Kostenlose CoVid-19-Teststrategie in Bayern - Trotzdem Rechnung vom Labor, was tun?

  • Bei mir wurde am Anfang Juli ein Test auf SARS-CoV-2 gemäß der Teststrategie des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durchgeführt.


    Ich wurde getestet, obwohl ich keinerlei Symptome aufwies. Allerdings meine Ehefrau, mit der ich in einem Haushalt zusammen lebe und deswegen gab es die Empfehlung (der 116 117 ), mich doch unbedingt gleich mit testen zu lassen.


    Der Befund des Tests war dann negativ. Ich erkrankte dann auch nicht in den folgenden 14 Tagen oder habe mich erneut testen lassen. Bereits vor dem Test wurde ich danach gefragt, ob ich privat versichert sei, was ich bejahte.Anschließend erhielt ich eine Rechnung des Arztes, der den Test durchgeführt hat und vom Labor, welches die Untersuchung tätigte.


    Also meldete ich mich bei meiner PKV, die die Erstattung ablehnte, weil ich ja nicht krank war, sondern mich prophylaktisch testen ließ. Außerdem verwies sie darauf, dass die Tests ja eigentlich kostenlos zu sein hätten.


    Ich setzte mich daraufhin mit der Arztpraxis in Verbindung, die noch einige Nachfragen hatten, aber sich der Fall dann dahin klärte, dass sie mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) abrechnen würden und dies auch in diesem Fall so vorgesehen sei.


    Dies teilte ich auch dem Labor mit, die mir aber weiterhin stur Rechnungskopien bzw. nun jetzt Mahnungen schicken


    Ich wies darauf hin, dass gemäß dem Testkonzept die Kosten vom Freistaat Bayern übernommen werden und die Abrechnung über die KVB erfolgt. Unter dem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/ steht:


    Wer übernimmt die Kosten?


    Die Kosten trägt vollständig der Freistaat Bayern. Die Abrechnung von labordiagnostischen Leistungen und der Abstrichnahme erfolgt zwischen den Ärztinnen beziehungsweise Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Gemäß dem angehängten Merkblatt der KVB ist es dabei auch unerheblich, ob ich gesetzlich oder nicht gesetzlich krankenversichert bin.


    Ich schrieb dann auch nochmal das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege an, um denen den Fall zu schildern und ob sie die Rechnung übernehmen. Aber von dort kam nur ein Einzeiler zurück: „das müssen Sie bitte direkt mit dem Labor klären, wieso eine Wunschtestung mit Ihnen abgerechnet wird.“


    Hatte jemand schon so einen Fall? Was tun? Soll ich einfach das Mahnverfahren abwarten und zu gegebener Zeit dann Widerspruch einlegen? Soll ich das der Rechtschutzversicherung melden? Liege ich falsch, dass ich mich hätte gar nicht kostenlos testen dürfen?


    Danke für jeden Tipp!