Ergänzend zu den Hinweisen von Referat Janders
Eine Kontenklärung im jüngeren Alter macht eigentlich keinen Sinn, sofern Du nicht eine wilde Job-Biografie hast. Bei ständig wechselnden Arbeitsstellen kann es auch sinnvoll sein schon mit 30 eine Kontenklärung zu machen. Einfach weil man es dann i.d.R. noch hinbekommt ggf. fehlende Zeiten mit vorhandenen Unterlagen nachzuweisen.
Wirklich wichtig sind m.E. folgende Eckdaten: Man kann vor dem vollendeten 45 Lebensjahr Beiträge für Schul- und Ausbildungszeiten ab. dem 16 Jahre nachentrichten. Daher sollte so mit 40 eine erste Kontenklärung erfolgen.
Auch um evtl. das notwendige Geld für Nachzahlungen noch beiseite legen zu können sollte man das nicht auf den letzten Drücker erledigen.
https://www.deutsche-rentenver…Lebensjahr%20nachzuzahlen.
Der nächste Eckpunkt ist dann ab 50. Ab hier ist es möglich evtl. Abschläge bei einem flexiblen Renteneintritt auszugleichen (Ab 35 Jahre Gesamtversicherungszeit bei Rentenbeginn). Wird aktuell auch immer mehr in Anspruch genommen.
https://www.deutsche-rentenver…gjaehrig_Versicherte.html
https://www.deutsche-rentenver…a7-4df8-a8ed-b62e0b31fb12
Ganz wichtig: Auch nach einem Beratungstermin bei der Rentenversicherung und Stellung der Anträge auf Sonderzahlung ist man nicht verpflichtet Beiträge nachzuzahlen! Man ist auch nicht verpflichtet die Rente mit 63 oder 65 in Anspruch zu nehmen, sondern kann auch ganz regulär bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter weiter arbeiten. Dann erhöhen sich halt die Rentenansprüche, wenn man Ausgleichszahlungen geleistet hat.
Die endgültige Kontenklärung soll man dann ein paar Jahre vor Rentenbeginn machen.
PS: Wenn man mit 40+ die erste Kontenklärung hinter sich hat, ist die mit 50 zumeist kein Problem mehr.