Pkv in gkv

  • Hallo,

    Ich bin 51 Jahre alt und verheiratet. Ich bin seit vielen Jahren in der PKV, meine Ehefrau in der GKV.

    Als Angestellter bin ich über der Beitragsbemessungsgrenze.


    Ich möchte bald in die GKV wechseln, da ich nicht bis 67 voll arbeiten möchte und durch die aktuell kräftigen Beitrags Steigerungen würde ich hier ggf Probleme bekommen.


    Ich möchte daher mit meinen Arbeitgeber sprechen und ihn bitten meine Arbeitszeit so zu senken, dass ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle.

    Sehe ich das richtig,dass es Probleme geben kann, wenn ich die Arbeitszeit vertraglich für ein 1 Jahr reduziere? Es heisst ja dass das Gehalt nachhaltig unter der Grenze sein muss?


    Hat jemand Erfahrung, ob der Wechsel funktioniert, wenn ich baw. meine Arbeitszeit entsprechend reduziere. Aber mich nach 1 Jahr doch entscheide meine Arbeitszeit wieder hoch zu fahren ? Gibt es also rückwirkende Prüfungen ?


    Hat jemand eine andere Idee ?


    Wo sollte ich mich am besten beraten lassen ? Die GKV will mich wohl nicht ? Und berät mich nicht objektiv. Die GKV will mich behalten und berät ebenfalls nicht objektiv:).


    Über meine Frau bei der GKV kann ich wohl auch nicht Wechsel?


    Würde mich über eine Einschätzung meines Planes freuen.

    Gruss

    Rainer

  • Hallo.


    Grundsätzlich kann der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung so funktionieren, aber es gibt diverse Punkte zu beachten, an denen der Plan dann doch scheitern kann.


    Als ein Punkt wäre zu klären, was der Wechsel denn tatsächlich für Konsequenzen hat. Nicht immer ist dieser Wechsel sinnvoll.


    Kurz gesagt, es gibt Berater für derartige Vorhaben, die einen auf die Fallstricke hinweisen und die Konsequenzen aufzeigen.


    Bei der Relevanz des Themas sollte man da nicht an der falschen Stelle sparen.


    Viel Erfolg! :thumbup:

  • Moin,

    zum Thema Teilzeit bzw. Brückenteilzeit (was in dem Fall ja wohl eher zum Tragen käme) gibt es hier einen ausführlichen Ratgeber:


    https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/


    Ich würde mich der Meinung von Referat Janders anschliessen und mich beraten lassen. Mir ist ein Fall bekannt, wo die GKV die Aufnahme verweigert hat weil unterstellt wurde, dass die ganze Aktion nur dem Wechsel von der PKV in die GKV diente...

  • hi, danke für die superschnelle Reaktion. Genau so einen Berater suche ich. Ich bin Mitglied beim Bahnsozialwerk, aber ob die da Erfahrung haben? Habt Ihr einen Tipp worunter ich googlen kann, um einen Berater für mein Anliegen zu finden.

  • Jahrelang die günstigeren Beiträge in der PKV genutzt und dann kurz vorher noch mal wechseln. Sind Beiträge im Alter nie Thema bei der Beratung gewesen? Wie hoch fallen denn die Beiträge im Alter in der GKV im Vergleich zur PKV bei Ihnen aus?

  • Hallo llotheon.

    Die höheren Beiträge waren Thema, klar. Da meine pkv jedoch nicht jedes Jahr neue Tarife auflegt ging und gehe ich davon aus, dass die Beiträge nicht ins Unermessliche steigen. Sie steigen aktuell dennoch 20 % p.a. seit 2 Jahren.


    Aber o.k.. Meine Lebenspläne haben sich in 30 Jahren aber geändert. Und die Rente kommt später als vor 30 Jahren zugesagt. Daher plane ich die letzten 10 Jahre auf Teilzeit zu gehen. (Etwa 70 % weniger Arbeit). Dafür habe ich die Jahre davor ohne Unterbrechung geackert..


    Gruss

    Rainer

  • Hallo Janders,

    Ja der Artikel. Hilft, speziell die Direktversicherung könnte für das i Tüpfelchen helfen.


    Darin steht jedoch, dass es ausreicht ein Jahr unter der Grenze zu sein. Sogar auf ein Sabstical wir verwiesen. Genau da habe ich jedoch anderes gelesen. Die Arbeitszeitreduzierung muss auf Dauer ausgelegt sein.

    Diesen Widerspruch möchte ich verstehen.


    Gruss

    Rainer

  • Von der Idee geht es um:


    Der Arbeitgeber macht die Meldung an die Einzugsstelle (Krankenkasse).

    Je nachdem, wie das Beschäftigungsverhältnis ausgelegt ist (Verdienst über/unter Jahresarbeitsentgeltgrenze; Minijob; etc.) sieht die Meldung anders aus. Dabei geht es um eine zukunftsbezogene Planung (Jahresbetrachtung), wenn absehbar ist, dass es sich in eine andere Richtung entwickelt, muss der Arbeitgeber die Meldung ab dem Zeitpunkt der Kenntnis ändern.


    Aufgrund der Meldung wird die Krankenkasse aktiv und stellt z. B. Versicherungspflicht in der gKV fest.


    Wenn erst die Prognose ausgegeben wird, dass das Gehalt niedrig genug ist, um in die gKV zurückzukehren, dann kurz danach eine neu Prognose kommt, dann kann der Bescheid der Krankenkasse (Versicherungspflicht liegt vor) logischerweise hinterfragt werden. Motto: "Prognose war falsch, der Bescheid entbehrt jeder Grundlage."


    So weit grob zusammengefasst.

    Kein Anspruch auf Vollständigkeit. :saint:

  • wie sieht es mit Zugang zur KVdR aus? Oder wird es auf eine freiwillige Mitgliedschaft hinauslaufen? Wie hoch ist denn der Beitrag der PKV aktuell. Also KV und PPV