Hallo,
meine Frau und ich sind von der Pflichtmitgliedschaft in der deutschen Rentenversicherung befreit, da wir beide bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind. Wir haben vor kurzem unser zweites Kind bekommen.
Ist es möglich über die Kindererziehungszeiten bei der deutschen Rentenversicherung - also jetzt 36 Monate - einen Riestervertrag für abzuschließen, damit man die Förderungen (v.a. die Kinderförderungen) bekommen kann?
Bislang habe ich hierzu keine eindeutige Antwort gefunden..
Besten Dank für eure Antworten!