Riester-Rückforderung Beamte

  • Hallo,


    wir haben folgenden Sachverhalt:


    Meine Frau ist Beamtin und hat seit 2008 einen Riester-Fondssparvertrag bei der DEKA. Sie hatte bisher jedoch keine Einwilligungserklärung zwecks Übermittlung der Besoldungsdaten an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen abgegeben.


    Nun haben wir vom Finanzamt einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 2009 erhalten, in dem eine stattliche Rückforderung gefordert wird. Der Grund liegt in der nicht vorhandenen und scheinbar nicht nachträglich zu erteilenden Einwilligungserklärung der Übermittlung der Besoldungsdaten.
    Hat hiermit jemand Erfahrung bzw. gibt es eine Möglichkeit dagegen an zu gehen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    aus meiner bisherigen beruflichen Erfahrung haben Sie keine Chance hiergegen vorzugehen, da diese Einwilligungserklärung Voraussetzung für die Erteilung der Zulage ist.


    Einzig der Riester-Anbieter könnte dieses Versehen auf seine Kappe nehmen, aber dies habe ich bisher noch nicht erlebt.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager