Frage zum Sparerpauschbetrag

  • Hallo Community,


    angenommen ich habe im Jahr weniger als 801 € aus Kapitalerträge zu versteuern. Kann ich mir den Differenzbetrag über die Steuererklärung zurückholen (z.B. 301 € wenn nur 500 € ausgeschöpft werden) oder macht es mehr Sinn ETF-Anteile zum Jahresende mit entsprechenden Kursgewinnen zu verkaufen und dann erneut zu kaufen?


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Hallo Bernd, Differenz zurückholen oder auch Mitnehmen ins nächste Jahr geht leider nicht. Der Pauschbetrag, den Du nicht ausgenutzt hast, verfällt. Verkaufen und Wiederkaufen zum steuerschonenden Realisieren von Gewinnen kann eine Lösung sein.

  • Hallo Bernd89 , willkommen im Finanztip-Forum.

    Kann ich mir den Differenzbetrag über die Steuererklärung zurückholen (z.B. 301 € wenn nur 500 € ausgeschöpft werden)

    Ich verstehe die Frage nicht. Wenn die 301 € nicht durch Kapitalerträge ausgeschöpft werden, verfallen sie. Anders sieht es aus, wenn durch schlecht austarierten FSA bei einer Bank Abgeltungssteuer abgezogen wurde, insgesamt der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. Dann kann man die Steuer über die Steuererklärung zurückholen.

    macht es mehr Sinn ETF-Anteile zum Jahresende mit entsprechenden Kursgewinnen zu verkaufen und dann erneut zu kaufen?

    Das geht. FIFO-Prinzip, TFS und ggf. Rechtsänderung 2009 und 2018 beachten. Auch auf den Aufwand und ggf. Transaktionskosten achten: 301 * 26,375% = 79€,