Angestellt in eigener UG

  • Liebes Forum, ich bin aktuell arbeitslos gemeldet, aber mein Anspruch endet bald. Ein Anspruch auf Hartz IV habe ich nicht (und weil ich auch nicht).


    Meine Idee:
    Ich stelle mich selbst in meiner UG für 451 € an. Dann koste ich die UG ~ 540€ im Monat, erhalte 360€ Gehalt.


    Mein Ziel dabei wäre:

    • Eine Gründung vorzubereiten
    • weiter versichert sein in der GKV
    • Rentenansprüche sammeln
    • Meine UG nicht zu stark belasten
    • Nicht zu viel Steuern zahlen
    • Nichts illegales machen


    Ich würde mich über Feedback freuen. Ist das eine schlechte Idee? Was spricht dagegen?


    Vielen Dank!

  • Hallo.


    Die Aussage "in meiner UG" alarmiert mich! =O


    Angestellte sind weisungsgebunden, um nur ein Kriterium zu nennen.

    Wie sehen die Gesellschaftsverhältnisse aus und lassen diese eine Weisungsgebundenheit überhaupt zu?


    Der 100%ige Gesellschafter-Geschäftsführer ist kein Angestellter.


    Bitte entsprechende Beratung einholen!

  • Ich glaube nicht, dass das so einfach funktioniert-. Denn wer Gesellschafter ist niemals gleich Angestellter. Das beziehen eines Gehalts ist dementsprechend nicht so ohne weiteres möglich. Zudem muss dies ja auch noch angemeldet werden. Da würde ich dementsprechend aufpassen.

  • Womit verdient denn die UG die Flocken, mit denen sie dein Einkommen und die Sozialabgaben zahlen soll? In diesem Zusammenhang ist auch das mit dem nicht zu viel Steuern zahlen zu klären.

    Das mit dem Minijob ist, wie bereits zuvor angerissen, fox alpha. Aber auch als GF kannst du in der GKV versichert sein.

  • Guten Abend,


    Danke für das Feedback. Tatsächlich bin ich 100% Inhaber und also kein Angestellter.


    Die ug verwaltet Beteiligungen. Teilweise berät die ug auch. So kommt Geld (ab und zu) rein.


    Was tun?


    liebe Grüße

  • Ich habe gerade bisschen zu diesem Thema gegoogelt und fand diesen Artikel interessant:

    https://www.4freelance.de/blog…ive-zur-freiberuflichkeit

    Zitat

    Wenn Sie sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer sind, wird eine gesetzliche Krankenkasse Sie nur im Rahmen der freiwillig gesetzlichen KV akzeptieren.


    Wollen Sie eine reguläre KV, sorgen Sie dafür, dass Sie nicht gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer sind – am besten normaler Angestellter.

  • Das kannst Du wahrscheinlich schon alles so machen. Ich kann nicht abschätzen, ob die Anstellung bei sich selbst in der eigenen Kapitalgesellschaft in Deiner Situation irgendwelche Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmertum bringt. Insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung bin ich mir über den Status nicht klar. GKV kannst Du freiwillig auch so und freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen geht als Selbstständiger auch.


    Wenn Du nur geringe Umsätze in der UG machst, solltest Du darauf achten, dass Du durch die Gehaltszahlungen nicht dauerhaft in die Verlustzone kommst. Sonst könnte das Finanzamt "Liebhaberei" vermuten und Dir eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

  • Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst du dich nicht selber sozialversicherungspflichtig einstellen.


    Gründet Freundin/Mutter/Vater das Unternehmen, dann geht das, auch wenn die DRV im Statusfeststellungsverfahren unter Umständen rumzicken wird.


    Das verursacht dann aber andere rechtliche Komplikationen.