"Konto" bei Factoring-Anbieter

  • Hallo in die Runde,


    ein Bekannter versucht mir die "Kontoeröffnung" bei einem Factoring-Anbieter (Victeos Finance in Dresden) als private Geldanlage schmackhaft zu machen. Man verspricht 3 % Zinsen bei 6 Monaten Kündigungsfrist.


    Ich kenne mich mit Geldanlagen nicht sonderlich aus. Das ganze wirkt auf mich dennoch unseriös, ich würde ihm aber gern mit einer ordentlichen Begründung absagen – und dabei auch noch was lernen;). Meine Internetrecherchen zu dererlei Anlagen und der Firma (und den Geschäftsführern) haben mich nicht wirklich weiter gebracht.


    Also: Wo ist der Haken? Dass es sich um ein Darlehen handelt, dessen Absicherung in den AGB dünn mit vier Zeilen beschrieben wird? Und/oder ganz woanders?


    Vielleicht kann da jemand mal drauf schauen.


    Vielen Dank und viele Grüße

    Stefan


    VicteosKontoeroeffnungsantrag(2020)_.pdf

    VicteosAnlegerinformation(2020).pdf

  • Hallo maniablue , willkommen im Finanztip-Forum.


    Rechtlich ist das ein Privatdarlehen, das nicht der Einlagensicherung unterliegt. Die Formulierung der Absicherung der Forderung durch den Kreditversicherer lässt für mich nicht erkennen, ob diese Forderung im Zweifelsfall in der Insolvenzmasse fällt oder nicht. Das sollte mMn auf jeden Fall geklärt werden. In §9 steht nämlich ein Rangrücktritt, nachdem das Darlehen im Falle der Insolvenz erst dann zurückgezahlt wird, wenn die Ansprüche anderer Gläubiger befriedigt sind. Ansonsten erfolgt die Rückzahlung nur dann wenn ein Jahresüberschuss vorhanden ist . Leider ist auf der Webseite sehr wenig quantitatives über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die beiden letzten Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger sind von 2013 und 2014 und weisen jeweils einen Verlust auf.


    Das spricht jetzt alles noch nicht gegen eine Anlage, da derartige Konstellationen und Regelungen durchaus bei Angeboten mit höheren Zinsen möglich sind, Höhere Zinsangebote sind immer auch ein Signal für ein erhöhtes Risiko, Ich würde mir die Regelungen genau erklären lassen und auch die Frage stellen, warum der Anbieter in Zeiten der Negativzinsen sich das Geld nicht von der Bank holt, wenn die Anlage so sicher ist.

  • Um welche Anlageform handelt es sich denn genau?

    Wie schaut es mit Einlagensicherung aus?


    Anbei Mal ein "Link" für dich


    https://www.bild.de/regional/d…riesen-38239842.bild.html


    Muss jetzt absolut nichts mit deiner Anlage zu tun haben..

    Ich würde keinen einzigen Cent investieren.


    Streue weltweit in Aktien (je nach Anlagehorizont) und lass dich nicht überreden.


    Wenn du Lehrgeld bezahlen möchtest und Erfahrungen hierzu suchst, dann denke über ein Investment nach;)


    Prospekt ist nett aufgemacht..

  • Hallo maniablue , willkommen im Finanztip-Forum.


    Rechtlich ist das ein Privatdarlehen, das nicht der Einlagensicherung unterliegt. Die Formulierung der Absicherung der Forderung durch den Kreditversicherer lässt für mich nicht erkennen, ob diese Forderung im Zweifelsfall in der Insolvenzmasse fällt oder nicht. Das sollte mMn auf jeden Fall geklärt werden. In §9 steht nämlich ein Rangrücktritt, nachdem das Darlehen im Falle der Insolvenz erst dann zurückgezahlt wird, wenn die Ansprüche anderer Gläubiger befriedigt sind. Ansonsten erfolgt die Rückzahlung nur dann wenn ein Jahresüberschuss vorhanden ist . Leider ist auf der Webseite sehr wenig quantitatives über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die beiden letzten Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger sind von 2013 und 2014 und weisen jeweils einen Verlust auf.


    Das spricht jetzt alles noch nicht gegen eine Anlage, da derartige Konstellationen und Regelungen durchaus bei Angeboten mit höheren Zinsen möglich sind, Höhere Zinsangebote sind immer auch ein Signal für ein erhöhtes Risiko, Ich würde mir die Regelungen genau erklären lassen und auch die Frage stellen, warum der Anbieter in Zeiten der Negativzinsen sich das Geld nicht von der Bank holt, wenn die Anlage so sicher ist.

    Hatte nur die eine Datei angesehen.


    Bleib trotzdem bei meiner Meinung;)

  • Ich finde aus auch super, dass maniablue sich intensiv mit der Materie befasst!!! und wollte nur anmerken, dass er seinem Bekannten keine Begründung schuldig ist.


    Fakten zu sammeln und sie entsprechend zu bewerten ist ja der Weg zur Meinungsbildung und besser geeignet, eine gute Entscheidung zu treffen, als sich lediglich auf „Bauchgefühle“ zu verlassen.


    Ich halte es fast immer so, den Anbietern meine Ergebnisse der Recherche vorzuenthalten; ein einfaches „Nein!“ sollte reichen...

  • Danke für eure Rückmeldungen, Einschätzungen und Infos!


    Ich habe und hatte nie wirklich die Absicht, dort Geld reinzustecken. Es hat mich nur unheimlich genervt, dass ich mein schlechtes Bauchgefühl nicht mit ein paar Argumenten oder zumindest Fragen untersetzen konnte. Auch dass ich dazu im Internet nicht wirklich was gefunden habe, fand ich komisch (auf den Bild-Artikel war ich auch gestoßen, sehe die Relevanz für mein Anliegen aber nur bedingt).

    Insofern war der Abschnitt ...

    [...] ob diese Forderung im Zweifelsfall in der Insolvenzmasse fällt oder nicht. Das sollte mMn auf jeden Fall geklärt werden. In §9 steht nämlich ein Rangrücktritt, nachdem das Darlehen im Falle der Insolvenz erst dann zurückgezahlt wird, wenn die Ansprüche anderer Gläubiger befriedigt sind. Ansonsten erfolgt die Rückzahlung nur dann wenn ein Jahresüberschuss vorhanden ist . Leider ist auf der Webseite sehr wenig quantitatives über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die beiden letzten Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger sind von 2013 und 2014 und weisen jeweils einen Verlust auf.

    [...]

    ... für mich besonders hilfreich.


    Ob ich meinem Bekannten jetzt noch ein paar entsprechende Fragen stelle oder es bei einem simplen "Nein" belasse, muss ich mir nochmal überlegen.


    Noch einmal vielen Dank und ein schönes Wochenende!