Vermögenswirksame Leistungen trotz Mieteinkünfte im Alter

  • Hallo liebe Community !


    Ich bin am überlegen über meinen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zu beziehen.

    Generell ist das Angebot für mich attraktiv, ich zögere jedoch da ich Wohnungen ( mit Mieteinkünften) von meinem Vater geerbt habe. Hintergrund ist der, dass ich gehört habe, dass es steuerlich sich „ beißt” wenn man im Rentenalter Mieteinkünfte bezieht ( das beabsichtige ich auch) und VwL sich aus dem Erwerbsleben ausschütten lässt.

    Weiß jemand näheres dazu ?

    Ich wäre Euch dankbar für Hinweise / Links.


    Danke vorab !


    Beste Grüße


    Harry

    Ich bin 37 Jahre alt, komme aus Berlin und interessiere mich für finanzielle Bildung.

  • Aus meiner Sicht kann es dann lediglich sein, dass du keine staatliche Förderung für deine VL erhälst. Die Grenze hierfür ist eh ziemlich gering. Das Geld vom Arbeitgeber solltest du trotzdem mitnehmen. Etwas anderes ist mir nicht bekannt. Lerne gerne dazu...

  • Bezug VWL durch den AG ist einkommensunabhängig.

    Prämien durchs Finanzamt werden nur bis zu Grenzen bewilligt:


    31) Wie sind die Einkommensgrenzen für die staatliche Zulage bei VL-Fondsanleger?

    Der VL-Fondsanleger hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen als Alleinstehender unter 20.000 Euro bzw. zusammen mit seinem Ehegatten/Lebenspartner unter 40.000 Euro liegt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.

    https://www.vlsparen24.de/vl-faq

  • steuerlich sich „ beißt” wenn man im Rentenalter Mieteinkünfte bezieht ( das beabsichtige ich auch) und VwL sich aus dem Erwerbsleben ausschütten lässt

    Es geht Dir um die Auszahlungen in Deiner Rente, richtig?


    Generell sind alle Einkünfte im Rentenalter zu versteuern, so wie es auch in der Erwerbszeit ist. Dafür kannst Du Aufwendungen für Altersvorsorge im Erwerbsleben absetzen. Das Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung. (Das war früher mal anders, da wurde die Rentenzahlung z.B. nicht besteuert. Wir befinden uns gerade in einer Übergangszeit mit teilweiser Besteuerung und teilweiser Absetzbarkeit je nach Geburtsjahrgang. Das betrifft Dich mit Deinen 37 Lenzen aber nicht mehr.)


    Du musst also, wenn Du Vermieter bist, Deine Mieteinnahmen versteuern, genauso wie Deine Rente oder die Erträge Deiner Kapitalanlagen. Und je mehr Einnahmen Du hast, desto mehr Steuern musst Du zahlen. (Deshalb empfehle ich folgendes Steuersparmodell: In jungen Jahren wenig arbeiten, dadurch wenig in die Rente einzahlen und auch sonst wenig ansparen. Dann hast Du im Alter überhaupt keine Probleme mit zu viel Steuern. ;) )


    Die VwL betrifft das nur indirekt. Das sind keine Verträge, die in der Rente noch laufen. Das Geld welches vom Arbeitgeber als VwL geflossen ist, ist dann Bestandteil Deines Vermögens und wird wie der Rest behandelt. Sprich, das Vermögen wird nicht besteuert, daraus resultierende Erträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) aber schon.


    Viel Erfolg! Guido