Kontokündigung wegen Rückforderung von Gebühren

  • Hallo zusammen,


    ich habe bereits vor ca. 1 Jahr bei der "Bank des Volkes" 8) in Kevelaer (Niederrhein-Kreis Kleve) eine Gebührenrückforderung geltend gemacht. Die Damen und Herren dort inkl. der eigenen Rechtsabteilung haben meine fundierten Argumente mit allen nur denkbaren Varianten torpediert. Ich habe nicht lockergelassen und letztendlich hat diese Bank aus "Kulanz" 100 Euro erstattet, im übrigen seien meine Forderungen unbegründet bzw. verjährt! Als Bonus wurde mir zeitgleich das Girokonto gekündigt und im übrigen wünsche man trotz 30jähriger "Banktreue" künftig keine geschäftlichen Beziehungen mehr! Nachdem nun im Oktober der BGH endgültig zugunsten der Verbraucher beschieden hat, habe ich erneut nachgehakt und auf Rückzahlung des Restbetrages inkl. einer Nutzungsentschädigung bestanden. Im ersten Schreiben hieß es, man würde prüfen und dann auf die Sache zurückkommen, dass könne aber dauern! Nachdem ich dem widersprochen habe, kam die Mitteilung das sämtliche zustehenden Ansprüche abgegolten seien. Auf eine Nutzungsentschädigung ging man erst gar nicht ein. Die besagte Bank wirbt mit dem Slogan..."Wir machen den Weg frei"...kann man wohl unterschiedlich interpretieren!


    Ich finde das solche Vorfälle möglichst breit bekannt gemacht werden müssen...daher dieser Eintrag. :thumbup: Ombudsmann und Co prüfen zwar wenn man diese beteiligt, aber wirkliche Hilfe ist von dort nicht zu erwarten...kein Wunder wenn man weiß wer dort agiert und woher die Finanzen kommen...