuervorteil 400€

    - Kosten fix 20€

    - Verwaltungskosten 460€
    ergibt vom Konstrukt immer noch eine positive Bilanz. Die würde ich ja derzeit selbst mit nem MSCI World ETF und 0,09% TER nicht schaffen.

    Bei einer Beitragsfreistellung fallen mir ja die gerade genannten positiven Beiträge weg, was nur noch die Kosten und keinen Steuervorteil bedeutet.

    Ansonsten ginge bei mir noch die Sondertilgung, allerdings habe ich dann etwa 30000€ auf dem Wohnförderkonto, die noch 26 Jahre verzinst werden, da der Bauzins bei mir noch recht niedrig war, ist das eher kein gutes Modell. Und ich hätte noch zusätzlich den Steuernachteil, dass ich die Schuldzinsen nicht mehr beim Arbeitszimmer anrechnen kann.

    Es ist irgendwie gerade frustrierend. Jede Möglichkeit hat mehrere Haken und die Alternativen sind meistens noch schlechter

  • Hallo JudoPredator,

    alles hat immer zwei Seiten....

    Ich habe auch einen Riester bei der Union, diesen auf "ruhend" gestellt und habe den ETF-Sparbetrag aufgestockt. Die Besonderheit bei mir war, dass ich meinen Riester im Juni 2021 noch auf den UniprofiRenteSelect umgestellt habe. Damit wurde der damalige Wert im Depot meine neue Garantiesumme. Da ich auch in der Vergangenheit sehr stark von den Zulagen und Steuerersparnissen profitiert habe und der Vertrag sehr gut gelaufen ist (ich war von Anfang an dabei) war das in meiner Situation aus meiner Sicht die logische Entscheidung. Das Kapital ist jetzt Bestandteil meiner "sicheren" Altersvorsorge.


    Zu dir:

    1) Wenn ich in deiner Situation wäre (es wird gerade eine Immo abbezahlt) würde ich schon versuchen, den Riester kurz vor Auszahlungsbeginn des Riester-Vertrages in die Finanzierung einfließen zu lassen. Das musst du natürlich genau prüfen....(die Rahmenbedingungen müssen passen).
    Überlegung dabei:

    - das Wohnförderkonto wird nicht jetzt schon belastet, sondern erst am Ende des Riester-Vertrages - also nur geringe Verzinsung auf dem Wohnförderkonto...

    - der Vorteil wäre, dass du (wenn es nach Prüfung möglich ist) auf einen Schlag das komplette Riesterguthaben in die Sondertilgung stecken könntest....Es muss also keine (teure) Verrentung des Riester-Guthabens erfolgen und du bist auch nicht auf die Deckelung der 30% Einmalauszahlung gebunden. Das wären meine Überlegungen dazu...


    2) Eine förderschädliche Kündigung ist immer dann sinnvoll, wenn man einen schlechten (teuren) Vertrag hat (und eine geringe Aktienquote) und mit dem ausbezahlten Guthaben auf andere Weise vorsorgt bzw. investiert.


    3) zu deiner Berechnung kann sich Kater.Ka etwas beisteuern - er hat das ganze ja erst hinter sich gebracht...


    Gruß Tom

  • 1) Wenn ich in deiner Situation wäre (es wird gerade eine Immo abbezahlt) würde ich schon versuchen, den Riester kurz vor Auszahlungsbeginn des Riester-Vertrages in die Finanzierung einfließen zu lassen.

    Hallo Tom, danke für die Antwort. Mein Riester Vertrag wird erst mit 62 fällig, daher die 26 Jahre Verzinsung auf dem Wohnförderkonto. Bis dahin habe ich die Finanzierung ohne Riester abgeschlossen. Letztenendes könnte es in etwa 5 Jahren nochmal Interessant werden, da dort das Darlehen die gesetzlich mögliche Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren erreicht hat.

    Mich stören halt echt die laufenden Kosten an der Geschichte. Jetzt mag das alles noch im Rahmen sein. Bei einer Verdoppelung des Kapitals habe ich 920€ Gebühren pro Jahr, so viel Steuervorteil werde ich im Normalfall nicht haben. Andererseits habe ich derzeit noch 100% Aktienquote mit drin, auch wenn die letzten zwei Jahre da auch nicht überragend berauschend liefen. Die Garantie gibt mir ja auch keiner bei einem DAX, MSCI oder FTSE ETF.

    Letztlich ist man sich beim Abschluss nicht so über die Kosten bewusst gewesen oder hat es unterschätzt. Mit Abschaffung des AA ist ja zumindest mal ein Schritt in die richtige Richtung gegangen worden.

    Ich verstehe manchmal eure Beitragsfreistellung nicht. Klar laufen die Erträge weiter, aber ich muss ja erst mal etwas erwirtschaften. Angenommen wir haben jetzt 5 Jahre seitwärts tendierende Aktienmärkte, dann zahlst du ja trotzdem deine 400-500€ Gebühren und siehst dein Kapital abschmelzen.

    Aber gut seis drum, wahrscheinlich werde ich das Kapital für die Ablösung des Kredits in 5 Jahren nutzen und schauen, was mit 2% auf dem Wohnförderkonto rauskommt. Danach wäre der Riestervertrag eh so gut wie tot.


