Elternhaus

  • Meine Mutter, Witwe seit etlichen Jahren, musste vor einigen Monaten ins Altersheim.Da die Rente meiner Mutter nicht ausreicht, musste sie an ihr Erspartes. Da das Ersparte auch irgendwann aufgebraucht ist, steht jetzt an, mein Elternhaus zu verkaufen, um das Altenheim zu finanzieren. Mein Bruder hat Interesse, das Haus zu kaufen, will aber nur einen bestimmten Betrag bezahlen. Wir wollen das Haus vor dem Verkauf schätzen lassen.

    Was soll meine Mutter tun, wenn bei der Schätzung herauskommt, das das Haus weit mehr wert ist, als mein Bruder bezahlen will ? Es gibt nämlich noch einige andere Interessenten.

    Vielen Danke für Eure Antworten

  • Hallo,


    ganz so drastisch wie Lothar-HH würde ich es nicht formulieren, aber Ihnen sollte schon klar sein, dass ein geringerer als der maximal mögliche Verkaufspreis für die Immobilie (den könnten Sie Ihrem Bruder aus familiärer Verbundenheit möglicherweise durchaus gönnen, vielleicht möchten Sie ja sogar, dass das Elternhaus im Familienbesitz bleibt) letztlich dazu führen kann, dass auch das durch den Verkauf hereinkommende Geld irgendwann aufgebraucht ist und "das Amt" dann von Ihnen Unterhalt für Ihre Mutter einfordert. Im schlechtesten Fall sind Sie dann auch noch leistungsfähiger als Ihr Bruder, weil Sie womöglich keine Kredite für eine Immobilie zu laufen haben und bezahlen dann quasi den günstigen Kaufpreis Ihres Bruders. Das muss kein Hinderungsgrund sein, es sollte Ihnen aber - wie gesagt - bewusst sein.


    Und - eventuell noch viel wichtiger- Ihre Überlegungen sind ohnehin überflüssig, wenn Ihre Mutter nicht nur wegen körperlicher Gebrechen im Altersheim ist, aber geistig noch fit ist (in diesem Fall ist sie geschäftsfähig und kann frei entscheiden, das Haus Ihrem Bruder unter Wert zu verkaufen). Ist Ihre Mutter dagegen geistig nicht mehr hinreichend auf der Höhe (Alzheimer, Demenz ...), sind Sie und / oder oder Bruder ggf. als Verwalter des Vermögens Ihrer Mutter beim Verkauf aktiv - Sie haben in diesem Fall gar nicht das Recht, das Vermögen Ihrer Mutter unter Wert "zu verschleudern" ...


    Herzliche Grüße


    BSHKunde

  • Eine Verständnis-Frage:

    Ich bin Eigentümer eines Hauses. Entscheide ich nicht selbst, für wie viel ich es verkaufe?

    Wenn mir danach ist, kann ich es doch an wen auch immer auch für 1 Euro verkaufen.


    Viele Grüße

    Vasya

  • An sich ja.


    Allerdings ist der Hausverkauf ein streng reguliertes und einigermaßen öffentliches Geschäft, auf das schon mehr Blicke geworfen werden als wenn Du z.B. ein Auto verkaufst.


    Wenn Du ein Haus stark unter Wert verkaufst, wird z.B. die Frage aufkommen, ob Du damit die Grunderwerbssteuer drücken wolltest oder in den ersten 10 Jahren den Spekulationsgewinn.


    Wenn die Mutter als vorherige Eigentümerin Sozialhilfe beantragt, müssen Grundstücksgeschäfte und auch alle Schenkungen der letzten Jahre angegeben werden. Das Sozialamt wird nicht zahlen.


    Nicht ganz richtig, denn das Sozialamt wird erst zahlen. Und sich dann das Geld zurückholen von den Beteiligten.


    Ich weiß nicht wo die Grenze ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass 10% unter Verkehrswert noch durchgehen. Aber für den halben Preis sollte man es bestimmt nicht versuchen.

  • Hast du erwogen, mit einem Immobilienmakler zusammenzuarbeiten? damit der ganze Prozess klar ist und du nicht so viel Aufwand dafür betreiben muss oder nicht zusammenzuarbeiten, bittest du sie einfach, die Erklärung über den Marktpreis zu geben, damit dein Bruder es bekommt, dass es eine echte Transaktion ist und nicht irgendein Familiengeschenk.