Bezug Berufsunfähigkeitsrente > Wie verhält es sich in der Zwischenzeit mit der gesetzlichen Rente?

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute mit einem Kollegen über die Berufsunfähigkeitsversicherung gesimpelt und er stellte sich eine Frage, die ich selbst nach einiger Recherche nicht direkt beantworten konnte.


    Person A hat eine BU abgeschlossen sagen wir diese ist 30 Jahre alt. Diese bezieht nun von 30 Jahre bis 67 Jahre die BU.

    Was passiert während dieser Zeit mit der gesetzlichen Rente - werden ihm die Jahre hierzu angerechnet oder fallen diese Weg?


    Die BU fällt ja dann ab Renteneintritt wieder weg - sollten diese nicht angerechnet werden, müsste Person A ja recht viel auf die Seite legen, um dann die entstehende Rentenlücke auszubessern oder?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

  • Wird neben der BU nicht gearbeitet und gibt es kein Arbeitslosengeld, so gibt es dann auch keine Einzahlungen in die Rentenkasse. Dies bedeutet keinen weiteren Rentenaufbau.

    Wer berufsunfähig ist, ist in der Regel auch erwerbsgemindert. Somit würde neben der BU auch eine Teilerwerbsminderungsrente (weniger als 40, aber bis maximal 30 Stunden pro Woche arbeitsfähig) oder gar eine volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 30 Stunden pro Woche) von der Rentenversicherung gezahlt. Hierfür muss jedoch ein Antrag gestellt werden.

    Wird kein Antrag gestellt, kann normalerweise (Ausschlüsse im Versicherungsvertrag) in anderen Jobs gearbeitet werden.

  • Ähh, da muss ich doch einiges korrigieren!


    Also, eine private BU-Versicherung interessiert die gesetzliche Rentenversicherung 0,0. (Die private Versicherung stellt kein beitragspflichtiges Entgelt dar und ihr Bezug führt zu keinen rentenrechtlichen Zeiten für eine eventuelle spätere Altersrente.)


    Eben weil die BU keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung mehr ist (für Personen, die ab dem 02.01.1961 geboren sind) und nun der allgemeine Arbeitsmarkt Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung ist, ergibt sich regelmäßig das Bild, dass eine Erwerbsminderungsrente nicht gezahlt wird, weil vielleicht der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, man aber in anderen Berufen noch tätig sein könnte.


    Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird (bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) gezahlt, wenn eine Beschäftigung nur unter 3 Stunden täglich (bezogen auf eine 5-Tage-Woche, folglich 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt werden kann. Bei einem Restleistungsvermögen von zwischen 3 und 6 Stunden täglich (bzw. bis 30 Stunden pro Woche) kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden.


    Sollte also die private Versicherung zahlen, aber die gesetzliche Rentenversicherung nicht, dann muss man schauen, wie man weiterhin sicherstellt seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und für Krankenversicherungsschutz sorgen zu können. Daher sollte die BU-Absicherung entsprechend umfangreich gewählt werden, ansonsten muss im Fall der Fälle mit Sozialleistungen (z. B. Alg II) aufgestockt werden.


    Vielleicht einfach einmal eine Beratung durch die Rentenversicherung wahrnehmen, das geht im Zweifel auch telefonisch. :)