Frage zu Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Hallo zusammen,

    hätte zwei Fragen zum Thema BU:

    Wie verhält es sich mit Erkrankungen, die präsent sind, aber erst nach Abschluss der BU diagnostiziert werden.


    Beispiel:

    Es existiert ein Hüftschaden seit der Kindheit, welcher aber nie diagnostiziert wurde. Später kommt dann heraus, dass der Schaden bereits seit der Kindheit bestanden haben muss.

    oder

    jemand hat eine psychische Erkrankung (Depressionen, ADHS etc.) seit der Kindheit, war aber nie beim Psychologen, demnach wurde es nie erkannt.


    Meine Frage: Müssen solche "vermuteten" Erkrankungen vor Abschluss der zuständigen Versicherung angegeben werden bzw. könnte es zu einer Minderung der vereinbarten Leistung seitens des Versicherers kommen, wenn die Berufsunfähigkeit durch so eine Erkrankung aus der Kindheit eintreten würde?

  • Wenn es nie erkannt, behandelt oder diagnostiziert wurde, muss man es nicht angeben, weil man es ja gar nicht wissen kann!

    Beim Wort "vermutete" beginnt dann aber möglicherweise die arglistige Täuschung - also wenn man es vor Antragstellung vermutet hatte!

    Das ganze Thema ist aber viel umfassender und gehört in professionelle Hände!