Photovoltaik als Rentenaufbesserung sinnvoll?

  • Moin zusammen,

    Wie in einen anderen Beitrag geschrieben bekomme ich eine Abfindung vom Arbeitgeber.

    Nun überlege ich dieses Geld in eine PV Anlage zu investieren, um dann als Rentner (in4 Jahren bin ich 63),durch niedrige Stromkosten usw. eine finanzielle Verbesserung zu erzielen.

    Natürlich auch bestmöglich die Abfindung zu nutzen.

    So bitte ich um Hilfestellung, da es unzählige Möglichkeiten zu geben scheint.

    Gruß, Fab

  • Hallo Fab ,

    die finanziellen Verbesserungen gibt es aber erst, wenn sich Deine Investitionen amortisiert haben. Wann das sein wird, solltest Du Dir ausrechnen, oder ausrechnen lassen. Ich habe Dächer gesehen, die nach einen Hagelschauer fast neu gemacht werden mußten. Eine Versicherung dafür, verzögert auch Deine Rentabilität.

    Bei den hier vertretenen Meinungen, kommt man bei Investition in einen weltweiten Aktienfonds derzeit auf ca. 6% Rendite.

    Gruß


    Altsachse

  • Hallo.


    Es sei angemerkt, dass PV-Anlagen Einkünfte erzeugen, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und somit als Hinzuverdienst für vorgezogene Altersrenten gelten. In der Kombination mit anderen Einkünften (z. B. Minijob) kann dies zur Kürzung der Rente führen.


    Also Obacht! 8|

  • Nochmal zu meinen Überlegungen.

    Bei einer PV Anlage denke ich sind die meisten Kosten Arbeitsleistung und somit steuerlich absetzbar.

    Könnte ich so nicht einiges von der Steuer auf die Abfindung wieder zurück bekommen?

    Mein Plan ist in den Jahr der Abfindung viel Handwerkerleistung vorzuziehen um dann viel bei der Steuererklärung geltend machen zu können.

    Ist der Weg sinnvoll?

    Gruß Fab

  • Disclaimer:

    Steuergestaltung gehört in die Hände von Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Da gehöre ich nicht zu, deswegen betate ich auch nicht. Allerdings kann ich ja laut vor mich hin denken. :saint:


    Falls die Kosten ohnehin anfallen und sich der Zeitpunkt steuern lässt, spricht nichts gegen eine Verschiebung an einen günstigen Zeitpunkt.


    Nur um die Steuerlast zu senken, sollte man jedoch kein Geld ausgeben.

    Angenommen man gibt 1 Euro aus, dann senkt der dss zu versteuernde Einkommen im Idealfall um 1 Euro und man muss bis zu 42 Cent weniger an Steuern zahlen. Effektiv hat man somit mindestens 58 Cent mehr ausgegeben.


    Soweit mein laienhafter Blick auf die ganze Sache. Vielleicht kann noch jemand anderes etwas ergänzen.

  • Hallo,


    es kommt schlichtweg auf die Höhe der Abfindung an. Bei üppigen Abfindungen gibt es bessere Ideen. Durch die Fünftelregelung stimmt die Aussage nicht, dass man maximal 42% spart. Ausgaben können sich zu 100% auf die Steuerlast auswirken.


    Was funktioniert:

    Gesetzliche Rente (Besonderheit in § 187a SGB VI, der Arbeitgeber kann die Hälfte steuerfrei einzahlen).

    Betriebliche Altersvorsorge (10 Jahre rückwirkend einzahlen)

    Rürup

    Krankenkassenbeiträge im Voraus bezahlen

    gemeinnützige Stiftung gründen

  • Die Fünftelregelung zieht doch nur der Progression die Zähne und hält damit den Grenzsteuersatz (und somit auch den Durchschnittssteuersatz) niedrig.


    100 Euro Ausgabe direkt mit 100 Euro Steuerlast zu verrechnen hat damit wenig zu tun.


    Rente, Rürup und Beiträge senken das zu versteuernde Einkommen und da sind wir wieder bei den maximal 42 Prozent.

    So verstehe ich es zumindest.


    Sonst muss uns hier vielleicht doch ein Steuerberater beistehen.

  • Nein, die Fünftelregelung kann sich stärker auswirken.

    Hängt vom Einkommen und von der Höhe der Abfindung ab.


    Kann man ganz einfach im Steuerprogramm simulieren und sollte man auch tun.

    Einfach mal 150.000 Euro in Zeile 10 Anlage N eintragen und inZeile 11, 12 kann man 0 eintragen.


    Und dann schauen wie sich die angezeigte Steuererstattung verändert, wenn man z.B. 50.000 Euro spendet oder für Rürup ausgibt.

  • Kann man ganz einfach im Steuerprogramm simulieren und sollte man auch tun.

    Richtig, aber Du solltest Dir dann bitte nicht nur das erste Jahr anschauen, sondern auch die vier Folgejahre. Dort wird die Steuerersparnis in weiten Teilen bzw. im Extremfall sogar ganz (wenn Du in den Folgejahren gut verdienst) wieder aufgeholt. Damit sind wir bei dem Thema "der Progression die Zähne ziehen" nach Referat Janders. Es gibt Fälle wie mittelhohe Abfindung und danach gar kein Einkommen mehr, in denen sich das richtig ordentlich lohnt.

