Steuer für Abfindung optimieren?

  • Guten Tag,

    wenn zum Jahresende 31.12.2020 betriebsbedingt gekündigt wurde, die Abfindung aber erst im Januar 2021 ausgezahlt wird, was ist der beste Weg, die darauf zu entrichtende Steuer zu optimieren?

    Bis zum 31.12. erfolgt normale Gehaltszahlung, ab Januar 2021 erstmal ALG 1.

    Vielen Dank!

  • Fallen in 2021 neben dem ALG1 keine weiteren Einkünfte an, ist die Abfindung nachträglich im Folgejahr für 2021 normal zu versteuern. Die Abfindung ist dann das Jahreseinkommen.

    Kommen weitere Einkünfte hinzu, werden alle Einkünfte plus Abfindung als Jahreseinkünfte versteuert.

  • Fallen in 2021 neben dem ALG1 keine weiteren Einkünfte an, ist die Abfindung nachträglich im Folgejahr für 2021 normal zu versteuern. Die Abfindung ist dann das Jahreseinkommen.

    Kommen weitere Einkünfte hinzu, werden alle Einkünfte plus Abfindung als Jahreseinkünfte versteuert.

    ...von der Abfindung, die im JAN 2021 bezahlt wurde, wurden bereits ca. 15% vom AG direkt abgezogen (und ans FA abgeführt). Muss ich dann den Rest der Abfindung bei Aufnahme einer Arbeit ab März nochmals komplett mit dem Gehalt versteuern?

  • go4java

    Hallo, Glückwunsch, dass du so schnell wieder eine Arbeit gefunden hast!


    Also, die Abfindung kann einer besonderen Besteuerung unterworfen werden. Ich denke das hat dein alter AG schon gemacht. Wirst du dann auch in der Lohnsteuerbescheinigung sehen können.

    Wenn du ab März dann dein neues Gehalt beziehst wird dieses wie üblich normal über den AG durch den LSt Abzug versteuert. Deine Abfindung hat darauf, soweit ich weiß, keinen Einfluss.

    Jedoch hat es auf die Wirksamkeit einer begünstigten Besteuerung Auswirkung. Da du ALG 1 beziehst wirst du um eine Einkommensteuererklärung für 2021 sowieso nicht herumkommen. Mein Tipp, da hier keine Steuerberatung stattfindet, ist, dass du die Unterlagen für 2021 fein säuberlich zusammenstellst und dann den Gang zu einem günstigen StB wagst.


    Grüsse

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Da die Auszahlung in 2021 erfolgt, wird sie in 2021 auch steuerlich bedacht. Wenn der AG schon Steuern abgeführt hat, musst Du vom AG hierüber für 2021 eine Steuerbescheinigung erhalten. Diese ist dann für 2021 mit den anderen Lohneinkünften (Steuerbescheinigung) und der ALG1-Bescheinigung beim Finanzamt einzureichen. Hieraus rerechnet sich (abzüglich Ausgaben) der Gesamtsteuersatz für das Jahr.