Renteninformation - YT-Video

  • Ergänzend zu den Hinweisen von Referat Janders

    Eine Kontenklärung im jüngeren Alter macht eigentlich keinen Sinn, sofern Du nicht eine wilde Job-Biografie hast. Bei ständig wechselnden Arbeitsstellen kann es auch sinnvoll sein schon mit 30 eine Kontenklärung zu machen. Einfach weil man es dann i.d.R. noch hinbekommt ggf. fehlende Zeiten mit vorhandenen Unterlagen nachzuweisen.

    Wirklich wichtig sind m.E. folgende Eckdaten: Man kann vor dem vollendeten 45 Lebensjahr Beiträge für Schul- und Ausbildungszeiten ab. dem 16 Jahre nachentrichten. Daher sollte so mit 40 eine erste Kontenklärung erfolgen.

    Auch um evtl. das notwendige Geld für Nachzahlungen noch beiseite legen zu können sollte man das nicht auf den letzten Drücker erledigen.

    https://www.deutsche-rentenver…Lebensjahr%20nachzuzahlen.


    Der nächste Eckpunkt ist dann ab 50. Ab hier ist es möglich evtl. Abschläge bei einem flexiblen Renteneintritt auszugleichen (Ab 35 Jahre Gesamtversicherungszeit bei Rentenbeginn). Wird aktuell auch immer mehr in Anspruch genommen.

    https://www.deutsche-rentenver…gjaehrig_Versicherte.html


    https://www.deutsche-rentenver…a7-4df8-a8ed-b62e0b31fb12


    Ganz wichtig: Auch nach einem Beratungstermin bei der Rentenversicherung und Stellung der Anträge auf Sonderzahlung ist man nicht verpflichtet Beiträge nachzuzahlen! Man ist auch nicht verpflichtet die Rente mit 63 oder 65 in Anspruch zu nehmen, sondern kann auch ganz regulär bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter weiter arbeiten. Dann erhöhen sich halt die Rentenansprüche, wenn man Ausgleichszahlungen geleistet hat.


    Die endgültige Kontenklärung soll man dann ein paar Jahre vor Rentenbeginn machen.


    PS: Wenn man mit 40+ die erste Kontenklärung hinter sich hat, ist die mit 50 zumeist kein Problem mehr.

  • Eine Kontenklärung im jüngeren Alter macht eigentlich keinen Sinn, sofern Du nicht eine wilde Job-Biografie hast. Bei ständig wechselnden Arbeitsstellen kann es auch sinnvoll sein schon mit 30 eine Kontenklärung zu machen.

    Sehe ich ein wenig anders, wenn diverse Angaben fehlerhaft sind kann man mit den Nachweisen reagieren, wenn diese im Laufe der Zeit verloren gehen wird es kompliziert.

  • Sehe ich ein wenig anders, wenn diverse Angaben fehlerhaft sind kann man mit den Nachweisen reagieren, wenn diese im Laufe der Zeit verloren gehen wird es kompliziert.

    Kann ich mangels eigener Erfahrungen so nicht bestätigen. Meine Beitragszeiten in den jungen Jahren waren korrekt. War aber bei mir auch ein 'langweiliger' Verlauf.:)

  • Je früher man agiert, desto besser ist die Erinnerung bzw. desto leichter sind Nachweise zu beschaffen.

    Allerdings ist es deutlich sinnvoller ein Studium als Ganzes zu dokumentieren, anstatt eines 3/4 Semesters.

    Die erste Kontenklärung ist meist die umfangreichste, danach geht es oft nur noch um Überprüfung und kleinere Nachträge.

  • Nachtrag: Der 08/15-Angestellte überprüft am Jahresanfang die Durchschrift der "Meldung zur Sozialversicherung" und alle paar Jahre, ob diese Zahlen und Zeiten auch im Versicherungsverlauf sind. Das war es schon.

    Ab 50 schaut man mal, ob Ausgleich von Abschlägen oder Altersteilzeit etc. etwas für einen sind.

    Ansonsten ist es so, dass man bei jeder Gabelung im Leben auch kurz an das Rentenversicherungskonto denken sollte und dann fällt da auch nichts unter den Tisch.

  • Sehe ich ein wenig anders, wenn diverse Angaben fehlerhaft sind kann man mit den Nachweisen reagieren, wenn diese im Laufe der Zeit verloren gehen wird es kompliziert.

    Ich habe das bisher auch nur einmal nach Abschluss des Studiums gemacht und geschaut, ob die Ausbildungszeiten alle richtig erfasst sind. Fand ich auch gut das gleich zu machen, da ich damals - wie ichbins geschrieben hat - noch alle Bescheinigungen zur Hand hatte.