Doppelte Haushaltsführung - Kosten Heimfahrten

  • Liebe Community,


    einen Punkt habe ich beim Absetzen der wöchentlichen Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung noch nicht begriffen:


    Kann ich die Entfernungspauschale (0,30 ct/KM / 0,35 ct/KM ab dem 21. KM ab 1.1.2021) unabhängig von den tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen oder nicht? Verstanden habe ich, dass ich tatsächlich fahren muss, d.h. ohne Heimfahrt keine Absetzmöglichkeit.


    Beispiel: Heimatort München, berufliche Tätigkeit in Leipzig. Alle Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung sind erfüllt. Jede Woche erfolgt die übliche Wochenend-Heimfahrt nach München (Hin- und Rückfahrt) mit dem Zug. Ich kann auch belegen, dass ich immer gefahren bin. Muss ich die Bahnkosten ansetzen oder darf ich - die in aller Regel deutlich höhere - Entfernungspauschale angeben (in diesem Fall 400 KM x 0,30 ct = 120 Euro pro Woche, die Zugtickets sind in der Regel deutlich günstiger)? Ab dem 1.1.2021 wird diese Frage aufgrund der höheren Entfernungspauschale noch relevanter.


    Vielen Dank für den Ratschlag.


    J. Steinert