  • Ich verstehe manchmal eure Beitragsfreistellung nicht. Klar laufen die Erträge weiter, aber ich muss ja erst mal etwas erwirtschaften. Angenommen wir haben jetzt 5 Jahre seitwärts tendierende Aktienmärkte, dann zahlst du ja trotzdem deine 400-500€ Gebühren und siehst dein Kapital abschmelzen.

    Ja, das ist das Problem mit der Anlage ;).

    Die Alternative wäre förderschädlich zu kündigen, aber das weißt du ja.

    Viel Glück

  • Hallo zusammen,

    wie auf Seite 2 beschrieben habe ich im Jahr 2022 meinen Riester aufgelöst.

    In meinem Jahresbescheid habe ich nun unter Nr. 9d / Steuerschädliche Verwendung einen Betrag von ca. 6000 stehen, der sich ungefähr mit 2000 Euro auswirkt.

    Soweit auch alles wie erwartet - kann ich hier noch etwas im Nachgang steuertechnisch optimieren? Freibeträge Kapitalertragssteuer, etc.?

  • Soweit auch alles wie erwartet - kann ich hier noch etwas im Nachgang steuertechnisch optimieren? Freibeträge Kapitalertragssteuer, etc.?

    Kurze Antwort: Nein, geht nicht. Für alles steuerlich in 2022 Wirksames in der Zug mit dem 31.12.22 abgefahren.


    Vorschlag: Seh es positiv: Die zusätzlichen Steuern gibt es nur, weil der Riester 6000 Euro Gewinn gemacht hat :)

  • Leider nein, bei der Kündigung müssen alle seit Vertragsbeginn erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das dürfte einen Großteil des Betrags ausmachen, ohne jetzt an den Anfang des Threads zurückzublättern.

  • Eine Bekannte von mir hat mich heute darum gebeten mal auf ihren Union Riester Fondsparplan zu schauen. Das Ding ist wirklich ganz gut im Plus. Als ich dann was von den Steuern erzählte wurde sie ganz ruhig und druckste rum. Seit 2017 keine Steuererklärung mehr abgegeben. :huh:

    Wie sieht’s eigentlich mit der Rückzahlung der Steuerersparnis aus wenn man gar keine Steuererklärung abgegeben wurde und der Vertrag jetzt aufgelöst wird? Steuern die ich nicht zurück bekommen habe mussten ja eigentlich auch nicht zurück bezahlt werden.

    Also wäre eine Auflösung des Riesters jetzt besser bevor die ganzen Steuererklärungen gemacht werden?

  • Eine Bekannte von mir hat mich heute darum gebeten mal auf ihren Union Riester Fondsparplan zu schauen. Das Ding ist wirklich ganz gut im Plus. Als ich dann was von den Steuern erzählte wurde sie ganz ruhig und druckste rum. Seit 2017 keine Steuererklärung mehr abgegeben. :huh:

    Wie sieht’s eigentlich mit der Rückzahlung der Steuerersparnis aus wenn man gar keine Steuererklärung abgegeben wurde und der Vertrag jetzt aufgelöst wird? Steuern die ich nicht zurück bekommen habe mussten ja eigentlich auch nicht zurück bezahlt werden.

    Also wäre eine Auflösung des Riesters jetzt besser bevor die ganzen Steuererklärungen gemacht werden?

    Naja, sich das Geld über die Steuererklärung wiederzuholen, damit man es dann wieder zurückzahlen kann... ...da kann ich mir erfüllendere Tätigkeiten vorstellen. ?(

  • Wie sieht’s eigentlich mit der Rückzahlung der Steuerersparnis aus wenn man gar keine Steuererklärung abgegeben wurde und der Vertrag jetzt aufgelöst wird? Steuern die ich nicht zurück bekommen habe mussten ja eigentlich auch nicht zurück bezahlt werden.

    Also wäre eine Auflösung des Riesters jetzt besser bevor die ganzen Steuererklärungen gemacht werden?

    Jetzt kommt es an den Tag:

    Hinter der ganzen Riesterei steckt niemand anders als
    die Steuerfahndung:)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Also wäre eine Auflösung des Riesters jetzt besser bevor die ganzen Steuererklärungen gemacht werden?

    Wenn ich den Fall richtig verstehe wären dann nur die Zulagen zurückzuzahlen oder wurden die auch nicht beantragt?


    Unabhängig davon erfolgt die Versteuerung nicht nach den normalen Regeln über die KapESt sondern entsprechend den Versicherungsleistungen.

  • Zulagen sind beantragt worden und auch im Riestervertrag ausgewiesen.

    Die Steuererstattung bekommt Sie ja nur wenn sie Den Lohnsteuerjahresausgleich macht.

    Bei einer förderschädlichen Auflösung des Vertrages müssten die Förderung zurück bezahlt werden.

    Aber den nicht beantragten Steuervorteil ( wegen der nicht gemachten Steuererklärung ab 2017) müsste Sie dann auch nicht zurück zahlen, oder sehe ich das falsch?

  • Es werden nur die Zulagen und Steuerersparnise von ZfA zurückgefordert die auch geflossen sind.

    Wenn keine Steuerersparnise genutzt wurden werden diese auch nicht zurückgefordert von der ZfA.


    Man kann ja Riester auch ungefördert besparen.

    Dann hat man den Steuervorteil in der Auszahlphase.

    Analog zur 12/62 Regelung der Lebensversicherung erfolgt der Steuervorteil dann in der Auszahlphase.