Verlängerung von Mitgliedschaft im Fitness-Studio

  • Hallo,

    im Newsletter vom Freitag, 6. November, hat Finanztip geschrieben, dass sich im Zuge des Lockdowns im November – wie auch schon während des ersten Lockdowns früher im Jahr – der Vertrag nicht um die entsprechenden Monate verlängert. Genau das hat mein Fitnessstudio aber gemacht: Sie haben erklärt, dass ich zwar weiterzahlen müsse, aber die Zeit, die ich nicht trainieren konnte, beitragsfrei an das Laufzeitende drangehängt wird.

    Was meint Ihr, ist das rechts und korrekt oder kann ich das Fitness-Studio auffordern, mir die Beiträge für die Monate, in denen ich das Fitness-Studio nicht nutzen konnte, zu erstatten und meine Laufzeit nicht um die entsprechenden Monate zu verlängern? Hat das Fitnessstudio den Beitrag, den ich während des Lockdowns zahle, damit korrekt ausgeglichen, in dem die Zeit beitragsfrei an das Laufzeitende drangehängt wird?


    Vielen Dank! :thumbup:

  • Da solltest Du vorerst die AGB durchlesen.


    Meiner Meinung nach hat so ein Vertrag eine feste Laufzeit mit Kündigungsfrist.

    Man kann nicht einfach den Vertrag verlängern, dann würde man ja die Kündigungsfrist aushebeln. Und das geht nur, wenn beide dem zustimmen.

    Können die keine Leistung bringen, brauchst Du auch nichts bezahlen.

    Jeder Jura-Student im 2. Semester freut sich über sokche Dinge.


    Ich würde notfalls einen RA beauftragen, wenn die Ärger machen.