Warnung: PKV "Beitragermäßigung im Alter". Hilfe!

  • Leichtgläubig habe ich meiner PKV (Continentale) über viele Jahre hohe Beiträge im Voraus entrichtet um im Alter in den "Genuß" einer s.g. "Beitragsermäßigung im Alter " zu gelangen. Tatsächlich wird mir jetzt im Rentenalter auch weniger abgebucht.

    Die Rentenversicherung zahlt mir monatlich einen Zuschuss zur PKV. Dieser ist von der Höhe des GKV-Beitrags abhängig.

    In meinem Fall verliere ich jetzt schon über 3 Jahre monatlich ca. €45,--.

    Ursache:

    Die PKV muß der deutschen Rentenversicherung meinen Beitrag auf dem Formular R0821 mitteilen. Die PKV weigert sich aber, ohne Begründung, den gültigen Monatsbeitrag einzutragen. Stattdessen wird mir nur der Betrag bestätigt, der mir nach Abzug der "Beitragsermäßigung" von ca. 90€ monatlich abgebucht wird.

    Tatsächlich habe ich den vollen gültigen PKV-Beitrag gezahlt. Zum Teil sogar schon Jahre im Voraus. Die PKV erbringt folglich den vollen tariflichen Leistungsumfang, weigert sich aber für die RV zu bestätigen, diesen erhalten zu haben.

    Bei der RV habe ich Widerspruch eingelegt und Orignialbelege der PKV vorgelegt. Die RV sieht an sich kein Problem, besteht aber darauf die Angaben auf dem Formblatt R0821 zu erhalten.

    Ich werde meiner PKV jetzt eine Frist setzen und mit einer Schadenersatzklage wegen falscher Beurkundung drohen.


    Ich benötige dringend Hilfe!

    Die Beitragermäßigung im Alter wird auch heute von vielen PKVs beworben. Zu dumm, wenn man anschließend um die Rente betrogen wird! Und wer früh stirbt erleidet Totalverlust für die voraus bezahlten Beitraganteile.

    Machen das alle PKVs so oder nur die Continentale?

  • Hallo.


    Verständnisfrage:


    Die pKV bucht monatlich Summe X ab (bestehend aus Y - 90 Euro aus der Beitragsermäßigung)?


    Der Beitragszuschuss der Rentenversicherung wird in Höhe 0,5 X berechnet, weil die pKV X bescheinigt?


    Habe ich das soweit richtig verstanden?

  • Ja, das könnte die Ursache sein.

  • Der Zuschuss hat folgenden Hintergrund:


    Über die Rente pflichtversicherte Rentner bekommen ihre Rente abzüglich des halben Krankenversicherungsbeitrages (und des ganzen Pflegeversicherungsbeitrages).

    Diesen finanziellen Vorteil sollen auch diejenigen bekommen, die nicht über Rente krankenversichert sind, weil sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Diese Personen bekommen "ihren halben Krankenversicherungsbeitrag" als Zuschuss zusätzlich zur Rente. Bei den privat krankenversicherten Rentnern wird der Zuschuss auf die halbe Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten (sprich des aktuellen Zahlbetrages an pKV-Beitrag) begrenzt.


    Wäre der Beitrag zur pKV so gering aufgrund von Beihilfeanspruch oder hohem Selbstbehalt, so wäre auch dann der Zuschuss auf die Hälfte des tatsächlich Zahlbetrages zu begrenzen.


    Einen Ausweg kann ich leider nicht anbieten.

  • Für privat Versicherte wäre es besser, wenn die Beitragsentlastung allein in die Pflegeversicherung fließt. Darauf zahlt die DRV nämlich auch nicht den Zuschuss.


    Wenn Sie weiterhin unzufrieden sind, gibt es auch den Überprüfungsantrag. 4 Jahre rückwirkend muss die DRV die Rente oder den Zuschuss zahlen, wenn hier Fehler vorhanden sind.


    Rechtsweg:

    Überprüfungsantrag -> Widerspruch -> Klage

  • Ich verfüge über keinen Beihilfeanspruch, sondern mußte Rente und Krankenkasse selbst erarbeiten! Ich hatte teils freiwillig, teils weil vom Gesetzgeber gefordert PKV-Beiträge vorzeitig an die PKV einbezahlt. Ich empfinde es hochgradig ungerecht, dass sich die RV sich jetzt daran bereichert! Die Formulierung in §106SGB IV 6.3.2.1 ist entweder ironisch formuliert oder schlicht falsch. Es beginnt richtig:

    "Zu den berücksichtigungsfähigen Beiträgen zählt auch der Prämienzuschlag nach § 149 VAG, der vom Krankenversicherungsunternehmen bis zum 60. Lebensjahr des Versicherten für die Alterungsrückstellungen erhoben wird. Dieser führt ab dem 65. Lebensjahr zu einer Beitragsermäßigung des Versicherten. Da für die Feststellung der Höhe des Zuschusses nur die tatsächlich gezahlten Beiträge berücksichtigungsfähig sind...." und endet konträr: "können ab dem 65. Lebensjahr auch nur die ermäßigten Beiträge berücksichtigt werden."

    Es gibt aber gar keine Ermäßigung! Es ist nur mein Beitrag, den ich selbst abgeführt habe und voll allein aufbringen mußte.

    Wer hat das verzapft, ein Beamter im Halbschlaf, oder einer der Pensionen und Beihilfen... nur der eigenen Kaste gönnt?

    Bin ich völlig rechtlos, oder wie kann man sich da wehren?

  • Okay, ich verstehe es so, dass Sie mit der Rechtsauffassung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind.


    Für die Rentenversicherung ist der aktuell zu zahlende Beitrag maßgebend, als Zuschuss gibt es maximal die Hälfte dazu.


    Der Krankenversicherer bescheinigt den aktuellen Beitrag, die Rentenversicherung berechnet den Zuschuss danach.


    Dass, wenn Sie zum Zeitpunkt der erhöhten Beitragszahlung schon in Rente gewesen wären, den Zuschuss auch bis zur Hälfte des erhöhten Beitrages hätten bekommen können, hilft Ihnen wahrscheinlich auch nicht weiter.


    Sie können Ihre Rechtsmittel ausschöpfen oder versuchen, sich mit der Situation zu arrangieren.


    Mehr fällt mir dazu nicht ein. :|

  • Wie kommt es zu dem PKV-Beitrag in Höhe von 165 Euro?


    Ich kenne niemanden über 60 der nicht mindestens 500 Euro im Monat zahlen darf.

    Durch zukünftige Beitragssteigerungen wird ein höherer Zuschuss gezahlt werden.


    Die Ansicht der DRV ist richtig, dass nicht der volle mögliche Zuschuss gezahlt wird, liegt leider an finanzieller Fehlplanung ihrerseits.

  • Danke für ihr Interessse an meiner Angelegenheit. Da gibt es allerdings noch ein Mißverständnis. Im Auszug aus dem Rentenbescheid sind die "ermäßigten Beiträge" genannt, die von der KV bestätigt wurden. Der Zuschuss beträgt folglich nur 82.49. Ich habe gerade die Beitragserhöhung für 2021 erhalten. Monatlich werden mir dann 170,16 abgebucht. Tatsächlich beträgt der Beitrag aber 306,38! Das liegt u.a. auch am Tarif "Comfort" (mit 2Bett-Zimmer). Der Anwalt der das für mich erstritten hatte, hat mir dafür ca.4000€ in Rechnung gestellt. Ich hatte jahrelang einen extrem hohen Beitrag, und zudem die Zusatzbelastung für die heutige "Beitragermäßigung". Der Komfort im Tarif "Comfort" besteht darin, dass mir neben einem Selbstbehalt von 300€ pro Jahr, auch pro Arzbesuch und jedem verordneten Medikament 20€ Eigenanteil in Rechnung gestellt wird! Dem Anwalt bin ich dankbar. Mein zuständiger "Versicherungsberater" wollte mich nämlich nicht in einen anderen Tarif wechseln lassen. Ohne den Anwalt hätte die PKV bis heute noch viele Tausend Euro mehr von mir erhalten.

    Ist das gerecht? Meine Frau und ich haben jeder jahrelang hohe Beiträge abgeführt, zahlen dabei aber den größeren Teil der Leistungen selbst und bekommen nur einen Bruchteil von der RV erstattet.

    Die PKV bewerben auch heute ihre Mitglieder für die "Beitragsermäßigung" im Alter zusätzlich Geld abzuführen. Davor kann ich nur warnen! Zum Teil erzwingt das allerdings wohl auch der Gesetzgeber. Schön blöd, wenn einem das Angesparte dann von der RV wieder genommen wird. Ich frage mich, ob sich meine damalige Vereinbarung* mit der PKV widerrufen läßt. Wenn ich mir das Ersparte auszahlen lasse, könnte ich den vollen Beitrag selbst bezahlen und die RV hätte keinen Grund mehr mir den Zuschuss zu kürzen.


    *Ich habe von der PKV (auch auf Anfrage) dazu nie eine Vertragskopie oder eine Berechnungsgrundlage erhalten. Bestimmt würden sich die Beiträge in meinem Aktiendepot besser ausgewirkt haben. Wenn ich alt werde, fällt die Beitragsermäßigung weg; wenn ich mich bald tot geärgert habe, behält die PKV die "Beitrageräßigung".


    Ja die "Fehlplanung" ist mir tatsächlich unterlaufen, weil ich den Beratern vertraut habe. Zu Thema Beratung muß ich noch feststellen, dass weder die RV noch die PKV und die Rentenberater in meiner Stadt und in Berlin über den Gesetzestext informieren konnten.

    Insofern bin ich Ihnen sehr dankbar, ohne Ihr Fachwissen würde ich den Kampf gegen Windmühlen noch weiter fortsetzen. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage, werde mich betrinken und dabei überlegen ob ich im nächste Jahr der verhassten AFD meine Stimme gebe. Die wollen sich angeblich dafür einsetzen, dass auch Beamte Rentenbeiträge entrichten...

  • alles was ich hier lesen muss, zeugt von völlig inkompetenten Beratungen ..... zuletzt durch en Anwalt.

    Wenn der Rechtsanwalt Sie doch in den Tarif Comfort der Continentale gebracht hat, dann hätte er das doch aber erkennen müssen.

    Unter uns - das ist Basiswissen!

    Sie haben durch den falschen Tarifwechsel Ihren Beitrag reduziert und damit die Schwelle für den maximalen Beitragszuschuss vernichtet.

    Das hätte man besser machen können - also beschimpfen sie nicht die Politik, sondern die, die Sie beraten haben!

    Das Versicherungsberater daran beteiligt gewesen sein sollen, die qualifiziert waren, halte ich für ausgeschlossen. Versicherungsberater oder -vermittler und Anwalt hatten sie sich aber selbst ausgesucht, oder?

    Der, der es damals nicht getan hat - warum hatte er es nicht getan und was war das: Versicherungsvertreter, -makler oder -bertaer und wie sind sie auf den gekommen?

  • Also mein Vater hatte auch so einen Beitragsentlastungstarif.

    Die sind vorteilhaft, weil sich der Arbeitgeber daran in der Regel zu 50% beteiligt (bis zum Höchstsatz der GKV).


    Der Beitrag ist dann von 500 Euro auf 400 Euro geschrumpft. (Die Beitragsermäßigung wird nirgends ausgewiesen auf dem Versicherungsschein). 1 Jahr später gab es eine Erhöhung und der Beitrag lag wieder bei 500 Euro. Über 30 Jahre sparen hat sich in einem Jahr erledigt gehabt.


    Durch Beihilfe zahlt er jetzt ebenfalls nur noch 180 Euro im Monat und bekommt einen niedrigeren Zuschuss als möglich wäre.


    Sie sollten bei ihrer Versicherung anfragen ob der gleiche Tarif auch ohne Selbstbehalt möglich ist, dann steigt der Beitrag und der Zuschuss.


    Zumindest der 300 Euro Selbstbehalt sollte wegfallen können.

  • "Der Beitrag ist dann von 500 Euro auf 400 Euro geschrumpft. (Die Beitragsermäßigung wird nirgends ausgewiesen auf dem Versicherungsschein). 1 Jahr später gab es eine Erhöhung und der Beitrag lag wieder bei 500 Euro. Über 30 Jahre sparen hat sich in einem Jahr erledigt gehabt."


    Nein - denn der Beitrag würde ja sonst von 500 auf 600 Euro gestiegen sein.

    Er ist weiterhin um 100 Euro reduziert!

    "


    Sie sollten bei ihrer Versicherung anfragen ob der gleiche Tarif auch ohne Selbstbehalt möglich ist, dann steigt der Beitrag und der Zuschuss.



    Zumindest der 300 Euro Selbstbehalt sollte wegfallen können."

    Comfort gibt es nicht ohne Selbstbeteiligung und hat insgesamt sogar bis zu 5.000 Euro Selbstbeteiligung. Conti hat auch keinen Tarif in den er jetzt noch wirklich wechseln könnte.

    Die 300 Euro SB werden auch nicht entfallen, weil die wurden bei Tarifwechsel ja als Mehrleistungsverzicht bereits übernommen!

    Sorry, aber könnte man bitte aufhören Geschichten zu erzählen, die jeder fachlichen Grundlage entbehren?

  • 1. Ohne Anwalt hätte ich im alten Tarif viele Tausend € mehr verloren!

    2. Reichlich Zusatzbeitrag hatte ich schon abgeführt bevor mir mein Anwalt half.

    3. Weder der zuständige, noch andere Makler waren bereit oder in der Lage mir einen besseren Tarif zu ermöglichen! Der Anwalt war damals meine einzige Chance!

    4. Eine Reduktion des Selbstbehalts wird immer mit einem erneuten Gesundheitstest verbunden. Wenn man nicht mehr jung ist und im Leben etwas erlebt hat findet sich auch irgendwo eine Krankheit die wieder ausbrechen könnte. Ist also ausgeschlossen.

    5. Auch ich dachte, der Arbeitgeber beteiligt sich. Tatsächlich haben die Arbeitgeber den Beitragsanteil gedeckelt und beteiligen sich inzwischen an PKV geringer als an GKV. Auch von der Steuer konnte ich keine Entlastung mehr bekommen. Als Nichtbeamter wurden meine Sonderausgaben schon mit dem Rentenbeitrag ausgeschöpft.

    6. So lange wie §106 die absurde Formulierung enthält:

    Zu den berücksichtigungsfähigen Beiträgen zählt auch der Prämienzuschlag nach § 149 VAG, der vom Krankenversicherungsunternehmen bis zum 60. Lebensjahr des Versicherten für die Alterungsrückstellungen erhoben wird. Dieser führt ab dem 65. Lebensjahr zu einer Beitragsermäßigung des Versicherten. Da für die Feststellung der Höhe des Zuschusses nur die tatsächlich gezahlten Beiträge berücksichtigungsfähig sind, können ab dem 65. Lebensjahr auch nur die ermäßigten Beiträge berücksichtigt werden.kann ich nur

    vor Abschluß von PKV-"Beitragsermäßigungen im Alter" warnen!
    7. Im Gegensatz zu Feuerwehrleuten, die sich zumindes vorher in einem Lehrberuf bewährt haben müssen, müssen Politiker keine Vorbildung vorweisen! Gesetze werden von Beamten formuliert! Welche Lobbies da sonst noch Einfluss nehmen kann man nur Vermuten. Ich bin jedenfalls zum Schluss der Betrogene.