Zusätzliche NEUE bAv sinnvoll?

  • Hallo Freunde,


    ich habe eine Frage zu meiner Altersvorsorge und möchte euch dafür kurz einen Abriss meines Lebens schildern.


    Aktuell habe ich bereits 2 historisch gewachsene Versicherungsverträge bei der Swiss Life.

    Beide sind aus einem Gruppentarif bei einem alten Arbeitgeber entstanden wobei ich auch noch sehr jung und absolut unerfahren war.


    Nr. 1) Initial gingen dort um die 200€ rein (Entgeldumwandlung) - aktuell nur noch 25€ (Auf meiner Abrechnung beim aktuellen Arbeitgeber steht "Direktversicherung". Ich habe den Vertrag quasi mit zum neuen Arbeitgeber genommen).

    Nr. 2) Das waren die VL des alten Arbeitgebers die in diesen Vertag liefen. Als ich den Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich die Zahlung privat von meinem Konto weiterlaufen lassen, jetzt 26,59€ (könnte dieser Vertrag nicht auch über den ARbeitgeber laufen?)


    Warum damals 2 Verträge entstanden sind und nicht nur einer ist mir heute schleierhaft.


    Was hatte sich zwischenzeitlich verändert? Ich habe ein Haus gekauft und das Geld sollte in die FInanzierung fließen.

    Zum aktuellen Zeitpunkt sieht meine Altersvorsorge so aus:


    1) Swiss Life bAV 25€

    2) Swiss Life 26,59 aus meinem Netto

    3) 300 € in ETF World

    4) 50 € in ETF Asia

    5) Haus


    Hier kommt wieder mein "alter" Versicherungsmensch ins spiel. Manche Leser hier werden schmunzeln :)

    Dieser ist jetzt in Rente und legte mir nahe, eine NEUE bAV über meinen aktuellen Arbeitgeber zu machen.

    Als Argument führt er die Förderung durch meinen Arbeitgeber an, welche sofort greift. Meiner Erinnerung nach, werden Altverträge erst ab 2022(?) gefördert (mit 15%?). Ich entschuldige mich hier für so viel Halbwissen.


    Meine Frage: ein neuer Versicherungsvertrag verursacht ja Abschlusskosten. Mein aktueller Wissenstand ist so, dass diese Kosten in den Altverträgen ja schon "bezahlt" wurden. Lohnt sich nun ein neuer Vertrag oder kann ich nicht einfach den Zahlbetrag in Vertrag 1 wieder erhöhen? Und kann ich Vertrag 2 nicht auch über den Arbeitgeber laufen lassen?


    Vielen Dank im Vorfeld für eure Antworten. :thumbup:

  • bAV und VL sind zwei unterschiedliche Systeme und lassen sich nicht in einem Produkt mischen.


    Was Dein Versicherungsmensch wahrscheinlich meinte ist dass der Arbeitgeber bisher etwas dazugeben konnte, aber das nicht tun musste. Sehr sparsame Arbeitgeber haben sich die ersparten Sozialabgaben einfach in die eigene Tasche gesteckt und der Arbeitnehmer hat am Ende schlimmstenfalls sogar draufgezahlt. Darum gibt es die Daumenempfehlung, dass bAV nur sinnvoll ist wenn der Arbeitgeber mindestens 15% dazu gibt. Diese Empfehlung wurde zum Gesetz, das bei Neuverträgen schon greift und bei Altverträgen erst ab 2022. Dein Halbwissen ist also Vollwissen ;) . Das alles und noch viel mehr steht in https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/


    Fragen für Dich:

    • Altverträge VL und bAV: Was steckt da drin? Wie viel Rendite ist zu erwarten?
    • Zuschuss vom Arbeitgeber zur bAV aktuell?
    • BAV Angebot vom Arbeitgeber aktuell?

    Auf der Basis kannst du denn Deine Entscheidung treffen.