Depot (in Vermögensverwaltung) Ausstieg bei Volljährigkeit ?

  • Was passiert eigentlich mit Kapital, wenn sich ein Jugendlicher bei Erreichen der Volljährigkeit weigert, den Vermögensverwaltungsvertrag zu unterschreiben?


    Zum Hintergrund:


    Es gibt einen Vertrag mit einer Vermögensverwaltung, den ich seinerzeit schließen musste, um Geld in ein, wie mir versichert wurde, gut laufendes Portfolio verschiedener Fonds/ETFs zu investieren. Dieses Portfolio wird von einer Portfolioverwaltung verwaltet (Haftungsdach), von einer anderen Firma gemanagt und von Beratern verkauft. Um alle drei Zweige finanzieren zu können, ist da ein satter Ausgabeaufschlag beim Investieren drauf (den ich großzügigerweise immer um die Hälfte bekommen hab....da hab ich die hohen Kosten nicht hinterfragt, sondern mich über den Deal gefreut...naiv, aber wahr) und eine Verwaltungsgebühr von knapp unter 2%. Rauskommen tut dabei wenig.


    Das Depot läuft seit zwei Jahren auf den Namen meines Kindes, aber bis vor einer Woche war ich die Zeichnungsberechtigte. Nun hat diese Vermögensverwaltung einen Vertrag zum Unterzeichnen geschickt, weil das "Kind" 18 geworden ist.


    Wir wollen - inzwischen nicht mehr ganz so naiv, aus diesem Vertrag raus, bisher war aber nur angedacht, dass "Kind" unterschreibt und wir dann das gesamte Portfolio verkaufen.


    Freistellungsauftrag ist ausgeschöpft, weil die Gesellschaft ständig Fonds kauft und verkauft, also wollten wir mit dem Verkauf bis Januar warten, um wenigstens den neuen Freistellungsauftrag nutzen zu können.


    Wenn jetzt "Kind" sich aber weigert den Vertrag zu unterschreiben, müss(t)en doch eigentlich die Gelder auf sein Konto überwiesen werden ohne dass es ein Verkauf ist.


    Oder ist da ein Denkfehler drin?


    Für Feedback wären wir sehr dankbar.


    (ps: hab das Forum durchsucht, aber keinen entsprechenden thread gefunden, allerdings was Ähnliches zur Rentenversicherung).

  • Hallo Sonja ,

    wenn Geld von einen Depot auf ein Konto fließt, ist das immer ein Verkauf. Auch wenn beide auf den gleichen Namen lauten. Es gibt aber die Möglichkeit von einen Depot auf ein anderes Depot zu übertragen. Wenn hier beide Depots auf den gleichen Namen laufen, ist der Übertrag kostenfrei.

    Gruß


    Altsachse

  • muss der Vermögensverwalter Vertrag dann wohl doch erst unterschrieben werden

    Zwingend kann das nicht sein. Der Sinn hinter dieser Regelung ist ja, dass Eltern für ihre Kinder keine (möglicherweise belastenden) Verträge abschließen können sollen, die in die Volljährigkeit hineinreichen. Also genau zu verhindern, was jetzt zu geschehen droht! Denn ab 18 soll bitte jeder seine eigenen Fehler machen dürfen.


    Eigentlich hätte für die Wirksamkeit eines solchen Vertrages vor zwei Jahren das Vormundschaftsgericht zustimmen müssen. Da das nicht passiert ist, ist der Vertrag seitdem schwebend unwirksam und wenn "Kind" den nicht unterschreibt, muss er rückabgewickelt werden. Das heißt, "Kind" muss so gestellt werden, als wenn es den Vertrag nie gegeben hätte. Allerdings werden bereits erbrachte Leistungen berücksichtigt.


    Stell Dir vor, Du hättest vor zwei Jahren einen Dreijahresvertrag einer Unfallversicherung für, auf und zugunsten Deines Kindes abgeschlossen. Dein Kind ist aber richtigerweise der Auffassung, dass so ein Vertrag wenig sinnvoll ist. Wenn das Kind nicht zustimmt, wird der Vertrag unwirksam und aufgelöst. Es werden keine Zahlungen mehr fällig und keine Leistungen mehr erbracht. Da aber in der Vergangenheit der Versicherungsschutz erbracht wurde, muss die Versicherung auch nichts zurückzahlen. (In Wirklichkeit ist die Sache etwas komplizierter und eigentlich könnte man von der Versicherung auch den Gewinn zurückfordern, der bei ihr durch den Vertrag entstanden ist.)


    Bei Eurem Konstrukt mit der Vermögensverwaltung ist noch deutlich komplizierter. Eine tiefgehende Betrachtung lohnt sich aber nur dann, wenn es um fünfstellige Beträge geht und "im Idealfall" Verluste aufgelaufen sind.


    Wenn das nicht zutrifft, müsste es nach der reinen Lehre reichen, gar nichts zu tun. Die Vermögensverwaltung wird nachfragen und irgendwann erklären, dass sie den Vertrag ohne Unterschrift des Kindes nicht fortsetzen kann. Wenn die nicht kommt, wird sie Dein Kind fragen, ob es die Wertpapiere in ein anderes Depot eingebucht haben will oder lieber verkauft und das Geld aufs Konto bekommen möchte. Das könnt ihr beschleunigen, indem Dein Kind diese Erklärungen selber abgibt.


    Wenn Dein Kind jetzt erst der Übernahme des Vertrages zustimmt, um dann gleich wieder zu kündigen, wird der ungünstige Vertrag nur unnötig lange fortgeführt. Möglicherweise habt ihr dann gerade eine Kündigungsfrist verpasst und Dein Kind kann noch ein Jahr länger ungewollt die Leistungen "genießen".


    Ich habe das so nach meinem besten Wissen geschrieben, bin aber kein Rechtsanwalt. Wenn ihr es ganz genau wissen müsst z.B. weil es für Euch um viel Geld geht, empfehle ich Euch eine professionelle Rechtsberatung. Die gibt es für solche Fälle für kleines Geld auch bei der Verbraucherzentrale.


    Viel Erfolg! Guido

  • Danke Guido Pantoffelheld !

    Habe auch bereits heute Morgen mit einem befreundeten Rechtsanwalt gesprochen, der auch dringend davon abgeraten hat den Vertrag zu unterschreiben und werde mich noch an die Verbraucherzentrale und die VuV Ombudsstelle wenden.

    Auch wenn sich eine Rückabwicklung vermutlich nicht "lohnt", schadet es ja nicht, wenn sich unabhängige Stellen die Machenschaften dieser Vermögensverwaltung mal anschauen. Ich war leider viel zu lange viel zu naiv und hab den "Beratern" vertraut.