Vorweggenomme Erbfolge - gerechte Ausgleichszahlung bei Schenkung

  • Hallo,


    was ist ein fairer Ausgleichsbetrag für meinen Bruder in folgendem Fall:

    -> Hauseigentum(Eltern je 50%) soll auf mich übertragen werden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

    -> mein Bruder hat an dem Eigentum kein Interesse

    -> Ich würde mich gern bereits am Grundstück einbringen, aber ich will mich später nicht um irgendwelche eingebrachten Summen mit meinem Bruder streiten, weshalb ich jetzt bereits Eigentümer wäre


    - ein geschätzer Verkehrswert ist 98.000 EUR (Haus + Grundstück)

    - statistische Lebenserwartung meiner Eltern zwischen 10 - 15 Jahre

    - meine Mutter + Vater sollen ein lebenslanges Nießbrauchrecht bekommen



    Was wäre eine gerechte Auszahlung für meinen Bruder?

    - ich müsste für den Ausgleichswert einen Kredit aufnehmen und hätte vom Haus/Grundstück zunächst nichts


    Grüße

    chrisleh77

  • Hallo chrisleh77 , willkommen im Finanztip-Forum.


    Zu dem Thema gibt es einen Artikel, in dem auch die steuerliche Behandlung angesprochen wird. Danach würde ich vorgehen, wenn ich es richtig verstehe wäre dann der Schenkungswert (Verkehrswert - ca. 10-fache Jahresmiete) und davon dann die Hälfte als Ausgleich. Im Artikel wird zur Beratung geraten, dem schließe ich mich an. Gestatte noch die Anmerkung, dass gemäß Artikel auch große Lasten hinsichtlich Unterhalt auf Dich übergehen.


    https://www.finanztip.de/niessbrauch/

  • Hallo Chrisleh77,

    ein geschätzer Verkehrswert ist 98.000 EUR (Haus + Grundstück)

    sind Sie sich sicher, dass 98 TEuro der realistische Verkehrswert ist? Ich unterstelle, wenn Ihre Eltern aktuell darin wohnen, ist es keine Bruchbude und/oder es liegt nicht gerade an der Kreuzung von zwei Hauptverkehrsstraßen o.ä. extrem wertmindernde Faktoren. Gerade die Grundstückspreise gehen in den letzten Jahren in fast allen Gegenden Deutschlands durch die Decke.


    Da liegt m.E. in 15 oder 20 Jahren das größere Streitpotential mit Ihrem Bruder: Du hast mir das Grundstück zu billig abgeluchst, oder so.


    Im von Kater.ka verlinkten Artikel können Sie sehen, wie Sie den Wert des Nießbrauchsrechtes berechnen. Auch da sollten Sie für die fiktive Mietzahlung belegbare Vergleichswerte aus der Umgebung heranziehen.


    Ein Vorschlag zur Abwicklung: Ihre Eltern übertragen Ihnen das Haus zum Verkehrswert minus Wert des Nießbrauchs. 50% schenken Sie Ihnen, 50% bezahlen Sie. Die 50% Geld schenken Ihre Eltern Ihrem Bruder. M.E. kann man das alles in einem Notarvertrag verarbeiten. Je nach Familiensituation wäre ggf. noch an solche Regelungen zu denken wie Vorkaufsrecht des Bruders, wenn Sie das Haus innerhalb x Jahren verkaufen oder/und Beteiligung am Spekulationsgewinn bei Verkauf.


    Gruß Pumphut