Private Umzugskosten absetzen

  • Selbst wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, können Sie beispielsweise die Arbeits- und Fahrtkosten für eine beauftragte Spedition steuerlich geltend machen. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie pro Jahr höchstens 20.000 Euro an Dienstleisterkosten geltend machen. 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro, erhalten Sie dann als Steuerermäßigung. Ihre Aufwendungen tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung ein.

    FRAGE: Können demnach die Arbeits- und Fahrtkosten der beauftragten Spedition abgesetzt werden? Das wären ja alle Kosten ... Oder wie ist dieser Passus zu verstehen?