Einzahlungsbeschränkung Bausparvertrag

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei der LBS zwei Bausparverträge (von meinen Eltern angelegt).

    Einen von 2011, 1,50% Sparzins, Regelsparbetrag zur Bausparsumme 4% (Bausparsumme 10.000€)

    Einen von 2012, 1% Sparzins, Regelsparbetrag zur Bausparsumme 4% (Bausparsumme 10.000€) + Bonus

    Status (Beide Zuteilungsrauf, über die Hälfte (5500€) wurden angespart.)


    Von Beginn an wurden per Lastschrift für jeden Vertrag 50€ vom Konto eingezogen.

    Jetzt erhielt ich eine Mail von der Sparkasse, dass der Tarif angeblich eine Einzahlungsbegrenzung von 40€ pro Monat hätte, sodass der Lastschrifteinzug geändert werden muss.

    "Bei dem Tarif dürfen Sie 4 Promill von der Bausparsumme einzahlen (10.000 / 1.000 x 4 = 480€ p.a.)."


    Da ich weiß, dass die Bausparkassen mit allen Mitteln versuchen alte Verträge loszuwerden, abzukündigen oder regulieren, habe ich die Vertragsunterlagen gesichtet.

    In diesen steht an keiner Stelle etwas von einer vertraglich vereinbarten Einzahlungsbegrenzung.

    Vor allem warum sollte es nach über 8 Jahren ansparen nun plötzlich eine Einzahlungsbegrenzung geben?


    Meine Internetrecherche hat zu diesem Thema leider nicht viel Ergebnisse geliefert.

    Ich würde gerne die Verträge weiterhin mit jeweils 50€ besparen, solange es geht. Ich sehe es als risikofreien Teil meiner Asset Allocation und die Zinsen sind besser als auf dem Giro- bzw. Tagesgeldkonto.


    Kennt sich jemand hier mit dem Thema aus?

    Muss ich tatsächlich nen Beitrag kürzen oder kann ich darauf bestehen, weiterhin jeweils 50€ einzuzahlen.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo Atohm,


    LBS-Bausparbedingungen kenne ich konkret nicht, da ich - siehe Nickname - Kunde bei einer anderen Bausparkasse bin.

    Allerdings dürften so ziemlich alle Bausparbedingungen (ABB) eine Klausel enthalten, aus der sinngemäß hervorgeht, dass Sparleistungen, die über den Regelsparbeitrag hinausgehen, von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig gemacht oder von ihr zurückgewiesen werden können. Sie sollten sich Ihre ABB daraufhin noch einmal ansehen ...


    Das Ergebnis Ihrer Prüfung bzw. das Befolgen der Aufforderung der LBS, die Sparleistungen auf den Regelsparbeitrag zu reduzieren, kann Ihnen aber eigentlich (sofern Sie nicht einen bestimmten Plan haben, wann die Verträge voll bespart sein sollen) ziemlich egal sein. Zahlen Sie weniger, erhalten Sie zwar aktuell weniger Zinsen, dafür aber länger, weil es eben länger dauert, bis der jeweilige Bausparvertrag voll bespart ist und dann ohnehin von der LBS gekündigt wird.

    Das dürfte bei den relativ geringen Zinssätzen von 1,00 bzw. 1,50 % und den relativ geringen Bausparsummen von jeweils 10.000 Euro sowie den begrenzten Restlaufzeiten von ca. 8 Jahren auch unter Berücksichtigung der etwas länger zu zahlenden Gebühren im Ergebnis keinen wesentlichen Unterschied machen ...


    Aus meiner Sicht kein Grund, sich mit der LBS zu streiten ...;)


    Herzliche Grüße


    BSHKunde

  • BSHKunde


    Vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort! Werde ich so machen! :)

    Pantoffelheld

    Oh das ist mir noch nicht bekannt, ich dachte der entfällt nur wenn man den Bausparvertrag (d.h. vor Zuteilung) kündigt.

    Hast Du hierzu ggf. hilfreiche Links oder weitere Infos worauf ich achten muss?


    Diese Details stehen in meinem Vertrag: Tarif Classic Young (mit 10% Bonus siehe ABB)


    Weiter unten steht:

    Den Starterbonus von 10% gewähren wir Ihnen bis zum erstmaligen Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 ABB auf die jährlichen Einzahlungen von bis zu 12 Regelsparsätzen (§ 3 Abs. 1ABB)


    In dem anderen Vertrag ist noch eine Beispielrechnung angefügt (s. Anlage)

  • Bei den Schwierigkeiten dachte ich vor allem an einen Bonus bei Nichtabnahme des Darlehens. Die Nichtabnahme wollen sie gerne schriftlich erklärt haben und wenn sie Dir von ihrer gekündigt haben z.B. wegen Erreichen der Bausparsumme hast Du denn den Bonus nicht mehr bekommen, obwohl Du ja die Voraussetzung Nichtabnahme des Darlehens erfüllt hattest.


    Diese Denke im Hinterkopf behaltend solltest Du alle Regeln nochmal sorgfältig betrachten und jedes Schreiben auf die Goldwaage legen.


    Wenn Du einen guten Überblick über das Thema Ärger mit Bausparkassen haben möchtest, schau mal in dieses Thema BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens? oder speziell zu Bonus-Problemen BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus