Leichtgläubig habe ich meiner PKV (Continentale) über viele Jahre hohe Beiträge im Voraus entrichtet um im Alter in den "Genuß" einer s.g. "Beitragsermäßigung im Alter " zu gelangen. Tatsächlich wird mir jetzt im Rentenalter auch weniger abgebucht.
Die Rentenversicherung zahlt mir monatlich einen Zuschuss zur PKV. Dieser ist von der Höhe des GKV-Beitrags abhängig.
In meinem Fall verliere ich jetzt schon über 3 Jahre monatlich ca. €45,--.
Ursache:
Die PKV muß der deutschen Rentenversicherung meinen Beitrag auf dem Formular R0821 mitteilen. Die PKV weigert sich aber, ohne Begründung, den gültigen Monatsbeitrag einzutragen. Stattdessen wird mir nur der Betrag bestätigt, der mir nach Abzug der "Beitragsermäßigung" von ca. 90€ monatlich abgebucht wird.
Tatsächlich habe ich den vollen gültigen PKV-Beitrag gezahlt. Zum Teil sogar schon Jahre im Voraus. Die PKV erbringt folglich den vollen tariflichen Leistungsumfang, weigert sich aber für die RV zu bestätigen, diesen erhalten zu haben.
Bei der RV habe ich Widerspruch eingelegt und Orignialbelege der PKV vorgelegt. Die RV sieht an sich kein Problem, besteht aber darauf die Angaben auf dem Formblatt R0821 zu erhalten.
Ich werde meiner PKV jetzt eine Frist setzen und mit einer Schadenersatzklage wegen falscher Beurkundung drohen.
Ich benötige dringend Hilfe!
Die Beitragermäßigung im Alter wird auch heute von vielen PKVs beworben. Zu dumm, wenn man anschließend um die Rente betrogen wird! Und wer früh stirbt erleidet Totalverlust für die voraus bezahlten Beitraganteile.
Machen das alle PKVs so oder nur die Continentale?