Berechnung des Basisertrages bei unterjährigem Kauf

  • Hallo,


    heute eine Frage an die Steuerexperten:


    „Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4.“ (§18(1) InvStG)


    Bisher dachte ich, bei unterjährigem Kauf, egal ob Einmalkauf oder Sparplan, wird der Kaufpreis des Fondsanteils zum Kaufzeitpunkt angesetzt. Frage: Wird o.g. Satz so ausgelegt, dass der Basisertrag unabhängig vom Kaufzeitpunkt immer aus dem Rücknahmepreis zu Beginn des Kalenderjahres berechnet wird und der spätere Kauf nur über den Absatz 2


    „(2) Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.“


    berücksichtigt wird?


    Danke und Gruß Pumphut