  • Die Fünftelregelung verteilt das Einkommen nur fiktiv auf 5 Jahre.

    Die Folgejahre sind völlig irrelevant.


    Deshalb muss man im Jahr wo man die Abfindung kassiert, sich zusätzliche sinnvolle Ausgaben suchen. Photovoltaik landet da nach Bewertung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit eher auf den letzteren Plätzen.

  • Die Fünftelregelung verteilt das Einkommen nur fiktiv auf 5 Jahre. Die Folgejahre sind völlig irrelevant.

    Kannst Du dazu ein Beispiel geben?


    Ich hatte bisher immer gedacht, dass die fiktive Verteilung auch in den Folgejahren zu durchaus realen Steuern führt und nur das Hochschießen der Progression im Jahr der Zahlung abgemildert wird.

  • Zur eigentlichen Frage: Hallo Fab, ich habe selbst einen Anteil einer PV-Anlage auf dem Dach und finde sowas insgesamt eine sinnvolle und sympathische Sache. Es kommt auch etwas Geld für uns rum, mit der wir hier im Haus die Instandhaltungsrücklage füttern. Das ist alles ganz nett, aber war es vor 10 Jahren eine gute Geldanlage? (Antwort: Auslegungssache ;) )


    Meine Frage an Dich für Deinen konkreten Fall ist, wie hoch würde die Investition sein und welchen Anteil an Deinem Gesamtvermögen würde das ausmachen?


    Wenn es ein erheblicher Anteil ist, handelst Du Dir ein ziemliches Klumpenrisiko ein. Die Anlage könnte vor den meist kalkulierten 20 Jahren kaputtgehen. Der Strompreis könnte in den Keller gehen usw.


    Ich würde immer erst die Wirtschaftlichkeit und die Risiken der Anlage an sich betrachten und erst danach die steuerlichen Auswirkungen. Für maximale Steuerersparnis kannst Du Dein Geld sonst auch einfach spenden.

  • Hallo, zusammen.

    Sind ja schon viele Ideen. Leider habe ich nicht viel Ahnung davon.

    Ich wollte eigentlich nur Versuchen meine Abfindung bestmöglich zu nutzen. Mit dann 60Jahren wird es nicht einfach hier auf dem Land noch gutbezahlte Arbeit zu finden.

    Ich bekommen etwa 17000€ als Abfindung und so 6000€wird die Steuer verschlingen trotz Fünftelregelung.

    Was wären den sinnvolle Möglichkeiten? Spenden? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

  • Mit der Möglichkeit "Spenden" wollte ich nur etwas überspitzt darauf hinweisen, dass man bei der Geldanlage mit der Priorität "Steuern sparen" häufig die viel wichtigere Priorität "Rendite" übersieht.


    Wir haben in Deutschland ein Steuersystem nach Leistungsfähigkeit. Das heißt, wer mehr verdient, muss mehr (sogar überdurchschnittlich mehr) Steuern zahlen als jemand, der wenig verdient. Das finden die meisten auch irgendwie gerecht.


    In Deinem Fall ist es so, dass Deine Abfindung als zusätzliches Einkommen gesehen wird, das entsprechend auch zusätzlich zu versteuern ist. Das musst Du hinnehmen, auch wenn es sich in Deinem Fall ungerecht anfühlt. Schmerzensgeld hättest Du z.B. nicht versteuern müssen, genau wie einen Lottogewinn.


    Das Ziel muss jetzt sein, die bestmögliche Anlage für die 11.000 € für Dich in Deiner Situation zu finden. Du darfst aber keine Wunder erwarten. Wenn Du bei eigener Anlage und Kapitalverzehr 50 € mehr Rente bekommst, ist es schon richtig gut gelaufen. Bei einer Versicherung würdest Du dafür noch deutlich weniger bekommen.

  • Kannst Du dazu ein Beispiel geben?


    Ich hatte bisher immer gedacht, dass die fiktive Verteilung auch in den Folgejahren zu durchaus realen Steuern führt und nur das Hochschießen der Progression im Jahr der Zahlung abgemildert wird.

    Du kannst es dir ganz einfach in deinem Steuerprogramm anschauen.

    Einfach mal 17.00 Euro in Zeile 10 Anlage N eintragen und in Zeile 11, 12 kann man 0 eintragen. Dann die Ausgaben simulieren.


    Im nächsten Jahr wird keine weitere Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ausgestellt und es sind keine weiteren Eintragungen zu dem Vorgang nötig. Zeile 10 ist die "ermäßigte Besteuerung" der Fünftelregelung.

  • Die Abfindung nicht in dem Jahr auszahlen lassen, in dem die Firma verlassen wird. Erst im Januar des Folgejahr auszahlen lassen, ist vertraglich zu regeln und steuerlich zulässig. Dabei aber die Vererbbarkeit der Abfindung einbinden, damit die Nachkommen das Geld bekommen, falls man vor der Auszahlung stirbt.

    Wird die Abfindung im Folgejahr ausgezahlt, in dem man möglicherweise arbeitslos ist, wird diese vom alten Arbeitgeber voll ausgezahlt und die Steuer ist nachträglich nach dem Einkommen im Auszahlungsjahr zu zahlen. Ich war arbeitslos und habe Ausgaben getätigt, womit die ich die Steuer letztlich auf Null gedrückt habe.