Photovoltaik als Rentenaufbesserung sinnvoll?

  • Die Abfindung nicht in dem Jahr auszahlen lassen, in dem die Firma verlassen wird. Erst im Januar des Folgejahr auszahlen lassen, ist vertraglich zu regeln und steuerlich zulässig. Dabei aber die Vererbbarkeit der Abfindung einbinden, damit die Nachkommen das Geld bekommen, falls man vor der Auszahlung stirbt.

    Wird die Abfindung im Folgejahr ausgezahlt, in dem man möglicherweise arbeitslos ist, wird diese vom alten Arbeitgeber voll ausgezahlt und die Steuer ist nachträglich nach dem Einkommen im Auszahlungsjahr zu zahlen. Ich war arbeitslos und habe Ausgaben getätigt, womit die ich die Steuer letztlich auf Null gedrückt habe.

  • Danke, das war(ist) auch so mein Plan.

    Vererbung ist mit drin nur Auszahlung erfolgt im Oktober 21mit meinem letzten Lohn.

    So wollte/will ich vieles am Haus vorziehen, welches in den nächsten Jahren geplant war.

    Da dachte ich an eine kleine Photovoltaik Anlage, wenig Materialkosten und viel Arbeitszeit und ggf. Förderung.

    LG.

  • Ich würde die Auszahlung in den Januar legen und dann mit Investitionen die Steuerlast im Auszahlungsjahr senken.

    Im Januar zahlt der Arbeitgeber den vollen Abfindungsbetrag aus, wenn man nicht mehr zur Firma gehört. Somit habe ich die volle Summe zur Verfügung und habe ein Jahr freie Hand mit der Steuerplanung.

    Wird die Abfindung mit dem letzten Lohn gezahlt, gilt die Fünftelregelung, die steuerlich noch ordentlich zu Buche schlägt. Die gezahlte Steuer muss ich mir dann vom Finanzamt wieder zurückholen.

    Eine Photovoltaikanlage lohnt sich heute nur noch, wenn man den meisten Strom (90 Prozent) selbst nutzen will. Dann sollte man beim Erstaufbau auch einen Stromspeicher berücksichtigen. Die Kosten lassen sich nur bedingt im Investitionsjahr steuerlich einsetzen (Umsatzsteuer bei Vorsteuerberechtigung als Betriebsausgaben). Die Netto-Investitionssumme wird mit jährlich 5 Prozent über 20 Jahre abgeschrieben. Keine große Steuerersparnis.

    Man muss bei einer solchen Investition viel Idealismus mitbringen, betriebswirtschaftlich lässt sich damit groß keine Geld erwirtschaften. Jedoch spart man viel co2 ein.

    Ich selbst habe vor 20 Jahren meine erste Anlage auf mein Wohnhaus aufgebaut, die Erweiterung folgte 2004. Im Februar lege ich eine dritte Anlage mit Speicher auf mein jetziges Wohnhaus. Ich bin Idealist und blicke mehr auf die Umwelt als auf die Rendite.

  • Die Abfindung wollte mein Arbeitgeber nicht anders auszahlen. Ist Vertraglich schon so festgelegt.

    Für Photovoltaik werde ich mich erst nochmal mit den staatlichen Förderung usw. beschäftigen.

    Ich habe ja noch einige Monate Zeit meinen Weg zu finden.

    Danke und einen schönen Advent Abend.

  • Hallo Fab,


    Sollten Sie sich für die PV Anlage entscheiden, gebe es auch noch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. IAB; Sonderabschreibung nach Paragraph 7g EStG). Sollten Sie steuerlich beraten werden, würde ich auch mit Ihren Interessen an den Steuerberater herantreten.


    Sonst schliesse ich mich an, dass man nur um Steuer zu sparen, Ausgaben tätigt, dieses nicht sinnvoll ist.

    Bedenken Sie ebenfalls, dass die Aufwendungen aus Handwerkerrechnungen nur eine tarifliche Steuerbegünstigung sind, will heißen, dass Ihr Steuersatz hierbei grundsätzlich keine Rolle spielt.


    Gruesse

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-